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Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf

1) Unterlagen aus denen hervorgeht, ob und ggf. welche Bedenken der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu einem B-Planverfahren nach § 13a BauGB für die Kolonie Oeynhausen bestehen und denen das Ergebnis der Prüfung der Anwendbarkeit dieses Verfahrens auf die Kolonie Oeynhausen zu entnehmen ist.

2) Unterlagen aus denen hervorgeht, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung bei Anwendung von § 13a BauGB nicht beeinträchtigt wird, obwohl im Jahr 2000 Ihre Behörde für die Festetzung als Grünfläche das ‚dringende Gesamtinteresse Berlins‘ nach § 7 AGBauGB festgestellt hat und obwohl die Grundsätze für die Entwicklung von Bebauungsplänen laut textlicher Ausweisung im FNP besagen, dass „aus Frei- und Grünflächen grundsätzlich keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden können“.

3) Unterlagen, die die Prüfung der einzuhaltenden Abstandsflächen zwischen geplanter Wohnbebauung und Kraftwerk Wilmersdorf sowie das Ergebnis dieser Prüfung betreffen.

4) Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob das Landschafts- und Artenschutzprogramm (LaPro) für eine Bebauung in einem formalen Verfahren nach dem Berliner Naturschutzgesetz geändert werden muss und aus denen das Ergebnis dieser Prüfung hervorgeht (für die Fläche der Kolonie wird im LaPro festgestellt: Erhalt und Entwicklung der klimatischen Ausgleichsfunktion, Vorraggebiet Klimaschutz, Erhalt der durch Nutzungs- und Strukturvielfalt geprägten außerordentlich hohen biotopischen Vielfalt).

5) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die folgenden Urteile des EUGH und die Feststellungen des LaPro und des Umweltatlas bei den o.g. Prüfungen einbezogen wurden: C-567/10 vom 22.03.2012 (zur Anwendbarkeit der Richtlinie 2001/42/EG auf ein Verfahren zur völligen oder teilweisen Aufhebung eines Flächennutzungsplans) und C-463/11 vom 18.04.2013 (Richtlinie 2001/42/EG und § 13a BauGB).

6) Mit Schreiben vom 06.11.2012 haben Sie mir mitgeteilt, dass für den Eigentümer der Fläche (Lorac Investment Management S.à.r.l bzw. laut Presseberichten nunmehr die Groth-Gruppe, Quellen: siehe Quellenangaben zu Fragen 7 und 8) der übergeleitete Baunutzungsplan von 1958 maßgeblich sei. Ich bitte um Übersendung von Unterlagen, die darlegen, dass bei der Beurteilung dieser Frage das am 02.11.2012 ergangene Urteil des LG Bonn (AZ.: 15 O 106/12) sowie dessen Aussagen zum Baunutzungsplan berücksichtigt wurden bzw. in den seit Ihrem Schreiben vergangenen Monaten berücksichtigt wurden und wie Ihre Beurteilung diesbezüglich ausfällt.

7) Laut Aussagen von Baustadtrat Schulte in der Bezirksverordnetenversammlung am 16.05.2013 wurde geprüft, ob der Baunutzungsplan von 1958 funktionslos geworden ist (eine Abwägung von Interessen hat bei der Erstellung dieses Plans nicht stattgefunden, Kleingärten werden dort nicht ausgewiesen, es bestand dafür auch keine Notwendigkeit, da diese durch die Kündigungsschutzverordnung von 1944 geschützt waren, Gesetzgebung zum Umweltschutz gab es damals noch nicht). Da diese Prüfung laut öffentlich zugänglichem Gutachten der Kanzlei Gassner, Groth, Siederer (Quelle: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/stadtplanung/bebauungsplan/gutachten.html) vom 17.06.2009, Seite 12, ausdrücklich nicht abschließend stattgefunden hat, sondern lediglich unterstellt wurde, bitte ich um Übersendung von Unterlagen, die das Ergebnis dieser Prüfung und die Begründung darlegen.

8) Senator Müller hat bereits am 27.12.2012 in der Abendschau den Teilbebauungskompromiss erwähnt, obwohl laut Senatsverwaltung die Zuständigkeit bei der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf liegt und diese erst am 17.01.2013 einen Beschluss gefasst hat. Ich bitte um Übersendung von Unterlagen aus denen hervorgeht, ob und mit welchem Ergebnis geprüft wurde, ob durch den Kompromiss nicht erst ein Entschädigungsanspruch (und damit ein haushalterisch zu berücksichtigendes Risiko) des Eigentümers oder auch der Grundstücksnachbarn gegenüber dem Bezirk/Land entsteht, da bisher laut Aussagen von Stadtrat Schulte kein Baurecht besteht (siehe Tagesspiegel vom 08.02.2013: http://www.tagesspiegel.de/berlin/umstrittenes-bauprojekt-streit-um-kleingaerten-investor-kuendigt-paechtern-einer-der-aeltesten-kolonien/7753014.html).

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  • Datum
    21. Mai 2013
  • Frist
    22. Juni 2013
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Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
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Betreff
Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf
Datum
21. Mai 2013 07:59
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Unterlagen aus denen hervorgeht, ob und ggf. welche Bedenken der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu einem B-Planverfahren nach § 13a BauGB für die Kolonie Oeynhausen bestehen und denen das Ergebnis der Prüfung der Anwendbarkeit dieses Verfahrens auf die Kolonie Oeynhausen zu entnehmen ist. 2) Unterlagen aus denen hervorgeht, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung bei Anwendung von § 13a BauGB nicht beeinträchtigt wird, obwohl im Jahr 2000 Ihre Behörde für die Festetzung als Grünfläche das ‚dringende Gesamtinteresse Berlins‘ nach § 7 AGBauGB festgestellt hat und obwohl die Grundsätze für die Entwicklung von Bebauungsplänen laut textlicher Ausweisung im FNP besagen, dass „aus Frei- und Grünflächen grundsätzlich keine Baugebiete und andere bauliche Nutzungen entwickelt werden können“. 3) Unterlagen, die die Prüfung der einzuhaltenden Abstandsflächen zwischen geplanter Wohnbebauung und Kraftwerk Wilmersdorf sowie das Ergebnis dieser Prüfung betreffen. 4) Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob das Landschafts- und Artenschutzprogramm (LaPro) für eine Bebauung in einem formalen Verfahren nach dem Berliner Naturschutzgesetz geändert werden muss und aus denen das Ergebnis dieser Prüfung hervorgeht (für die Fläche der Kolonie wird im LaPro festgestellt: Erhalt und Entwicklung der klimatischen Ausgleichsfunktion, Vorraggebiet Klimaschutz, Erhalt der durch Nutzungs- und Strukturvielfalt geprägten außerordentlich hohen biotopischen Vielfalt). 5) Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die folgenden Urteile des EUGH und die Feststellungen des LaPro und des Umweltatlas bei den o.g. Prüfungen einbezogen wurden: C-567/10 vom 22.03.2012 (zur Anwendbarkeit der Richtlinie 2001/42/EG auf ein Verfahren zur völligen oder teilweisen Aufhebung eines Flächennutzungsplans) und C-463/11 vom 18.04.2013 (Richtlinie 2001/42/EG und § 13a BauGB). 6) Mit Schreiben vom 06.11.2012 haben Sie mir mitgeteilt, dass für den Eigentümer der Fläche (Lorac Investment Management S.à.r.l bzw. laut Presseberichten nunmehr die Groth-Gruppe, Quellen: siehe Quellenangaben zu Fragen 7 und 8) der übergeleitete Baunutzungsplan von 1958 maßgeblich sei. Ich bitte um Übersendung von Unterlagen, die darlegen, dass bei der Beurteilung dieser Frage das am 02.11.2012 ergangene Urteil des LG Bonn (AZ.: 15 O 106/12) sowie dessen Aussagen zum Baunutzungsplan berücksichtigt wurden bzw. in den seit Ihrem Schreiben vergangenen Monaten berücksichtigt wurden und wie Ihre Beurteilung diesbezüglich ausfällt. 7) Laut Aussagen von Baustadtrat Schulte in der Bezirksverordnetenversammlung am 16.05.2013 wurde geprüft, ob der Baunutzungsplan von 1958 funktionslos geworden ist (eine Abwägung von Interessen hat bei der Erstellung dieses Plans nicht stattgefunden, Kleingärten werden dort nicht ausgewiesen, es bestand dafür auch keine Notwendigkeit, da diese durch die Kündigungsschutzverordnung von 1944 geschützt waren, Gesetzgebung zum Umweltschutz gab es damals noch nicht). Da diese Prüfung laut öffentlich zugänglichem Gutachten der Kanzlei Gassner, Groth, Siederer (Quelle: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/stadtplanung/bebauungsplan/gutachten.html) vom 17.06.2009, Seite 12, ausdrücklich nicht abschließend stattgefunden hat, sondern lediglich unterstellt wurde, bitte ich um Übersendung von Unterlagen, die das Ergebnis dieser Prüfung und die Begründung darlegen. 8) Senator Müller hat bereits am 27.12.2012 in der Abendschau den Teilbebauungskompromiss erwähnt, obwohl laut Senatsverwaltung die Zuständigkeit bei der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf liegt und diese erst am 17.01.2013 einen Beschluss gefasst hat. Ich bitte um Übersendung von Unterlagen aus denen hervorgeht, ob und mit welchem Ergebnis geprüft wurde, ob durch den Kompromiss nicht erst ein Entschädigungsanspruch (und damit ein haushalterisch zu berücksichtigendes Risiko) des Eigentümers oder auch der Grundstücksnachbarn gegenüber dem Bezirk/Land entsteht, da bisher laut Aussagen von Stadtrat Schulte kein Baurecht besteht (siehe Tagesspiegel vom 08.02.2013: http://www.tagesspiegel.de/berlin/umstrittenes-bauprojekt-streit-um-kleingaerten-investor-kuendigt-paechtern-einer-der-aeltesten-kolonien/7753014.html).
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Von
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Betreff
AW: Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf
Datum
22. Juni 2013 00:54
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf" vom 21.05.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Betreff
AW: AW: Kleingartenkolonie Oeynhausen in Schmargendorf
Datum
31. Juli 2013 12:30
An
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Status
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