Kleinsiedlungsvorhaben im Kreis Schleiden

(33029) Kleinsiedlungsvorhaben im Kreis Schleiden
BESTELLSIGNATUR BR 0005 / Regierung Aachen BR 0005, Nr. 33029
INHALT Enthält: Gablonzer Industrie; Blankenheimerwald bzw. -dorf; Hergarten; Hellenthal; Blumenthal (Kammerwald); Nierfeld-Auel; Mechernich (mit Plänen)

Für die Kosten der Digitalisierung käme ich gerne auf. Sofern diese voraussichtlich mehr als 250,- betragen bitte ich um Rücksprache oder Begrenzung auf die Inhalte aus dem Ort Mechernich.

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  • Datum
    25. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
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Arwed Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (3…
An Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland Standort Düsseldorf Details
Von
Arwed Schmidt
Betreff
Kleinsiedlungsvorhaben im Kreis Schleiden [#298238]
Datum
25. Januar 2024 00:49
An
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland Standort Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(33029) Kleinsiedlungsvorhaben im Kreis Schleiden BESTELLSIGNATUR BR 0005 / Regierung Aachen BR 0005, Nr. 33029 INHALT Enthält: Gablonzer Industrie; Blankenheimerwald bzw. -dorf; Hergarten; Hellenthal; Blumenthal (Kammerwald); Nierfeld-Auel; Mechernich (mit Plänen) Für die Kosten der Digitalisierung käme ich gerne auf. Sofern diese voraussichtlich mehr als 250,- betragen bitte ich um Rücksprache oder Begrenzung auf die Inhalte aus dem Ort Mechernich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arwed Schmidt Anfragenr: 298238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298238/ Postanschrift Arwed Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arwed Schmidt

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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland Standort Düsseldorf
Ihre Anfrage an das Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Geschäft…
Von
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland Standort Düsseldorf
Betreff
Ihre Anfrage an das Landesarchiv NRW, Abt. Rheinland
Datum
31. Januar 2024 15:49
Status
Warte auf Antwort
18,7 KB
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Geschäftszeichen: 2024-0001138 Bezug: Ihr Schreiben vom 25. Januar 2024 Guten Tag Arwed Schmidt, die Akte BR 0005 Nr. 33029 umfasst 119 teils beidseitig beschriebene Blätter. Bei der Akte handelt es sich um Archivgut des Landes Nordrhein-Westfalen. Für die Beauskunftung aus und zu Archivgut sowie Nutzung desselben sind das Archivgesetz NRW (SGV Inhalt : Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW) | RECHT.NRW.DE<https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000338> und die Archivnutzungs- und Gebührenordnung NRW (SGV Inhalt : Verordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (Archivnutzungs- und Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen - ArchivNGO NRW) | RECHT.NRW.DE<https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=1&menu=1&bes_id=31724&aufgehoben=N&anw_nr=2>) ausschlaggebend, nicht das IFG NRW. Die Akte enthält neben personenbezogenen Daten (Namen und Adressen sowie Briefe/Schriftwechsel mit Privatpersonen) auch urheberrechtlich geschütztes Material (u.a. zahlreiche Architektenpläne). Digitalisate der kompletten Akte können demnach leider nicht ohne Weiteres übersendet werden. Wohl ist es möglich, die Einsicht in die Akte hier vor Ort im Lesesaal in Duisburg zu beantragen und z.B. einzelne, ggfls. anonymisierte Kopien aus der Akte in Auftrag zu geben. Verwenden Sie zur Beantragung der Einsicht bitte das angehängte Formular (Datei SG Antrag_R) und senden Sie es an die allgemeine Postadresse der Abt. Rheinland des Landesarchives (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) oder direkt an mich zurück. Meine Kolleg*innen und ich bemühen uns um eine zügige Bearbeitung, jedoch kann diese unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte die Einsicht dringlich sein, so bitte ich, ein gewünschtes Einsichtsdatum in der E-Mail zu vermerken. Gerne können Sie mich auch telefonisch kontaktieren um das weitere Vorgehen zu besprechen! Gebühren für diese Auskunft fallen nicht an. Mit freundlichen Grüßen