Klimageld

Projekt: Klimageld

Den aktuellsten Sachstand zum Thema Klimageld.

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuellsten Sachstand zum Thema K…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klimageld [#297168]
Datum
14. Januar 2024 17:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellsten Sachstand zum Thema Klimageld. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten bin ich einverstanden!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297168/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> die beigefügte Nachricht nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mi…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 14. Januar 2024, "Klimageld" (V B 3 - PR 1200/24/10008)
Datum
23. Januar 2024 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die beigefügte Nachricht nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, Ihrer Auffassung möchte ich widersprechen. Meine A…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 14. Januar 2024, "Klimageld" (V B 3 - PR 1200/24/10008) [#297168]
Datum
23. Januar 2024 14:11
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, Ihrer Auffassung möchte ich widersprechen. Meine Anfrage bezieht sich auf Sachstandsvermerke/-dokumente ihres Hauses und nicht eine allgemeine Information. Wie Sie sicher wissen ist es in der Verwaltung üblich den aktuellen Sachstand eines Themas in einem solchen Dokument festzuhalten (z.B. zur eigenen Übersicht, oder als Anlage für Leitungsvorlagen). Ich bitte deshalb meine Anfrage weiterhin nach dem IFG zu behandeln. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297168/
Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF), di…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Klimageld [#297168]
Datum
23. Januar 2024 15:07
Status
image001.png
3,3 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF), die uns über das für IFG-Anträge zuständige Referat erreicht hat. Bei der Frage des Klimageldes sind grundsätzlich zwei Faktoren zu berücksichtigen. Ein Faktor ist die Verfügbarkeit eines direkten Auszahlungsweges von staatlichen Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger, die andere die politische Entscheidung darüber, wie die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung, die dem Klimatransformationsfond (KTF) zufließen, an die Bürgerinnen und Bürger zurück gezahlt werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die rechtliche Voraussetzung und der Auftrag an das BMF geschaffen, um einen direkten Auszahlungsweg zu schaffen. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Steuer-Identifikationsnummer mit einer IBAN-Bankverbindung verknüpft wird, so dass eine Pro-Kopf-Auszahlung bürokratiearm möglich ist. Damit sind bereits erste Voraussetzungen geschaffen worden, um noch in dieser Legislaturperiode einen technischen Mechanismus zur Verfügung stellen, mit dem Einnahmen aus der CO2-Bepreisung direkt an Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden können. Das entsprechende Projekt beim Bundeszentralamt für Steuern arbeitet mit Hochdruck am Aufbau der Datenbank zur Zuspeicherung der Kontoverbindungen. Der Mechanismus zur Auszahlung wird planmäßig 2025 zur Verfügung stehen, sodass eine Pro-Kopf-Auszahlung von staatlichen Leistungen wie zum Beispiel einem Klimageld, technisch möglich ist. Hier sind das Bundesministerium der Finanzen und das Bundeszentralamt für Steuern im Zeitplan. Für die Auszahlung des Klimagelds ist aber nicht der technische Weg entscheidend. Es geht um politische Entscheidungen über die Frage, wie die CO2-Einnahmen verwendet werden sollen – als staatlich verteilte Förderprogramme für bestimme Empfängerkreise (Subventionen) oder als direkte Entlastungen für alle Bürgerinnen und Bürger (Klimageld). Bundesminister Christian Lindner hat darauf hingewiesen, dass aktuell die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form von direkten Förderungen wie zum Beispiel der Erneuerung von Heizungsanlagen, im Bereich der Gebäudesanierung, aber auch der grünen Stahlproduktion und Ladesäuleninfrastruktur oder der Übernahme der EEG-Umlage verwendet werden. Da auch der Staat jeden Euro nur einmal ausgeben kann, muss für die Auszahlung eines Klimageldes die Förderpolitik entsprechend verändert werden. Es ist im Bundeshaushalt nicht darstellbar, dass sowohl umfangreiche Förderprogramme als auch das Klimageld geleistet werden. Innerhalb der Bundesregierung ist für die im KTF vereinnahmten Mittel und die meisten daraus finanzierten Förderungen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig. Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen dazu an das BMWK wenden. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben nebst Anlagen erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 14. Januar 2024, "Klimageld" (V B 3 - O 1004/24/10008)
Datum
7. Februar 2024 13:24
Status
Sehr << Antragsteller:in >> das beigefügte Schreiben nebst Anlagen erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen