Klimageld

als Ausgleich für gestiegene Kosten in Zusammenhang mit Strom, Gas und Treibstoffen wurde mir ein sogenanntes Klimageld in Aussicht gestellt. Bislang konnte ich noch keinen Eingang verbuchen. Wann kann ich mit der Zahlung rechnen ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: als Ausgleich für gestiegene Kosten i…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klimageld [#299784]
Datum
10. Februar 2024 15:19
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
als Ausgleich für gestiegene Kosten in Zusammenhang mit Strom, Gas und Treibstoffen wurde mir ein sogenanntes Klimageld in Aussicht gestellt. Bislang konnte ich noch keinen Eingang verbuchen. Wann kann ich mit der Zahlung rechnen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299784/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Klimageld“ vom 10.02.2024 (#299784) wurde von Ihnen nicht in der g…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Klimageld [#299784]
Datum
14. März 2024 13:54
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Klimageld“ vom 10.02.2024 (#299784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Klimageld
Datum
15. März 2024 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf das UIG bzw. IFG zum Klimageld an. Wir verstehen Ihre Anfrage als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diesbezüglich können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Ausgangspunkt für die Überlegungen für einen Kompensationsmechanismus (Klimageld) ist der Koalitionsvertrag: „Angesichts des derzeitigen Preisniveaus durch nicht CO2-Preisgetriebene Faktoren halten wir aus sozialen Gründen am bisherigen BEHG-Preispfad fest. Wir werden einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Marktphase nach 2026 machen. Um einen künftigen Preisanstieg zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, werden wir einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld).“ Der Koalitionsvertrag sieht also vor, dass ein sozialer Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickelt werden soll (Klimageld), um einen künftigen, deutlichen Anstieg des CO2-Preises zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten. Die derzeitige CO2-Bepreisung entspricht dem bei Einführung durch die Große Koalition festgelegten Pfad, das Marktsystem beginnt im Jahr 2027. Bislang werden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung insbesondere zur Finanzierung von Förderprogrammen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Umstieg auf erneuerbare Energien genutzt und so an die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zurückgegeben. Zudem wurde die EEG-Umlage abgeschafft. Hierdurch werden die Bürgerinnen und Bürger entlastet. Um ein Klimageld direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlen zu können, wird als technische Grundlage ein Direktauszahlungsmechanismus benötigt. Hieran arbeitet die Bundesregierung. Aktuell besteht kein Anspruch auf ein Klimageld. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach dem UIG bzw. IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder ggf. abzulehnen ist. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen, und wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen