Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landrat des Kreises Heinsberg Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235364]
Datum
13. Dezember 2021 12:08
An
Landrat des Kreises Heinsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235364/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landrat des Kreises Heinsberg
Guten Tag Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Dezember und Ihre Anfrage zum Klimaschutz- und Klim…
Von
Landrat des Kreises Heinsberg
Betreff
AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235364]
Datum
15. Dezember 2021 14:11
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Dezember und Ihre Anfrage zum Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept. Sie finden das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept des Kreises Heinsberg im Serviceportal unserer Internetseite: https://service.kreis-heinsberg.de/di... Dort steht Ihnen das Konzept in einer 48-seitigen Kurzfassung und in einer 214-seitigen Langfassung zum Herunterladen zur Verfügung. Bitte räumen Sie uns bei der Zusammenstellung der übrigen von Ihnen angeforderten Informationen noch ein wenig Zeit ein. Wir haben die entsprechenden Fragen an die zuständigen Fachämter gestellt. Zu den Starkregen-Gefahrenkarten ist zu sagen, dass diese in interaktiver Form grundstückscharf für ganz NRW vorliegen und diese auch vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in das Fachinformationssystem (FIS) Klimaanpassung integriert ist und der Öffentlichkeit digital zur Verfügung steht. Die Kartenanwendungen des FIS Klimaanpassung inklusive der neuen Starkregengefahrenkarten des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) können unter www.klimaanpassung-karte.nrw.de im Handlungsfeld Hochwasserschutz aufgerufen werden. Die Hinweiskarte Starkregengefahren für NRW steht im frei zugänglichen Geoportal des Bundes und der Länder zur Verfügung. https://geoportal.de/Info/tk_04-stark... Mit freundlichen Grüßen

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Landrat des Kreises Heinsberg
Guten Tag Herr Semsrott, hier kommen wie angekündigt weitere Antworten zu Ihrer Anfrage vom 13. Dezember 2021: …
Von
Landrat des Kreises Heinsberg
Betreff
WG: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235364]
Datum
23. Dezember 2021 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Semsrott, hier kommen wie angekündigt weitere Antworten zu Ihrer Anfrage vom 13. Dezember 2021: Was die zu entsiegelnden Flächen angeht, so ist für das Jahr 2022 im Kreis Heinsberg ein weiterer Abschnitt zur Entsiegelung des Rodebachs im Bereich der Gemeinde Selfkant geplant. Das sind rund 4000 bis 5000 Quadratmeter. Weitere Planungen zur Entsiegelung liegen zurzeit nicht vor. Mit Blick auf geplante Aufforstungen ist zu sagen, dass zurzeit geplant ist, im Jahr 2022 ca. 11.000 Bäume (Gehölze) und im Jahr 2023 16.000 Bäume zu pflanzen. Dabei handelt es sich überwiegend um Forstpflanzen. Starkregen-Gefahrenkarten: Starkregenereignisse sind lokal begrenzte Regenereignisse mit großer Niederschlagsmenge und hoher Intensität. Sie sind meist von sehr geringer räumlicher Ausdehnung und kurzer Dauer. Daher setzt das Starkregenmanagement auf kommunaler Ebene an und nicht auf Ebene der Kreisverwaltungen. Es handelt sich hierbei um ein recht neues Instrument im Rahmen der Klimaanpassung. Die Starkregenkarten sind nicht verpflichtend. Von den zehn Kommunen im Kreis Heinsberg haben sechs Kommunen bereits die Erarbeitung von Starkregenkarten in Auftrag gegeben (diese werden derzeit erstellt), eine Kommune ist noch in der Phase der Entscheidungsfindung, die übrigen drei Kommunen wollen kein Starkregenkonzept erstellen lassen. Erst vor wenigen Tagen wurde zudem die Starkregengefahren des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie veröffentlicht (Link: https://geoportal.de/Info/tk_04-stark...) , die für das Land Nordrhein-Westfalen die landesweit hydrodynamisch modellierten Fließgeschwindigkeiten und Überflutungstiefen für Starkregenereignisse darstellt. Regenrückhaltebecken: Grob zu unterscheiden sind hier Becken im Einzugsgebiet von Gewässern als technischer Hochwasserschutz und Becken, die im Zuge einer (Neu-) Bebauung als Regenrückhaltung vor Einleitung dienen. Konzeption, Planung, Bau und Betrieb von Hochwasserschutzanlagen an Gewässern obliegt grundsätzlich dem Gewässerunterhaltungspflichtigen, also im Kreis Heinsberg dem Wasserverband Eifel-Rur, Schwalmverband und Niersverband sowie einigen wenigen Kommunen, die diese Pflichtaufgabe eigenständig wahrnehmen. Im Kreis Heinsberg ist lediglich ein Becken in der kommunalen „Überlegung“, dass aber anhand der nicht zur Verfügung stehenden Grundstücke derzeit nicht realisiert werden kann. Darüber hinaus wurde erst vor kurzem die neugebauten Hochwasserrückhaltebecken in Herb und Uetterath in Betrieb genommen. Becken, die gegebenenfalls als Regenrückhaltung in Baugebiet dienen, sind Bestandteil der kommunalen (Bebauungs-) Planung. Der Kreis Heinsberg ist grundsätzlich in allen Fällen „nur“ Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für Maßnahmen an Gewässern sonstiger Ordnung nach Landeswasserrecht, somit auch für die vorgenannten Bauwerke. Er ist in alle Verfahren eingebunden, im obliegt aber nicht die konzeptionelle Planung. Mit freundlichen Grüßen