Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landrat Oberbergischer Kreis Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235365]
Datum
13. Dezember 2021 12:08
An
Landrat Oberbergischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235365/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Landrat Oberbergischer Kreis
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klima…
Von
Landrat Oberbergischer Kreis
Betreff
UIG-Anfrage- Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235365]
Datum
14. Dezember 2021 16:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft Der Oberbergische Kreis verfügt nicht über ein Klimaschutzkonzept im klassischen Sinne. Allerdings wurden vor einigen Jahren die Liegenschaften des Kreises in einem Teilkonzept bewertet. Anbei der LINK zum Ergebnis: https://www.obk.de/imperia/md/content... - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) Ein Klimaanpassungskonzept liegt derzeit nicht vor. Es ist allerdings beabsichtigt, ein Klimawandelanpassungskonzept gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen zu erstellen. - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft "Starkregen" fällt in die Zuständigkeit der Kommunen, nicht des Kreises. Allerdings existiert eine Vereinbarung zwischen Kreis und Kommunen, wonach der Kreis als Dienstleister die Förderung für ein kreisweites Konzept beantragt und die Ausschreibung vornehmen wird. Der Förderantrag wurde bereits gestellt. Mit dem Vorliegen des Konzeptes ist nicht vor 2025 zu rechnen. - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. Ihre Frage interpretiere ich so, dass Sie das Budget interessiert, das für die Umsetzung des Konzeptes zur Verfügung steht. Da das Konzept noch nicht erstellt ist, sind zum heutigen Zeitpunkt noch keine Kosten im Haushalt veranschlagt. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Die Zuständigkeit für die Entsiegelung von Flächen ist nicht Aufgabe des Oberbergischen Kreises. Sie fällt vielmehr im Rahmen der Bauleitplanung bzw. Stadtentwicklung in das Aufgabenfeld der Kommunen. Insofern kann ich die Frage nach der geplanten Entsiegelung nicht beantworten. Das gleiche trifft auf die geplante Anzahl der gepflanzten Bäume zu. Hinsichtlich der Rückhaltebecken verweise ich darauf, dass im Oberbergischen Kreis zwei sondergesetzliche Wasserverbände existieren, die im Rahmen des Ausgleichs der Wasserführung für die Schaffung von Rückhaltebecken in Abstimmung mit den Kommunen zuständig sind. Der Oberbergische Kreis ist lediglich in das Genehmigungsverfahren eingebunden. Mit freundlichem Gruß