Sehr geehrter Herr Arne Semsrott,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.12.2021 und Ihre Präzisierung bzgl. Rückhaltebecken vom 04.01.2022, die ich Ihnen hiermit gerne wie folgt beantworte:
Klimaschutzplan und -konzepte
Der Kreis Mettmann befindet sich seit 2019 in der Umsetzung seines kreisweiten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes (IKKK), welches im Jahr 2018 einstimmig vom Kreistag beschlossen wurde. Das IKKK besteht aus den drei Teilen:
a) Hauptteil und Zusammenfassung,
b) Teilbericht Klimaschutz und
c) Teilbericht Anpassung an den Klimawandel.
Diese Berichte können Sie über unsere Homepage unter dem Link
https://www.kreis-mettmann.de/Weitere... direkt unter Publikationen abrufen und als PDF-Dokumente herunterladen.
Starkregengefahrenkarten
In Nordrhein-Westfalen wurden alle Gewässer hinsichtlich ihres Hochwasser-Gefährdungspotentials untersucht. Gewässer mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwassers und mit erheblichen nachteiligen Folgen für die Schutzgüter "menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten" werden aufgrund dieses festgestellten signifikanten Risikos als Risikogewässer bezeichnet. Für diese Risikogewässer werden Hochwassergefahren- und -risikokarten erstellt. Hierauf aufbauend wurden im Dezember 2021 Hochwasserrisikomanagementpläne aktualisiert und als nationale Pläne erstmals bundesländerübergreifend auf der Ebene von Flussgebietseinheiten veröffentlicht: (
https://www.flussgebiete.nrw.de/hochw...)
Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat am 28.10.2021 eine Starkregenhinweiskarte für Nordrhein-Westfalen auf der Internetseite
http://www.klimaanpassung-karte.nrw.de/ (> Fachdaten > Hochwasserschutz) veröffentlicht. Starkregenhinweiskarten liegen darüber hinaus auf Kreisebene nicht vor.
Gesamtbudget Klimaschutz und Klimaanpassung
Der Kreis Mettmann stellt für die Umsetzung von Maßnahmen und Aufgaben zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel ein jährliches Gesamtbudget von einer Million Euro zur Verfügung.
Entsiegelung und Baumpflanzungen
Die Entsiegelung von geeigneten Freiflächen sowie die Identifizierung von möglichen Grundstücksflächen für Baumpflanzungen stehen sowohl auf Kreisebene als auch auf städtischer Ebene im Fokus der jeweiligen Verwaltungen. Der Kreis Mettmann steht hier in engem Austausch mit den kreisangehörigen Städten, da die Baumpflanzungen prioritär zur Verringerung von Hitzeinseln und zur Verbesserung des urbanen Mikroklimas beitragen sollen.
Hochwasserrückhaltebecken
Entsprechend Ihrer Präzisierung in der E-Mail vom 04.01.2022 erhalten Sie im Folgenden Informationen zu geplanten Hochwasserrückhaltebecken (HRB) auf dem Gebiet des Kreises Mettmann.
Hochwasserschutz obliegt nach § 5 Abs. 2 WHG jeder Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren (Objektschutz). Sobald der Schutz der Allgemeinheit gegen Hochwasser (nicht private Interessen Einzelner) erforderlich ist, werden kreisangehörige Städte und kreisfreie Städte im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge tätig.
Die Untere Wasserbehörde erhält erst von fortgeschrittenen Planungen bzgl. HRB Kenntnis, z. B. wenn Gespräche zu einzureichenden Antragsunterlagen stattfinden. Daher wurden Informationen beim Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) erfragt, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Aufgabe des Ausgleichs der Wasserführung betraut ist. Laut BRW sind keine neuen Beckenstandorte auf Kreisgebiet Mettmann geplant.
Zwei HRB auf Kreisgebiet werden ertüchtig und in dem Zusammenhang vergrößert:
- Für das HRB Sandbach/Bergstraße (Stadt Ratingen) liegt das derzeitige Stauvolumen bei rund 3.300 m³. Künftig soll das Stauvolumen bei Stauziel rund 13.400 m³ betragen.
- Am HRB Rinderbach/Abtskücher Teich (Stadt Heiligenhaus) ist das tatsächlich verfügbare Stauvolumen aufgrund des Dauerstaus (32.500 m³) bisher nur gering. Im Zuge der Sanierung wird der Dauerstau um 1 m abgesenkt und dadurch ein zusätzliches Stauvolumen von rund 14.300 m³ generiert.
Freundliche Grüße