Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte

Senden Sie mir bitte Folgendes zu:
- Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft
- Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept)
- Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft
- Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist.
- Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte.

Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Mettmann Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235247]
Datum
13. Dezember 2021 12:08
An
Kreisverwaltung Mettmann
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Senden Sie mir bitte Folgendes zu: - Den aktuellen Klimaschutzplan/Klimaschutzkonzept Ihrer Gebietskörperschaft - Den aktuellen Plan zur Anpassung Ihrer Gebietskörperschaft an die Klimakrise (Klimaanpassungskonzept) - Die Starkregen-Gefahrenkarten für Ihre Gebietskörperschaft - Sollte es ein Anpassungskonzept geben, teilen Sie mir bitte mit, wie hoch das dafür vorgesehene Budget ist. - Die Auskunft, wie viele Quadratmeter Flächen in den kommenden Jahren entsiegelt werden sollen und wie viele Bäume gepflanzt werden sollen. Außerdem möchte ich Sie bitte mir mitzuteilen, in welcher Größe und wo Ihre Gebietskörperschaft Rückhaltebecken schaffen möchte. Sollten die Informationen bereits öffentlich verfügbar sein, würde ich mich freuen, wenn Sie mir jeweils einen Link schicken könnten. Meine Adresse ist Arne Semsrott << Adresse entfernt >>.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235247/
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Kreisverwaltung Mettmann
Eingangsbestätigung - Anfragen-Nr.: 235247 Eingangsbestätigung zur Anfrage 235247 unter "FragDenStaat" …
Von
Kreisverwaltung Mettmann
Betreff
Eingangsbestätigung - Anfragen-Nr.: 235247
Datum
14. Dezember 2021 09:54
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung zur Anfrage 235247 unter "FragDenStaat" Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage zum 13.12.2021. Freundliche Grüße
Kreisverwaltung Mettmann
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage über die elektronische Plattform 'FragDenStaat' habe ich erhalten. Zur …
Von
Kreisverwaltung Mettmann
Betreff
AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235247]
Datum
4. Januar 2022 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage über die elektronische Plattform 'FragDenStaat' habe ich erhalten. Zur Beantwortung Ihrer Fragestellungen wurde mir vom Fachamt signalisiert, dass zur Beantwortung der Frage nach den geplanten Rückhaltebecken eine kurze Rückmeldung Ihrerseits erforderlich ist, auf welche konkreten Rückhaltebecken sich die Fragestellung bezieht, da es grundlegend unterschiedliche Rückhaltebecken mit unterschiedlichen Funktionsweisen gibt: 1. Hochwasserrückhaltebecken sind Stauanlage in und am oberirdischen Gewässer. Sie dienen zur Regulierung der Abflussmenge bei Hochwasser und damit der Dämpfung der Hochwasserwelle. 2. Regenrückhaltebecken sind künstlich angelegte Beckenanlagen um kurzfristig große Regenmengen aus der Stadt- und Straßenentwässerung vorrübergehend zu speichern und dann kontrolliert an die Vorflut abzuleiten. Bitte teilen Sie mir kurz mit, auf welche Art von Rückhaltebecken sich Ihre Anfrage bezieht. Vielen Dank. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Grundsätzlich sind beide für mich interessant - so…
An Kreisverwaltung Mettmann Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235247]
Datum
4. Januar 2022 14:26
An
Kreisverwaltung Mettmann
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Grundsätzlich sind beide für mich interessant - sollte der Aufwand für das Heraussuchen der Informationen größer sein, beschränke ich meine Anfrage auf Hochwasserrückhaltebecken. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 235247 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235247/

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Kreisverwaltung Mettmann
Sehr geehrter Herr Arne Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.12.2021 und Ihre Präzisierung bzgl. Rückhal…
Von
Kreisverwaltung Mettmann
Betreff
AW: Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte [#235247]
Datum
21. Januar 2022 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Arne Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.12.2021 und Ihre Präzisierung bzgl. Rückhaltebecken vom 04.01.2022, die ich Ihnen hiermit gerne wie folgt beantworte: Klimaschutzplan und -konzepte Der Kreis Mettmann befindet sich seit 2019 in der Umsetzung seines kreisweiten Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzeptes (IKKK), welches im Jahr 2018 einstimmig vom Kreistag beschlossen wurde. Das IKKK besteht aus den drei Teilen: a) Hauptteil und Zusammenfassung, b) Teilbericht Klimaschutz und c) Teilbericht Anpassung an den Klimawandel. Diese Berichte können Sie über unsere Homepage unter dem Link https://www.kreis-mettmann.de/Weitere... direkt unter Publikationen abrufen und als PDF-Dokumente herunterladen. Starkregengefahrenkarten In Nordrhein-Westfalen wurden alle Gewässer hinsichtlich ihres Hochwasser-Gefährdungspotentials untersucht. Gewässer mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwassers und mit erheblichen nachteiligen Folgen für die Schutzgüter "menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten" werden aufgrund dieses festgestellten signifikanten Risikos als Risikogewässer bezeichnet. Für diese Risikogewässer werden Hochwassergefahren- und -risikokarten erstellt. Hierauf aufbauend wurden im Dezember 2021 Hochwasserrisikomanagementpläne aktualisiert und als nationale Pläne erstmals bundesländerübergreifend auf der Ebene von Flussgebietseinheiten veröffentlicht: (https://www.flussgebiete.nrw.de/hochw...) Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat am 28.10.2021 eine Starkregenhinweiskarte für Nordrhein-Westfalen auf der Internetseite http://www.klimaanpassung-karte.nrw.de/ (> Fachdaten > Hochwasserschutz) veröffentlicht. Starkregenhinweiskarten liegen darüber hinaus auf Kreisebene nicht vor. Gesamtbudget Klimaschutz und Klimaanpassung Der Kreis Mettmann stellt für die Umsetzung von Maßnahmen und Aufgaben zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel ein jährliches Gesamtbudget von einer Million Euro zur Verfügung. Entsiegelung und Baumpflanzungen Die Entsiegelung von geeigneten Freiflächen sowie die Identifizierung von möglichen Grundstücksflächen für Baumpflanzungen stehen sowohl auf Kreisebene als auch auf städtischer Ebene im Fokus der jeweiligen Verwaltungen. Der Kreis Mettmann steht hier in engem Austausch mit den kreisangehörigen Städten, da die Baumpflanzungen prioritär zur Verringerung von Hitzeinseln und zur Verbesserung des urbanen Mikroklimas beitragen sollen. Hochwasserrückhaltebecken Entsprechend Ihrer Präzisierung in der E-Mail vom 04.01.2022 erhalten Sie im Folgenden Informationen zu geplanten Hochwasserrückhaltebecken (HRB) auf dem Gebiet des Kreises Mettmann. Hochwasserschutz obliegt nach § 5 Abs. 2 WHG jeder Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren (Objektschutz). Sobald der Schutz der Allgemeinheit gegen Hochwasser (nicht private Interessen Einzelner) erforderlich ist, werden kreisangehörige Städte und kreisfreie Städte im Rahmen ihrer kommunalen Daseinsvorsorge tätig. Die Untere Wasserbehörde erhält erst von fortgeschrittenen Planungen bzgl. HRB Kenntnis, z. B. wenn Gespräche zu einzureichenden Antragsunterlagen stattfinden. Daher wurden Informationen beim Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) erfragt, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Aufgabe des Ausgleichs der Wasserführung betraut ist. Laut BRW sind keine neuen Beckenstandorte auf Kreisgebiet Mettmann geplant. Zwei HRB auf Kreisgebiet werden ertüchtig und in dem Zusammenhang vergrößert: - Für das HRB Sandbach/Bergstraße (Stadt Ratingen) liegt das derzeitige Stauvolumen bei rund 3.300 m³. Künftig soll das Stauvolumen bei Stauziel rund 13.400 m³ betragen. - Am HRB Rinderbach/Abtskücher Teich (Stadt Heiligenhaus) ist das tatsächlich verfügbare Stauvolumen aufgrund des Dauerstaus (32.500 m³) bisher nur gering. Im Zuge der Sanierung wird der Dauerstau um 1 m abgesenkt und dadurch ein zusätzliches Stauvolumen von rund 14.300 m³ generiert. Freundliche Grüße