Klimaschutzgesetz - Sofortprogramm

Am 30.11.2023 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. (Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg, Urteile vom 30. November 2023 – 11 A 11/22, 11 A 27/22 und 11 A 1/23)
Den allgemein zugänglichen Medien konnten wir bisher nicht entnehmen, in welcher Form die Bundesregierung diesem Urteil Rechnung trägt. In Anbetracht der klimaphysikalischen Dringlichkeit der Reduktion des Treibhausgas-Ausstoßes, und aufgrund der Tatsache, dass die Verfehlung der Sektorenziele laut Klimaschutzgesetz (nach Anlage 2 zu § 4 KSG) im Verkehrssektor besonders deutlich ist, erbitten wir vom Ministerium für Digitales und Verkehr die Auskunft:

1. Wann mit der Vorlage und dem Inkrafttreten des gerichtlich angeordneten Sofortprogramms gerechnet werden kann;

2. Welche Maßnahmen das Sofortprogramm im Einzelnen umfassen soll. Im Einzelnen bitten wir um Auskunft hinsichtlich folgender emissionsmindernder Maßnahmen, welche ohne Belastung des Bundeshaushalts durchführbar wären:
a) Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen
b) Bestimmung niedrigerer Höchstgeschwindigkeiten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften und in Wohngebieten;
c) Einbeziehung des THG-Ausstoßes von PKW bei der Zulässigkeit der Befahrbarkeit städtischer Umweltzonen;
d) Einführung autofreier Tage.

Ergebnis der Anfrage

Das Ministerium antwortete am 29.12.2023, dort lägen "keine amtlichen Informationen" zu meiner Frage vor. Es besteht offenbar nicht die Absicht, dem Klimaschutzgesetz sowie dem OVG-Urteil hierzu Folge zu leisten.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Rüdiger Haude
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 30.11.2023 hat das Oberverwaltungs…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Rüdiger Haude
Betreff
Klimaschutzgesetz - Sofortprogramm [#295280]
Datum
20. Dezember 2023 12:51
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 30.11.2023 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. (Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg, Urteile vom 30. November 2023 – 11 A 11/22, 11 A 27/22 und 11 A 1/23) Den allgemein zugänglichen Medien konnten wir bisher nicht entnehmen, in welcher Form die Bundesregierung diesem Urteil Rechnung trägt. In Anbetracht der klimaphysikalischen Dringlichkeit der Reduktion des Treibhausgas-Ausstoßes, und aufgrund der Tatsache, dass die Verfehlung der Sektorenziele laut Klimaschutzgesetz (nach Anlage 2 zu § 4 KSG) im Verkehrssektor besonders deutlich ist, erbitten wir vom Ministerium für Digitales und Verkehr die Auskunft: 1. Wann mit der Vorlage und dem Inkrafttreten des gerichtlich angeordneten Sofortprogramms gerechnet werden kann; 2. Welche Maßnahmen das Sofortprogramm im Einzelnen umfassen soll. Im Einzelnen bitten wir um Auskunft hinsichtlich folgender emissionsmindernder Maßnahmen, welche ohne Belastung des Bundeshaushalts durchführbar wären: a) Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen b) Bestimmung niedrigerer Höchstgeschwindigkeiten innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften und in Wohngebieten; c) Einbeziehung des THG-Ausstoßes von PKW bei der Zulässigkeit der Befahrbarkeit städtischer Umweltzonen; d) Einführung autofreier Tage.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Haude Anfragenr: 295280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295280/ Postanschrift Rüdiger Haude << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Haude

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Haude, anliegendes Schriftstück übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundliche…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1992IFG -Klimaschutzgesetz - Sofortprogramm [#295280]
Datum
29. Dezember 2023 12:37
Status
Warte auf Antwort
721,5 KB
Sehr geehrter Herr Haude, anliegendes Schriftstück übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen