Klimaschutzverträge

Wie viele und welche Unternehmen, haben sich im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutzverträge am Vorbereitendem Verfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge beteiligt? Welches war das niedrigste und das höchste Angebot für einen Basisvertragspreis, der an das BMWK gerichtet wurde?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Benjamin Graute
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele und welche Unternehmen, hab…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Benjamin Graute
Betreff
Klimaschutzverträge [#300649]
Datum
21. Februar 2024 19:14
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele und welche Unternehmen, haben sich im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutzverträge am Vorbereitendem Verfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge beteiligt? Welches war das niedrigste und das höchste Angebot für einen Basisvertragspreis, der an das BMWK gerichtet wurde?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Graute Anfragenr: 300649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300649/ Postanschrift Benjamin Graute << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Graute

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Graute, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.02.2024. Sie fragen unter Berufung auf das Umwe…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Bürgeranfrage Klimaschutzverträge [#300649]
Datum
26. Februar 2024 06:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Graute, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 07.02.2024. Sie fragen unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG): „Wie viele und welche Unternehmen, haben sich im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutzverträge am Vorbereitendem Verfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge beteiligt? Welches war das niedrigste und das höchste Angebot für einen Basisvertragspreis, der an das BMWK gerichtet wurde?“ Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt: Wir können leider keine Angaben dazu machen, wie viele und welche Unternehmen sich am vorbereitenden Verfahren beteiligt haben. Andernfalls bestünde die Gefahr von strategischen Geboten, die die Effizienz des Gebotsverfahrens gefährden. Angebote sind bislang noch keine eingegangen, weil das Gebotsverfahren noch nicht begonnen hat. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 3 Absatz 1 UIG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder ggf. abzulehnen ist, da es sich um ein noch nicht abgeschlossenes Verfahren handelt. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen