Klimaschutzziel 2020 erreicht
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
In ihrer Presseerklärung vom 30.6.22 https://www.esslingen.de/start/buergerservice/pm-klimamobilitaetsplan.html schreibt die Stadt Esslingen:
"Die Stadt Esslingen hat ihr erstes Klimaschutzziel (Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 25 % im Vergleich zu 2007) erreicht."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Mit Gebühren bis zu 50 Eur erkläre ich mich vorab einverstanden.
Sollten Gebühren anfallen, die einen Betrag von 50 Eur übersteigen, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüssen
Anfrage erfolgreich
-
Datum17. Oktober 2022
-
22. November 2022
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Klimaschutzziel 2020 erreicht [#261200]
- Datum
- 17. Oktober 2022 23:58
- An
- Stadt Esslingen am Neckar
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Stadt Esslingen am Neckar
- Betreff
- Antrags auf Aktenauskunft [#261200]
- Datum
- 25. Oktober 2022 09:16
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antrags auf Aktenauskunft [#261200]
- Datum
- 5. November 2022 11:05
- An
- Stadt Esslingen am Neckar
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Stadt Esslingen am Neckar
- Betreff
- Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200]
- Datum
- 23. November 2022 12:11
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200]
- Datum
- 25. November 2022 11:03
- An
- Stadt Esslingen am Neckar
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Stadt Esslingen am Neckar
- Betreff
- Antwort: WG: AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200]
- Datum
- 6. Dezember 2022 14:38
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antwort: WG: AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200]
- Datum
- 6. Dezember 2022 16:06
- An
- Stadt Esslingen am Neckar
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Stadt Esslingen am Neckar
- Betreff
- WG: AW: Antwort: WG: AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200]
- Datum
- 13. Dezember 2022 12:09
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Klimaschutzziel 2020 erreicht“ [#261200]
- Datum
- 13. Dezember 2022 20:41
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 13. Dezember 2022 20:41
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Stadt Esslingen am Neckar
- Betreff
- Daten THG-Bilanz
- Datum
- 25. Januar 2023 14:34
- Status
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- Von
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Ihr Schreiben vom 13. Dezember 2022, unser Aktenzeichen: 0221.4-15/399
- Datum
- 1. Februar 2023 09:10
- Status
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