Klimaschutzziel 2020 erreicht

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

In ihrer Presseerklärung vom 30.6.22 https://www.esslingen.de/start/buergerservice/pm-klimamobilitaetsplan.html schreibt die Stadt Esslingen:
"Die Stadt Esslingen hat ihr erstes Klimaschutzziel (Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 25 % im Vergleich zu 2007) erreicht."

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Mit Gebühren bis zu 50 Eur erkläre ich mich vorab einverstanden.
Sollten Gebühren anfallen, die einen Betrag von 50 Eur übersteigen, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüssen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In ihrer Presseerklärung vom 30.6.22 https://www.e…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klimaschutzziel 2020 erreicht [#261200]
Datum
17. Oktober 2022 23:58
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, In ihrer Presseerklärung vom 30.6.22 https://www.esslingen.de/start/buergerservice/pm-klimamobilitaetsplan.html schreibt die Stadt Esslingen: "Die Stadt Esslingen hat ihr erstes Klimaschutzziel (Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 25 % im Vergleich zu 2007) erreicht." Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Mit Gebühren bis zu 50 Eur erkläre ich mich vorab einverstanden. Sollten Gebühren anfallen, die einen Betrag von 50 Eur übersteigen, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüssen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261200/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Esslingen am Neckar
Antrags auf Aktenauskunft [#261200] Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich den Eingang Ihres…
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
Antrags auf Aktenauskunft [#261200]
Datum
25. Oktober 2022 09:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft [#261200] nach dem LIFG/UVwG/VIG und bitte Sie um kurze Klarstellung, welchen Datensatz genau Sie anfragen. Ihnen einen angenehmen Tag und beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrags auf Aktenauskunft [#261200] Sehr geehrte Damen und Herren, Die Aussage der Stadt Esslingen lautete: …
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrags auf Aktenauskunft [#261200]
Datum
5. November 2022 11:05
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Aussage der Stadt Esslingen lautete: "Die Stadt Esslingen hat ihr erstes Klimaschutzziel (Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 um 25 % im Vergleich zu 2007) erreicht." Ich bitte Sie um Unterlagen die diese Aussage belegen. Viele Dank und freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261200/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Esslingen am Neckar
Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf …
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200]
Datum
23. November 2022 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes [(UVwG; bei angefragten Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG)] sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation [(VIG) bei angefragten Verbraucherinformationen], auf den wir Ihnen hiermit fristgerecht antworten. Wie in großen Teilen von Baden-Württemberg erfolgt die Berechnung einer kommunalen CO2-Bilanz auch in Esslingen am Neckar über das Bilanzierungstool BICO2 BW. Dieses Tool benötigt bestimmte Daten, die zur Berechnung der Bilanzen unabdingbar sind (u.a. die CO2-Verursacherbilanz der Kommune oder die Jahresfahrleistung Straßenverkehr im Stadtgebiet). Teile dieser Daten stehen für das Jahr 2020 von zuständiger Seite nach wie vor nicht zur Verfügung, weswegen die entsprechende CO2-Bilanz für die Stadt Esslingen noch nicht erstellt werden konnte. Um dennoch eine Aussage zur Erreichung des ersten Klimaschutzziels der Stadt Esslingen am Neckar treffen zu können, wurde eine belastbare Prognose für die Jahre 2018 - 2020 auf Basis vorliegender Daten erstellt (s. Anhang). Diese Prognose erlaubt uns die Aussage, dass das Ziel einer Reduktion der CO2-Emissionen um 25% im Vergleich zu den Daten von 2007 für das Jahr 2020 erfüllt wurde. Eine genaue Zahl können wir aufgrund der oben geschilderten Situation aktuell nicht nennen und Ihnen daher auch lediglich die oben genannten Prognose zukommen lassen. Es kann von zuständiger Seite aktuell nicht garantiert werden, dass die benötigten Daten noch dieses Jahr zur Verfügung stehen. Sobald dies jedoch der Fall ist, wird 1) umgehend eine Bilanzierung für das Jahr 2020 erstellt, danach 2) der Abschlussbericht zur Entwicklung der CO2 -Emissionen im Stadtgebiet Esslingen am Neckar den Gremien so zeitnah wie möglich vorgelegt und 3) anschließend umgehend veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Danke für…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200]
Datum
25. November 2022 11:03
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> Danke für Ihre Auskunft, sie ist allerdings vollkommen unbefriedigend. Die von Ihnen genannte "belastbare Prognose für die Jahre 2018 - 2020 auf Basis vorliegender Daten" besteht aus einem einzigen Schaubild, das weder mit den zugrunde gelegten Daten noch mit der Angabe der Berechnungsmethode belegt ist. Ich dagegen hatte Sie am 5.11.22 gebeten: "Ich bitte Sie um Unterlagen die diese Aussage" (die 25%-Reduktion, Anm. des Verfassers) "belegen." Ich fordere Sie erneut auf, mein Auskunftsersuchen nach dem LIFG/UVwG/VIG in vollem Umfang zu erfüllen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261200/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Esslingen am Neckar
Antwort: WG: AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200] Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für I…
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
Antwort: WG: AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200]
Datum
6. Dezember 2022 14:38
Status
Warte auf Antwort
Hallo << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unseren Bilanzen. Für Sie vorab zur Info: die Berechnungen wurden in unserem Auftrag von einem Büro durchgeführt. Wir haben die Daten daher selbst noch nicht vorliegen, haben diese aber angefragt und werden Ihnen diese nach einer Prüfung hinsichtlich des Datenschutzes zukommen lassen. Krankheitsbedingt verzögert sich das leider und wir melden uns bei Ihnen sobald wie möglich. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: WG: AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200] Sehr geehrte Damen und Herren, Bis jetzt kann ich nur…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200]
Datum
6. Dezember 2022 16:06
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bis jetzt kann ich nur feststellen, dass die Stadt Esslingen unbelegte Behauptungen hinsichtlich der Erreichung der Klimaziele veröffentlicht und die Anforderungen des LIFG nicht erfüllt. Dem bisherigen Schriftwechsel zufolge muss ich schliessen, dass die Stadt Esslingen in ihrer Pressemitteilung eine unbelegte Aussage getroffen hat, die möglicherweise falsch ist und widerrufen werden müsste. Wenn mir bis zum 14.12.22 keine tauglichen Unterlagen vorliegen, werde ich den Landesbeauftragten für den Datenschutz um Unterstützung bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261200/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Esslingen am Neckar
WG: AW: Antwort: WG: AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200] Sehr << Antragsteller:in >> wir haben …
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
WG: AW: Antwort: WG: AW: Ihr Antrag auf Aktenauskunft [#261200]
Datum
13. Dezember 2022 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren LIF-Anspruch geprüft und sind dabei, die angefragten Unterlagen zu besorgen. Bisher haben wir von dem von uns mit der Erstellung der THG-Bilanz beauftragten Büro noch keine tauglichen Daten zur Verfügung gestellt bekommen. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir die Frist gemäß §7 Absatz 7 LIFG verlängern. Sobald wir die angefragten Daten vorliegen haben und geprüft haben, werden wir Ihnen diese zukommen lassen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Klimaschutzziel 2020 erreicht“ [#261200]
Datum
13. Dezember 2022 20:41
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261200/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, denn: * Anfragen werden grundsätzlich zu spät beantwortet * Die Antwort vom 23.11.22 geradezu irreführend ist. * Seit meiner Anfrage vom 17.10. nun 2 Monate vergangen sind, ohne dass vom externen Vertagspartner die Unterlagen zu beschaffen sein sollten, es aber für die Beantwortung meiner Anfrage immer noch keine zeitlich Zusage gibt. * Über das Integrierte Klimaschutzkonzept soll am Montag 19.12.2022 der Esslinger Gemeinderat entscheiden. Meiner Meinung nach müsste vorher zu klären sein, ob sich der vorgelegte Bericht belegen lässt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 261200.pdf - 2022-11-23_1-prognosethgemissionenes-2018-2020.pdf Anfragenr: 261200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261200/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Esslingen am Neckar
Daten THG-Bilanz Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die von Ihnen am 25.11.2022 angefragt…
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
Daten THG-Bilanz
Datum
25. Januar 2023 14:34
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie die von Ihnen am 25.11.2022 angefragten Informationen. Die Tabellen umfassen die Daten für die Jahre 2017 bis 2020 und sind die Grundlage für die Berechnung der Bilanzen und Prognosen durch das von uns beauftragte Büro. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an uns. Freundliche Grüße

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihr Schreiben vom 13. Dezember 2022, unser Aktenzeichen: 0221.4-15/399 Sehr << Antragsteller:in >> vi…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 13. Dezember 2022, unser Aktenzeichen: 0221.4-15/399
Datum
1. Februar 2023 09:10
Status
geschwärzt
640,4 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente