Klimaticket: Ungerechte Bevorzugung von Autofahrern

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Geldern werden die Klimatickets finanziert?

https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/mobilitaet-und-verkehr/oepnv/klimaticket-darmstadt

Meines Erachtes liegt hier eine eindeutige Bevorzugung von Autofahrern gegenuber aller anderer Verkehrsteilnehmer vor. Warum bekommen "ehmalige" Autofahrer beim Abmelden ihres Autos 3 Monate OPNV Ticket umsonst? Was, wenn diese einfach ein neues Auto nach/alle drei Monaten anmelden? Damit ein solches Angebot der Allgemeinheit dient muss es auch von dieser in Anspruch genommen werden koennen - genau das ist hier leider nicht der Fall! Bitte erleutern Sie auf welcher rechtlichen Grundlage ein solches, 3 Monate kostenloses, OPNV Ticket ausschliesslich Autofahrern genehmigt werden darf und warum andere Verkehrsteilnehmer keinen Anspruch darauf haben? Warum werden Menschen, die zB noch nie ein Auto hatten, oder es bereits vor Jahren der Umwelt zur Liebe abgeschafft haben, hier nicht entsprechend besser oder zumindest gleich entlohnt? Deren CO2 Fussabdruck ist wesentlich geringer und sollte auch entsprechend besser belohnt werden. Was hier passiert ist leider exakt das Gegenteil. Ist das denn ueberhaupt Rechtens? Eine Verguenstigung bzw ein Rabatt des OPNV, der nur Autofahrern gestattet wird stellt eine Diskreminierung aller weiteren Verkehrsteilnehmer dar. Was hat das mit Gleichberechtigung aller am Verkehr teilnehmen Personen (=Verkehrswende) zu tun?

Was sind die Ziele einer solchen Aktion? Wer soll wie davon profitieren?

Bei dieser Aktion ist absolut Unklar was das eigentlich bringen soll. Es wird bzgl. oben gestellter Fragen gar keine Information bereit gestellt. Wenigstes die Ziele und die Finanzierung einer solchen Aktion sollten allen Burgern transparent sein. Frage: Kann eine solche Aktion die gewollten Ziele ueberhaupt erreichen? Wo wird wann aufgezeigt, was diese Aktion denn wirklich gebracht hat?

Bitte nehmen Sie oeffentlich Stellung zu diesen der Allgemeinheit dienenden Fragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2023
  • Frist
    5. April 2023
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Horst Seehofer
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher rechtlichen Grundlage…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Horst Seehofer
Betreff
Klimaticket: Ungerechte Bevorzugung von Autofahrern [#272008]
Datum
3. März 2023 17:11
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Geldern werden die Klimatickets finanziert? https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/mobilitaet-und-verkehr/oepnv/klimaticket-darmstadt Meines Erachtes liegt hier eine eindeutige Bevorzugung von Autofahrern gegenuber aller anderer Verkehrsteilnehmer vor. Warum bekommen "ehmalige" Autofahrer beim Abmelden ihres Autos 3 Monate OPNV Ticket umsonst? Was, wenn diese einfach ein neues Auto nach/alle drei Monaten anmelden? Damit ein solches Angebot der Allgemeinheit dient muss es auch von dieser in Anspruch genommen werden koennen - genau das ist hier leider nicht der Fall! Bitte erleutern Sie auf welcher rechtlichen Grundlage ein solches, 3 Monate kostenloses, OPNV Ticket ausschliesslich Autofahrern genehmigt werden darf und warum andere Verkehrsteilnehmer keinen Anspruch darauf haben? Warum werden Menschen, die zB noch nie ein Auto hatten, oder es bereits vor Jahren der Umwelt zur Liebe abgeschafft haben, hier nicht entsprechend besser oder zumindest gleich entlohnt? Deren CO2 Fussabdruck ist wesentlich geringer und sollte auch entsprechend besser belohnt werden. Was hier passiert ist leider exakt das Gegenteil. Ist das denn ueberhaupt Rechtens? Eine Verguenstigung bzw ein Rabatt des OPNV, der nur Autofahrern gestattet wird stellt eine Diskreminierung aller weiteren Verkehrsteilnehmer dar. Was hat das mit Gleichberechtigung aller am Verkehr teilnehmen Personen (=Verkehrswende) zu tun? Was sind die Ziele einer solchen Aktion? Wer soll wie davon profitieren? Bei dieser Aktion ist absolut Unklar was das eigentlich bringen soll. Es wird bzgl. oben gestellter Fragen gar keine Information bereit gestellt. Wenigstes die Ziele und die Finanzierung einer solchen Aktion sollten allen Burgern transparent sein. Frage: Kann eine solche Aktion die gewollten Ziele ueberhaupt erreichen? Wo wird wann aufgezeigt, was diese Aktion denn wirklich gebracht hat? Bitte nehmen Sie oeffentlich Stellung zu diesen der Allgemeinheit dienenden Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Horst Seehofer Anfragenr: 272008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272008/ Postanschrift Horst Seehofer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Horst Seehofer

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Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Seehofer, wir nehmen Bezug Ihre Mailanfrage vom 03.03.2023 und teilen Ihnen hierzu Folgendes m…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: [Extern]Klimaticket: Ungerechte Bevorzugung von Autofahrern [#272008]
Datum
4. April 2023 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seehofer, wir nehmen Bezug Ihre Mailanfrage vom 03.03.2023 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: Das Klimaticket wird auf Grundlage mehrerer Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt. Die Stadtverordnetenversammlung ist das Parlament und damit oberstes beschließendes Organ der Stadt (§ 50 Hessische Gemeindeordnung). Im September 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt den wegweisenden Beschluss ‚Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt‘ gefasst und sich damit klar zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bekannt. Der erste konkrete Beschluss zur Einführung und Finanzierung eines Klimatickets wurde mit der Magistratsvorlage Nr. 2020/0235 ( tel:20200235) zum sog. Klimaentscheid gefasst. Das Bürgerbegehren ‚Klima-Entscheid Darmstadt‘ zur Förderung des Klimaschutzes im Gebiet der Wissenschaftsstadt war mit mehreren Tausend Unterstützerunterschriften beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingereicht worden. Das Begehren stellte anhand von elf einzelnen Zielen die Forderung auf, konsequenten Klimaschutz zu betreiben – vom Bausektor über den Verkehr bis zu erneuerbaren Energien. Der Klimaentscheid hatte unter anderem gefordert: „Für neu hinzugezogene Bürger*innen (Studierende ausgenommen) gibt es ab Mitte 2020 ein kostenloses, drei Monate gültiges „Klimaticket“ für den öffentlichen Nahverkehr Südhessen. Bürger*innen, die bereits in Darmstadt wohnen, erhalten die gleiche Fahrkarte, sofern sie nachweislich einen auf sich angemeldeten PKW abmelden [und kein neues Fahrzeug anmelden].“ Zwar haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung aufgrund schwerwiegender formaler Mängel die Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Klimaentscheid festgestellt, gleichzeitig jedoch auch die Übernahme eines Großteils der dort geforderten Maßnahmen in die Klimaschutzstrategie der Stadt beschlossen; darunter die Einführung eines Klimatickets. Mit Magistratsvorlage 2021/0327 ( tel:20210327) haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung sodann die Einführung und Finanzierung eines Klimatickets beschlossen. Das Klimaticket ist zudem eine konkrete Maßnahme im Handlungsfeld Mobilität des Klimaschutzplanes 2035, bei dessen Erstellung unter anderem der Klimaschutzbeirat beteiligt war, dem rund 60 Institutionen aus Politik, Stadtwirtschaft, Verwaltung, Forschung, Verbände, Vereine und Wirtschaft angehören. Der Klimaschutzplan 2035 wurde mit Magistratsvorlage 2022/0219 ( tel:20220219) von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen. Die Magistratsvorlagen sowie Beschlüsse von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sind einsehbar unter: https://darmstadt.more-rubin1.de/index.php 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Geldern werden die Klimatickets finanziert? Das Klimaticket wird auf Grundlage der zuvor dargestellten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt. Die dafür benötigten Haushaltsmittel wurden mit den Beschlüssen zu den Haushalten 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt. 2. Warum bekommen ehemalige Autofahrer beim Abmelden ihres Autos 3 Monate ÖPNV Ticket umsonst? Fördermaßnahmen sollen immer eine gewünschte Entwicklung unterstützen und dafür Anreize schaffen. Im Falle des Klimatickets Darmstadt soll die Entwicklung unterstützt werden, auf den Besitz eines PKW zu verzichten, um damit den CO2 Ausstoß zu reduzieren. 3. Was wenn diese einfach ein neues Auto nach oder alle drei Monate anmelden? Um eine Veränderung des Mobilitätsverhaltens hin zu weniger klimaschädlichen Mobilitätsformen zu fördern, sollen mit dem Klimaticket Darmstadt PKW Besitzende erreicht werden, die möglicherweise kaum oder noch nie über einen längeren Zeitraum ÖPNV Zeitkarten in unserer Stadt genutzt haben. Diese Bürgerinnen und Bürger können mit dem Klimaticket überzeugt werden den ÖPNV zu nutzen. Das von Ihnen geschilderte Szenario, dass Pkw-Besitzer*innen Pkw wiederholt an- und abmelden, um ein Klimaticket zu erhalten, halten wir für nicht realistisch, da dies auch immer wieder mit Aufwand und Kosten (Versicherung, Steuer, Kosten für Kfz-Schilder usw.) verbunden ist, die in keinem Verhältnis zum „Gewinn“ durch ein Klimaticket stehen. 4. Bitte erläutern Sie auf welcher rechtlichen Grundlage ein solches, 3 Monate kostenloses, OPNV Ticket ausschließlich Autofahrern genehmigt werden darf und warum andere Verkehrsteilnehmer keinen Anspruch darauf haben? Zunächst: Das Klimaticket wird nicht ausschließlich Autofahrern gewährt. Das Klimaticket ermöglicht drei Monate lang die kostenlose Benutzung von Bussen und Bahnen im Tarifgebiet 4000 für neu nach Darmstadt gezogene Menschen, aber auch für solche, die bereits in Darmstadt wohnen und nachweislich einen auf sich zugelassenen Pkw abmelden und kein neues Fahrzeug anmelden. Damit soll für letztere ein Anreiz für den dauerhaften Umstieg auf den ÖPNV bzw. Umweltverbund geschaffen werden. Neubürger*innen werden mit dem lokalen ÖPNV-Angebot vertraut gemacht. Die rechtliche Grundlage dazu sind die eingangs erläuterten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 5. Warum werden Menschen, die z.B. noch nie ein Auto hatten, oder es bereits vor Jahren der Umwelt zur Liebe abgeschafft haben, hier nicht entsprechend besser oder zumindest gleich entlohnt? Wie unter 2. erläutert, geht es bei einer Fördermaßnahme um das Erreichen einer gewünschten Entwicklung. Also das Erreichen eines gewünschten Sollzustands und nicht um die Belohnung eines Istzustands. 6. Eine Vergünstigung bzw. ein Rabatt des ÖPNV, der nur Autofahrern gestattet wird stellt eine Diskriminierung aller weiteren Verkehrsteilnehmer dar. Was hat das mit Gleichberechtigung aller am Verkehr teilnehmen Personen (=Verkehrswende) zu tun? Wie unter 2. geschildert, geht es um eine Fördermaßnahme deren Ziel der Verzicht auf den eigenen PKW in Darmstadt ist. Daher richtet sich die Fördermaßnahme entsprechend auch an PKW Besitzende, die auf ihren PKW verzichten. 7. Was sind die Ziele einer solchen Aktion? Wer soll wie davon profitieren? Ziel ist die Verringerung des CO2 Ausstoßes zur Verringerung der Erderwärmung und damit die Erhaltung unserer Lebensqualität. Die jetzt schon zu Tage tretenden Folgen des Klimawandels und die regelmäßigen Forderungen nach Maßnahmen, diese einzudämmen machen jede realisierbare Maßnahme lohnenswert. Neben der Reduzierung des Treibhausgases CO2 profitieren Darmstädterinnen und Darmstädter daher auch gesundheitlich durch die Reduzierung des Stickoxid Ausstoßes sowie die Reduzierung von Feinstaub. 8. Kann eine solche Aktion die gewollten Ziele überhaupt erreichen? Aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann das Klimaticket eine von vielen (siehe Klimaschutzplan 2035) Maßnahme sein, um die gewollten Klimaschutzziele für Darmstadt zu erreichen. 9. Wo wird wann aufgezeigt, was diese Aktion denn wirklich gebracht hat? Es wird eine freiwillige Befragung durchgeführt, deren Aussagekraft jedoch davon abhängt, wie viele Klimaticket Darmstadt Nutzende daran teilnehmen. Aussagekräftige Ergebnisse können nach ca. einem Jahr im Herbst 2023 gemacht werden. Zudem könnte eine Verringerung der in Darmstadt zugelassenen PKW, auch auf einen Erfolg der PKW Verzichtende ausgegebenen Klimatickets Darmstadt hinweisen. Freundliche Grüße