Klimawirkung des Ukraine-Krieges

Im Namen und Auftrag des Redaktionsteams des "Runder Tisch Erneuerbare
Energien" (https://energiewende-2030.de/) bitte ich um Zusendung der Beantwortung
folgender Frage:

Die Bundesregierung behauptet, durch eine bis 2045 zu realisierende "Klimaneutralität" würde Deutschland die Pariser Klimaziele einhalten. Die Messungen und Berechnungen, auf denen dies beruht, stammen aus der Zeit vor dem Ukraine-Krieg. Die durch diesen Krieg verursachten zusätzlichen Emissionen von Treibhausgasen sind in jenen Berechnungen daher nicht berücksichtigt. Wird die Bundesregierung aufgrund des Krieges eine Neubestimmung des Pfades zur Einhaltung der Pariser Beschlüsse vornehmen oder hält sie die kriegsbedingten zusätzlichen Emissionen für geringfügig, so dass eine Neubestimmung des Pfads zur Einhaltung der Pariser Beschlüsse nicht nötig ist?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Christfried Dr. Lenz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Namen und Auft…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Christfried Dr. Lenz
Betreff
Klimawirkung des Ukraine-Krieges [#250166]
Datum
30. Mai 2022 10:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Namen und Auftrag des Redaktionsteams des "Runder Tisch Erneuerbare Energien" (https://energiewende-2030.de/) bitte ich um Zusendung der Beantwortung folgender Frage: Die Bundesregierung behauptet, durch eine bis 2045 zu realisierende "Klimaneutralität" würde Deutschland die Pariser Klimaziele einhalten. Die Messungen und Berechnungen, auf denen dies beruht, stammen aus der Zeit vor dem Ukraine-Krieg. Die durch diesen Krieg verursachten zusätzlichen Emissionen von Treibhausgasen sind in jenen Berechnungen daher nicht berücksichtigt. Wird die Bundesregierung aufgrund des Krieges eine Neubestimmung des Pfades zur Einhaltung der Pariser Beschlüsse vornehmen oder hält sie die kriegsbedingten zusätzlichen Emissionen für geringfügig, so dass eine Neubestimmung des Pfads zur Einhaltung der Pariser Beschlüsse nicht nötig ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christfried Dr. Lenz Anfragenr: 250166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250166/ Postanschrift Christfried Dr. Lenz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christfried Dr. Lenz
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Dr. Lenz, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. Mai 2022, die wir nachstehend als Bürger…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Klimawirkung des Ukraine-Krieges [#250166]
Datum
28. Juni 2022 11:26
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Dr. Lenz, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 30. Mai 2022, die wir nachstehend als Bürgeranfrage beantworten. Die Voraussetzungen eines IFG- oder UIG-Antrages sind nicht erfüllt. Die Bundesregierung bekennt sich zum Ziel, die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Hieran richtet sie ihre Klimapolitik aus. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit einer Neubestimmung ihrer Klimaziele auf Grund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die deutschen Klimaschutzziele verfolgen das langfristige Ziel, Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Hieran halten wir fest. Die Bundesregierung hat sich mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz rechtlich verbindliche Klimaschutzziele gesetzt, die unabhängig von dem Krieg und etwaiger daraus resultierender ökonomischer oder ökologischer Folgen für Deutschland weiterhin gelten. Grundlage für die Klimaschutzziele der Bundesregierung bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen
Christfried Dr. Lenz
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort, wonach der Ukraine-Krieg bei den bisher geltenden Klimasch…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Christfried Dr. Lenz
Betreff
AW: Klimawirkung des Ukraine-Krieges [#250166]
Datum
28. Juni 2022 21:30
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort, wonach der Ukraine-Krieg bei den bisher geltenden Klimaschutzregelungen der Bundesregierung keine Veränderung bewirkt. Eine Begründung hierfür haben Sie nicht beigefügt. - Gehe ich recht in der Annahme, dass die Bundesregierung die Klimawirkungen des Ukraine-Krieges für zu geringfügig hält, als dass bisher geltende Klimaschutzregelungen angepasst werden müssten? Mit freundlichen Grüßen Christfried Dr. Lenz Anfragenr: 250166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250166/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Lenz, haben Sie viele Dank für Ihre Nachricht. Gerne verweisen wir auf unsere Antwort v…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Klimawirkung des Ukraine-Krieges [#250166]
Datum
8. Juli 2022 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Dr. Lenz, haben Sie viele Dank für Ihre Nachricht. Gerne verweisen wir auf unsere Antwort vom 28. Juni 2022: „Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit einer Neubestimmung ihrer Klimaziele auf Grund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.“. Eine weitere Begründung haben wir nicht hinzuzufügen. Mit freundlichen Grüßen

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Christfried Dr. Lenz
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre Antwort vom 08.07.2022! Sie zitieren darin aus Ihrer Antwort…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Christfried Dr. Lenz
Betreff
AW: Klimawirkung des Ukraine-Krieges [#250166]
Datum
30. Juli 2022 09:53
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre Antwort vom 08.07.2022! Sie zitieren darin aus Ihrer Antwort vom 28. Juni 2022: „Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit einer Neubestimmung ihrer Klimaziele auf Grund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.“ und fügen hinzu: „Eine weitere Begründung haben wir nicht hinzuzufügen.“ - Nun enthält der Satz vom 28. Juni allerdings keine Begründung, so dass es nicht um eine WEITERE Begründung gehen kann, sondern überhaupt um eine Begründung, welche allerdings fehlt. Darf ich also feststellen und auch öffentlich verbreiten, dass es dafür, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit einer Neubestimmung ihrer Klimaziele auf Grund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sieht, keine Begründung gibt? Mit freundlichen Grüßen Christfried Dr. Lenz Anfragenr: 250166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250166/