Klinische Studien

sämtliche klinische/kalkulatorische Studien betreffend der Medikamente: 1) Adalimumab (Humira®), 2) Lenalidomid (Revlimid®), 3) PD-L1(Programmed cell Death-Ligand 1)-Inhibitor Pembrolizumab (Keytruda®), 4) Trastuzumab (Herceptin®), 5) Bevacizumab (Avastin®), 6) Rituximab (Rituxan/MabThera®), 7) Checkpoint-Inhibitor Nivolumab (Opdivo®), 8) Apixaban (Eliquis®), 9) Pneumokokken-Impfstoff (Prevnar 13®), 10) Ustekinumab (Stelara®)
oder zumindest Anlaufstellen, die eine Auskunft ermöglichen. Vielen lieben Dank für die Bemühungen im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    28. Oktober 2019
  • Frist
    30. November 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche klinische…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
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Betreff
Klinische Studien [#169370]
Datum
28. Oktober 2019 14:21
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche klinische/kalkulatorische Studien betreffend der Medikamente: 1) Adalimumab (Humira®), 2) Lenalidomid (Revlimid®), 3) PD-L1(Programmed cell Death-Ligand 1)-Inhibitor Pembrolizumab (Keytruda®), 4) Trastuzumab (Herceptin®), 5) Bevacizumab (Avastin®), 6) Rituximab (Rituxan/MabThera®), 7) Checkpoint-Inhibitor Nivolumab (Opdivo®), 8) Apixaban (Eliquis®), 9) Pneumokokken-Impfstoff (Prevnar 13®), 10) Ustekinumab (Stelara®) oder zumindest Anlaufstellen, die eine Auskunft ermöglichen. Vielen lieben Dank für die Bemühungen im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2019#0093-IFG, Hr. Antragsteller/in, Adalimumab, Lenalidomid, Pembrolizumab, Trastuzu…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
GZ 1273-(BfArM) IFG-Anfragen 2019#0093-IFG, Hr. Antragsteller/in, Adalimumab, Lenalidomid, Pembrolizumab, Trastuzumab u. a.#0004 Gebührenhinweis
Datum
18. November 2019 15:57
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
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