KMS an alle Grundschulen im laufenden Schuljahr 2022/23 zum Thema Übertritt und Probeunterricht

bitte senden Sie mit einen Abdruck aller KMS zu, die bislang im laufenden Schuljahr 2022/23 an alle Grundschulen in Bayern versendet wurden und in irgendeiner Weise das Thema Übertritt an weiterführende Schulen und Probeunterricht betreffen.

Ergebnis der Anfrage

Das Kultusministerium erteilt die Auskunft nach Art. 39 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) nicht, da aus Sicht der Behörde ein berechtigtes Interesse nicht glaubhaft gemacht wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • 0 Follower:innen
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie mit einen Abdruck…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
KMS an alle Grundschulen im laufenden Schuljahr 2022/23 zum Thema Übertritt und Probeunterricht [#273022]
Datum
14. März 2023 10:35
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mit einen Abdruck aller KMS zu, die bislang im laufenden Schuljahr 2022/23 an alle Grundschulen in Bayern versendet wurden und in irgendeiner Weise das Thema Übertritt an weiterführende Schulen und Probeunterricht betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ilona Zehetleitner Anfragenr: 273022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273022/ Postanschrift Ilona Zehetleitner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freu…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
III.4-BS7302.0/458/2 KMS an alle Grundschulen im laufenden Schuljahr 2022/23 zum Thema Übertritt und Probeunterricht
Datum
31. März 2023 08:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Salvatorstr. 2 80333 München [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben. Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus rechtlichen und ideellen Ko…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
AW: III.4-BS7302.0/458/2 KMS an alle Grundschulen im laufenden Schuljahr 2022/23 zum Thema Übertritt und Probeunterricht [#273022]
Datum
8. April 2023 17:29
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr Schreiben. Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus rechtlichen und ideellen Komponenten. Rechtliche Begründung Die bayerische Übertrittsregelung schränkt die in der Bayerischen Verfassung verankerten Elternrechte (Art. 126 Abs. 1 BV) ein, die Wahl der Schulart Gymnasium oder Realschule ab der 5. Klasse frei zu bestimmen. In Bayern gilt die verpflichtende Lehrerempfehlung mittels Übertrittszeugnis. Begründet ist die Einschränkung der auch im Grundgesetz verankerten Elternrechte mit der Verpflichtung des Staates, das Schulwesen so zu organisieren, dass es entsprechend seinen Zielvorstellungen funktionieren könne. Nicht zuletzt diese Einschränkung der Elternrechte führt aus meiner Sicht zu einer Verpflichtung des Staates, den betroffenen Eltern Transparenz über alle rechtlichen und organisatorischen Regelungen, die den Übertritt betreffen, zu gewähren. Die KMS sind Teil dieser Regelungen. Eltern müssen das Recht haben selbst diese rechtlichen und organisatorischen Regelungen nachvollziehen zu können um auch gegebenenfalls ihr Recht geltend machen zu können. Als Mutter [geschwärzt] vertrete ich die Interessen [geschwärzt] Ideelle Begründung * Bildungspolitisches Engagement: Ich möchte rechtliche Abwägungen zwischen Individualrechten und Staatsinteressen analysieren und bewerten. Zusätzlich möchte ich mich aktiv an bildungspolitischen Diskussionen beteiligen und meine Meinung fundiert vertreten. Mein ideelles Interesse liegt auch in der Förderung von Chancengleichheit im Bildungssystem und einem Beitrag zur öffentlichen Diskussion. * Ehrenamtliches Engagement: Im Rahmen einer Internetseite informiere ich kostenlos und ohne kommerzielles Interesse Eltern zum Thema Übertritt und versuche Transparenz in die rechtliche Situation zu bringen. Der Zugang zu den KMS ermöglicht es mir und anderen Eltern, fundierte Entscheidungen über die schulische Laufbahn unserer Kinder zu treffen, unsere Rechte im Bildungssystem besser wahrzunehmen und effektiver mit Lehrkräften und Schulen zusammenzuarbeiten. * Ehrenamtliches Engagement: Als ehrenamtliche Flüchtlingshelferin unterstütze ich ukrainische Familien, deren Kinder sich in der Übertrittsphase befinden. In diesem Schuljahr wurden hierzu Informationen in KMS versandt, die nicht vollumfänglich im Internet einsehbar sind. * Schließlich habe ich ein Interesse an persönlicher Weiterbildung, um im Rahmen meiner politischen Tätigkeit und ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe effektiver agieren zu können. Mit freundlichen Grüßen Ilona Zehetleitner Anfragenr: 273022 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Ilona Zehetleitner [geschwärzt], [geschwärzt]
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin am 13.04.2023 wieder im Büro erreichbar. Ihre…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
Automatische Antwort: III.4-BS7302.0/458/2 KMS an alle Grundschulen im laufenden Schuljahr 2022/23 zum Thema Übertritt und Probeunterricht [#273022]
Datum
8. April 2023 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bin am 13.04.2023 wieder im Büro erreichbar. Ihre Mail wird nicht gelesen/weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meine Kollegin [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „KMS an alle Grundschulen im laufenden Schuljahr 2022/23 zum Thema …
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
AW: Automatische Antwort: III.4-BS7302.0/458/2 KMS an alle Grundschulen im laufenden Schuljahr 2022/23 zum Thema Übertritt und Probeunterricht [#273022]
Datum
7. Mai 2023 07:23
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „KMS an alle Grundschulen im laufenden Schuljahr 2022/23 zum Thema Übertritt und Probeunterricht“ vom 14.03.2023 (#273022) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ilona Zehetleitner
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
III.4-BS7302.0/458/4 KMS an alle Grundschulen im laufenden Schuljahr 2022/23 zum Thema Übertritt und Probeunterricht
Datum
9. Mai 2023 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Die bisher…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „KMS an alle Grundschulen im laufenden Schuljahr 2022/23 zum Thema Übertritt und Probeunterricht“ [#273022]
Datum
20. Juni 2023 22:09
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Kultusministerium behauptet: 1. Sofern ein rechtliches Interesse von Schülerinnen und Schülern im Grundschulalter und ihrer Erziehungsberechtigten hinsichtlich des Übertritts und des Probeunterrichts betroffen sei, wären alle Regelungen im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), in der Schulordnung über die Grundschulen in Bayern (GrSO), in der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie in der Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO) niedergelegt. 2. Darüber hinaus seien alle wesentlichen Verwaltungsvorschriften, an denen ein berechtigtes Interesse von Erziehungsberechtigten bestünde, für alle Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte als Bekanntmachungen veröffentlicht und einsehbar. Alle relevanten Informationen zum Übertrittsverfahren seien öffentlich zugänglich. 
 Diese Aussagen sind nicht korrekt: Hier einige Beispiele:
 a)aus dem KMS Az. IV.7-BS4302.0/37/6 vom 18.07.2019: Eltern können demnach um ein Gespräch mit der Beratungslehrkraft ohne die Anwesenheit der Grundschullehrkraft bitten: „Dabei kann die Beratungslehrkraft sowohl zusammen mit der Grundschullehrkraft als auch in Absprache mit dieser je nach konkreter Situation alleine das Elterngespräch führen.“ 
 b) aus dem KMS Az. III.1-BS 7302-4b.1174 vom 01.09.2016 Hier werden die nicht umfasste Kompetenzerwartungen des Fachlehrplans Mathematik für den Probeunterricht genannt, die nach wie vor gültig sind. 
c) aus dem KMS Az. III.1-BS7302.0/35/4 vom 18.09.2020: KMS Az. III.1-BS 7302-4b.1174 vom 01.09.2016 gilt weiterhin 
 d) aus dem KMS Az. III.1-BS 7302.0/298/3 vom 29.04.2021 umfaßt reichlich rechtlich relevante Informationen zum Übertritt und Probeunterricht, die auch nach Corona immer noch gültig sein dürften. 
“Bei Verhinderung einer Teilnahme am Probeunterricht im Mai aus zwingenden Gründen nach § 20 Abs. 1 Satz 1 BaySchO (z. B. wegen Erkrankung der Schülerin bzw. des Schülers, Tod eines Familienangehörigen etc.) oder im besonderen Einzelfall (mit Härtefallregelung unter Einbindung des StMUK) ist die Teilnahme am Nachtermin des Probeunterrichts möglich.“, 
„Umgang mit nicht bearbeiteten Inhalten im Probeunterricht: Wie bereits im Vorjahr kommen erneut folgende Anpassungen bei der Bewertung des Probeunterrichts zum Tragen. (s. KMS Az. III.1-BS7302.0/38/75 vom 25.05.2020)“,
 „Die Schulleitung der Grundschule informiert die Schulleitung der weiterführenden Schule (schriftlich oder telefonisch) nach Durchsicht der Aufgaben des Probeunterrichts durch die Klassenlehrkräfte der Grundschule. Dazu stehen den Lehrkräften die schriftlichen Aufgaben jeweils ab 13 Uhr des Prüfungstages (18.05.2021 und 19.05.2021) auf der Lernplattform mebis unter der Rubrik Prüfungsarchiv (Login erforderlich; https://mediathek.mebis.bayern.de/archiv.php) zur Verfügung.“ 
 e) aus dem KMS Az. III.1-BS7422.0/67/1 vom 10.06.2021: “Ankündigung von Leistungserhebungen in den Jgst. 1 bis 3: Schriftliche Leistungsnachweise werden in Jahrgangsstufe 4 angekündigt (§ 10 Abs. 4 Satz 1 GrSO). Der Umkehrschluss, dass Leistungsnachweise in den Jahrgangsstufe 1 bis 3 nicht angekündigt werden dürfen, ist jedoch nicht zulässig. Eine Ankündigung von Leistungsnachweisen ist damit auch in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 möglich und zulässig. Dabei ist der Grundsatz der Chancengleichheit zu beachten: Wenn für einen Teil der Schülerinnen und Schüler schriftliche Leistungsnachweise angekündigt werden, weil sie z. B. vom Unterrichtsbesuch beurlaubt sind und nur an den Leistungsnachweisen teilnehmen wollen, sollte die Ankündigung auch für die Schülerinnen und Schüler erfolgen, die am Präsenzunterricht teilnehmen.“
Schülerinnen und Schülern, die vom Präsenzunterricht bzw. von den Präsenzphasen des Wechselunterrichts aufgrund einer eigenen Grunderkrankung, die im Falle eine COVID-19-Infektion zu einem erhöhten gesundheitlichen Risiko führen würde, beurlaubt sind oder wegen des Zusammenlebens mit Personen mit einer Grunderkrankung in einem Haushalt befreit sind oder aus Sorge vor einer COVID-19-Infektion beurlaubt sind sowie die den Präsenzunterricht bzw. die Präsenzphasen des Wechselunterrichts aufgrund der Ablehnung von Corona-Tests bzw. der Weigerung, ein negatives Corona-Testergebnis nachzuweisen, nicht besuchen, ist Gelegenheit zu geben, an etwaigen schriftlichen Leistungsnachweisen in der Schule teilzunehmen; eine Pflicht zur Teilnahme besteht jedoch nicht. Voraussetzung für die Teilnahme an den schriftlichen Leistungsnachweisen ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests.“ 
f) aus dem KMS Az. III.4-BS7422.0/53/1 vom 10.09.2020: „Feste Richtwerte für die Zahl der Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU werden in der GrSO nicht mehr vorgegeben, die Probearbeiten sind aber von der Schule angemessen auf die Fächer Deutsch, Mathematik und HSU zu verteilen. Über die konkrete Zahl der Probearbeiten in den einzelnen Fächern entscheidet die Schule in pädagogischer Verantwortung und in Anlehnung an § 10 Abs. 1 GrSO zeitnah nach Unterrichtsbeginn. Auch angesichts der bekannten Teilbereiche im Fach Deutsch wird empfohlen, zehn Probearbeiten im Fach Deutsch und jeweils vier in den Fächern Mathematik und HSU durchzuführen.“
 g) aus dem KMS Az. III.1-BS7200.0/72/1 vom 06.05.2020: „Vorbereitung auf den Probeunterricht: Die verbleibenden Wochen bis zum Beginn des Probeunterrichts (26.05. – 28.05.2020) sollen zudem gezielt darauf verwendet werden, die Schülerinnen und Schüler mit den Aufgabenformaten des Probeunterrichts vertraut zu machen.Dafür haben wir den Lehrkräften im Prüfungsarchiv von mebis jeweils Aufgaben für den Probeunterricht vergangener Jahre eingestellt, die sie mit den Schülerinnen und Schülern bearbeiten können. Da die Aufgaben des Probeunterrichts allesamt auf den Inhalten und Kompetenzerwartungen des LehrplanPLUS Grundschule basieren, eignen sie sich unter Berücksichtigung differenzierender Maßnahmen für die Bearbeitung durch alle Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe. Die Lehrkräfte bitten wir, Schülerinnen und Schülern, die sich zum Besuch des Probeunterrichts angemeldet haben, im Vorfeld folgenden Hinweis zu geben: Wenn ein im Probeunterricht geprüfter Inhalt im Unterricht bis dahin noch nicht erarbeitet worden ist, informieren die Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten die Lehrkräfte der weiterführenden Schule darüber im Probeunterricht oder zeitnah im Anschluss daran. Wird dies von Ihnen als Schulleiterin oder Schulleiter bestätigt, geht die betroffene Aufgabe nicht in die Bewertung ein.“
 h) aus dem KMS III.1-BS7302.0/38/59 vom 06.05.2020: „Die Lehrkräfte sind gebeten, die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 gezielt mit den Aufgabenformaten des Probeunterrichts vertraut zu machen. Den Lehrkräften stehen im Prüfungsarchiv der digitalen Lernplattform mebis jeweils Aufgaben für den Probeunterricht vergangener Jahre zur Verfügung, die sie mit den Schülerinnen und Schülern der Jgst. 4 bearbeiten werden.“
 i) KMS Az. IV.1 -5 S 7200-4.70108 vom 04.09.2009 gesamt 
j) KMS Az. VI.9-5S5610-6.104418 vom 22.10.2009 gesamt
 Fazit
: Diese Beispiele sind rechtsrelevante Informationen, sind aus juristischer Sicht wesentlich und im Konfliktfall entscheidend für Eltern. Diese Informationen findet man nicht außerhalb der KMS. Eltern haben aus meiner Sicht das Anrecht auf Zugang zu diesen Informationen Zugang. Auch ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass bei meinem Antrag der Ausschlusstatbestand des Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG greifen soll, da aus meiner Sicht das Zur-Verfügung-Stellen der Dokumente nur wenige Minuten dauern dürfte. Auch wäre es unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten gesehen kein Problem, wenn die Dokumente für alle öffentlich einsehbar, so wie vor 10 Jahren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Ilona Zehetleitner Anhänge: - 273022.pdf - 2023-03-31_1-01-kopfbogen-14-03-2023-17-09-zehetleitner-ilona.pdf - 2023-05-09_1-01-kopfbogen-24-04-2023-12-43-zehetleitner-ilona.pdf - 2023-05-09_1-image001.png Anfragenr: 273022 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 20. Juni 2023; Az. DSB/5-195-304 Sehr geehrte Frau Zehetleitner, Ihre Nachricht ist beim Bayer…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 20. Juni 2023; Az. DSB/5-195-304
Datum
27. Juni 2023 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, Ihre Nachricht ist beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ein-gegangen. Aufgrund der dauerhaft hohen Zahl von Eingängen und aktuell eingeschränkter Personalkapazität kann es derzeit längere Zeit dauern, bis der Vorgang bearbeitet wird. Wir bitten insoweit um Verständnis. Wir kommen so bald wie möglich wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 20. Juni 2023; Az. DSB/5-5-195-304 Sehr geehrte Frau Zehetleitner, vielen Dank für Ihre Nachri…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 20. Juni 2023; Az. DSB/5-5-195-304
Datum
21. Juli 2023 08:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Juni 2023, mit der Sie mich um Vermittlung bei Ihrer FragDenStaat-Anfrage (#273022) an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: Kultusministerium) nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern baten. Mit Schreiben vom 9. Mai 2023 hatte das Kultusministerium Ihren Antrag auf Auskunft nach Art. 39 Abs. 1 Bayerisches Datenschutz (BayDSG) vom 14. März 2023 abgelehnt. Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen habe ich parallel zu diesem Schreiben das Kultusministerium aufgefordert - unabhängig von weiteren Gesichtspunkten des Art. 39 BayDSG - die erfolgte Ablehnung aufgrund fehlenden berechtigten Interesses sowie unverhältnismäßigen Aufwands nochmal zu überprüfen. Ich habe hierbei insbesondere darauf hingewiesen, dass ein "berechtigtes Interesse" im Sinne von Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG bereits nach der Gesetzesbegründung grundsätzlich jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse sein kann (LT-Drs. 17/7537, S. 49) und generell weit auszulegen ist. Ich habe außerdem betont, dass eine Versagung des Auskunftsanspruchs wegen unverhältnismäßigen Aufwands gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BayDSG nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Auf die Ausführungen in der Broschüre "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz - Erläuterungen und Materialien", insbesondere Randnummer 130 ff., habe ich aufmerksam gemacht. Die Broschüre, welche die mit Art. 39 BayDSG nahezu identische Vorgängerbestimmung des Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz in der bis 24. Mai 2018 geltenden Fassung erläutert, ist auf meiner Internetseite https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Auskunftsanspruch" abrufbar. Ich habe das Kultusministerium sodann um erneute Prüfung Ihres Antrags nach Maßgabe des Art. 39 Abs. 1 BayDSG gebeten. Sollte die dortige Prüfung abermals ergeben, dass keine Auskunft erteilt werden kann, habe ich das Kultusministerium um entsprechende Stellungnahme ersucht. Sobald ich den Schriftwechsel mit dem Kultusministerium und meine datenschutzrechtliche Prüfung abgeschlossen habe, werde ich unaufgefordert wieder auf Sie zukommen. Bis dahin bitte ich weiterhin um Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 20. Juni 2023 Az. DSB/5-5-195-304 Sehr geehrte Frau Zehetleitner, hiermit möchte ich Sie darüb…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 20. Juni 2023 Az. DSB/5-5-195-304
Datum
7. September 2023 12:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass ich vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: Kultusministerium) bedauerlicherweise bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung erhalten habe. Ich habe das Kultusministerium deshalb parallel zu diesem Schreiben erneut zur Prüfung Ihres Antrags nach Maßgabe des Art. 39 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) aufgefordert. Sobald ich den Schriftwechsel mit dem Kultusministerium und meine datenschutzrechtliche Prüfung abgeschlossen habe, werde ich Ihnen das Ergebnis mitteilen. Bis dahin bitte ich weiterhin um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, aufgrund Ihrer Anfrage übermittle ich Ihnen die anliegenden Schreiben des Staatsm…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
KMS an alle Grundschulen im laufenden Schuljahr 2022/23 zum Thema Übertritt und Probeunterricht [#273022]
Datum
25. September 2023 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, aufgrund Ihrer Anfrage übermittle ich Ihnen die anliegenden Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus an die Grundschulen vom 02.09.2022: vom 21.04.2023: sowie eine E-Mail an die Grundschulen im Freistaat vom 25.04.2023 Mit freundlichen Grüßen

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 20. Juni 2023; Az. DSB/5-195-304 Sehr geehrte Frau Zehetleitner, ich hatte das Bayerische Staa…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 20. Juni 2023; Az. DSB/5-195-304
Datum
11. Oktober 2023 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, ich hatte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (im Folgenden: Kultusministerium) um erneute Prüfung Ihres Antrages nach Maßgabe des Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gebeten. Mit Schreiben vom 25. September 2023 hat mir das Kultusministerium nunmehr mitgeteilt, dass die beantragten ministeriellen Schreiben mittlerweile an Sie übermittelt worden seien. Ich freue mich, dass ich Sie bei Ihrem Auskunftsantrag unterstützen konnte und schließe den Vorgang bei mir ab. Mit freundlichen Grüßen