KMS an alle Gymnasien zum Thema Legasthenie und Zeugnisbemerkungen
Antrag nach BayDSG
Guten Tag,
bitte senden Sie mit einen Abdruck aller kultusministerialer Schreiben (KMS und KM-Mails) zu, die seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2023 an alle Gymnasien in Bayern versendet wurden und die in irgendeiner Weise das Thema Legasthenie und Zeugnisbemerkungen betreffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).
Rechtliche Begründung meines berechtigten Interesse:
Als rechtliche Vertretung eines betroffenen Kindes habe ich ein ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wie die Regelungen zur Legasthenie sich weiterhin gestalten und was die aktuelle rechtliche Situation ist.
Ideelles Interesse:
Bildungspolitisches Engagement: Ich möchte rechtliche Abwägungen zwischen Individualrechten und Staatsinteressen analysieren und bewerten. Zusätzlich möchte ich mich aktiv an bildungspolitischen Diskussionen beteiligen und meine Meinung fundiert vertreten. Mein ideelles Interesse liegt auch in der Förderung von Chancengleichheit im Bildungssystem und einem Beitrag zur öffentlichen Diskussion.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Auch bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum22. Februar 2024
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26. März 2024
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