KMS an alle Schulen seit dem 25.04.2023 zum Thema Übertritt und Probeunterricht

Antrag nach BayDSG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

bitte senden Sie mit einen Abdruck aller kultusministerialer Schreiben (KMS und KM-Mails) zu, die seit dem 25.04.2023 an alle Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien in Bayern versendet wurden und die in irgendeiner Weise das Thema Übertritt an weiterführenden Schulen und das Thema Probeunterricht betreffen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Auch bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2024
  • Frist
    15. März 2024
  • 0 Follower:innen
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Antrag nach BayDSG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie mit einen Abdruck aller kult…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
KMS an alle Schulen seit dem 25.04.2023 zum Thema Übertritt und Probeunterricht [#299975]
Datum
12. Februar 2024 23:23
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie mit einen Abdruck aller kultusministerialer Schreiben (KMS und KM-Mails) zu, die seit dem 25.04.2023 an alle Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien in Bayern versendet wurden und die in irgendeiner Weise das Thema Übertritt an weiterführenden Schulen und das Thema Probeunterricht betreffen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Auch bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Ilona Zehetleitner Anfragenr: 299975 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299975/ Postanschrift Ilona Zehetleitner << Adresse entfernt >>
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „KMS an alle Schulen seit dem 25.04.2023 zum Thema Übertritt und Pr…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
AW: KMS an alle Schulen seit dem 25.04.2023 zum Thema Übertritt und Probeunterricht [#299975]
Datum
15. März 2024 09:52
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „KMS an alle Schulen seit dem 25.04.2023 zum Thema Übertritt und Probeunterricht“ vom 12.02.2024 (#299975) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ilona Zehetleitner
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
I.3-V0781.9/4/6 KMS an alle Schulen seit dem 25.04.2023 zum Thema Übertritt an weiterführenden Schulen und Probeun…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
I.3-V0781.9/4/6 KMS an alle Schulen seit dem 25.04.2023 zum Thema Übertritt an weiterführenden Schulen und Probeunterricht; Ihre Anfrage vom 12.02.2024
Datum
4. April 2024 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Zehetleitner, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument. Mit freundlichen Grüßen
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
AW: I.3-V0781.9/4/6 KMS an alle Schulen seit dem 25.04.2023 zum Thema Übertritt an weiterführenden Schulen und Pro…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
Ilona Zehetleitner (Übertritt Bayern)
Betreff
AW: I.3-V0781.9/4/6 KMS an alle Schulen seit dem 25.04.2023 zum Thema Übertritt an weiterführenden Schulen und Probeunterricht; Ihre Anfrage vom 12.02.2024 [#299975]
Datum
4. April 2024 15:24
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schreiben. Mein berechtigtes Interesse an der Auskunft ergibt sich aus folgenden rechtlichen und ideellen Gründen: Rechtliche Begründung: Die bayerische Übertrittsregelung schränkt die in der Bayerischen Verfassung (Art. 126 Abs. 1 BV) und im Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2 GG) verankerten Elternrechte ein, die Wahl der Schulart Gymnasium oder Realschule ab der 5. Klasse frei zu bestimmen. In Bayern gilt die verpflichtende Lehrerempfehlung mittels Übertrittszeugnis. bzw. Probeunterricht Begründet ist die Einschränkung der Elternrechte mit der Verpflichtung des Staates, das Schulwesen so zu organisieren, dass es entsprechend seinen Zielvorstellungen funktionieren könne. Nicht zuletzt diese Einschränkung der verfassungsrechtlich bedeutsamen Elternrechte führt aus meiner Sicht zu einer Verpflichtung des Staates, den betroffenen Eltern Transparenz über alle rechtlichen und organisatorischen Regelungen, die den Übertritt betreffen, zu gewähren. Die KMS sind Teil dieser Regelungen. Eltern müssen das Recht haben, selbst diese Regelungen nachvollziehen zu können, um gegebenenfalls ihre Rechte geltend machen zu können. Als Mutter einer Grundschülerin vertrete ich die Interessen meiner Tochter. Dabei berufe ich mich auch auf den Grundsatz der Transparenz staatlichen Handelns, der sich unter anderem aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Demokratieprinzip ableiten lässt. Allgemeine Verwaltungsvorschriften wie die KMS sind grundsätzlich nicht geheimhaltungsbedürftig, sondern es besteht ein legitimes öffentliches Informationsinteresse daran. Weiterhin: Ideelle Begründung: - Bildungspolitisches Engagement: Ich möchte rechtliche Abwägungen zwischen Individualrechten und Staatsinteressen analysieren und bewerten. Zusätzlich möchte ich mich aktiv an bildungspolitischen Diskussionen beteiligen und meine Meinung fundiert vertreten. Mein ideelles Interesse liegt auch in der Förderung von Chancengleichheit im Bildungssystem und einem Beitrag zur öffentlichen Diskussion. - Ehrenamtliches Engagement: Im Rahmen einer Internetseite informiere ich kostenlos und ohne kommerzielles Interesse Eltern zum Thema Übertritt und versuche Transparenz in die rechtliche Situation zu bringen. Der Zugang zu den KMS ermöglicht es mir und anderen Eltern, fundierte Entscheidungen über die schulische Laufbahn unserer Kinder zu treffen, unsere Rechte im Bildungssystem besser wahrzunehmen und effektiver mit Lehrkräften und Schulen zusammenzuarbeiten. - Ehrenamtliches Engagement: Als ehrenamtliche Flüchtlingshelferin unterstütze ich ukrainische Familien, deren Kinder sich in der Übertrittsphase befinden. In diesem Schuljahr wurden möglicherweise auch hierzu Informationen in KMS versandt, die nicht vollumfänglich im Internet einsehbar sind. - Schließlich habe ich ein Interesse an persönlicher Weiterbildung, um im Rahmen meiner politischen Tätigkeit und ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe effektiver agieren zu können. Ich versichere ausdrücklich, dass ich die angefragten Informationen ausschließlich für meine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht für kommerzielle Zwecke verwenden werde. Abschließend möchte ich noch auf die mögliche Erhebung von Kosten für die Bearbeitung meines Auskunftsersuchens eingehen. Meines Erachtens dürfte die Zusammenstellung der angefragten KMS keinen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erfordern, da es sich um bereits existierende Dokumente handelt, die in Ihrem Haus vorliegen sollten. Untenstehend finden Sie auch meine Postanschrift. Ich danke Ihnen für Ihre Zeit in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Ilona Zehetleitner Postanschrift Ilona Zehetleitner [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 299975 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. April 2024 15:24
Status
Warte auf Antwort

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