Knappschaft-Projekt Elektronische Behandlungsinformation eBI - Gesundheitskarte - Telematikinfrastruktur

1) Alle Dokumente, die Sie im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem o.g. Projekt erstellt haben.

2) Dokumente, aus denen hervorgeht,
wie und auf welchen Übermittlungswegen der elektronische Austausch zwischen den Beteiligten (Krankenhaus, Arztpraxen, Apotheken, Sonstige) stattfindet (verschlüsselt / unverschlüsselt / Verschlüsselungsverfahren).

Siehe
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/01/20/nrw-mit-fuenf-modellprojekten-vorn-dabei

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juni 2016
  • Frist
    26. Juli 2016
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Kevin Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Knappschaft-Projekt Elektronische Behandlungsinformation eBI - Gesundheitskarte - Telematikinfrastruktur [#17155]
Datum
22. Juni 2016 08:46
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Alle Dokumente, die Sie im direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem o.g. Projekt erstellt haben. 2) Dokumente, aus denen hervorgeht, wie und auf welchen Übermittlungswegen der elektronische Austausch zwischen den Beteiligten (Krankenhaus, Arztpraxen, Apotheken, Sonstige) stattfindet (verschlüsselt / unverschlüsselt / Verschlüsselungsverfahren). Siehe https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/01/20/nrw-mit-fuenf-modellprojekten-vorn-dabei
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.06.2016 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Knappschaft-Projekt Elektronische Behandlungsinformation eBI - Gesundheitskarte - Telematikinfrastruktur [#17155]
Datum
22. Juni 2016 13:30
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.06.2016 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Knappschaft-Projekt Elektronische Behandlungsinformation eBI Sehr geehrter Herr Müller, anliegend erhalten Sie de…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Knappschaft-Projekt Elektronische Behandlungsinformation eBI
Datum
21. Juli 2016 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, anliegend erhalten Sie den Bescheid der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Kevin Müller
AW: Knappschaft-Projekt Elektronische Behandlungsinformation eBI [#17155] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen D…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Knappschaft-Projekt Elektronische Behandlungsinformation eBI [#17155]
Datum
19. September 2016 09:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Leider liegen Ihnen hierzu keine Unterlagen vor. Da das vorgenannte Projekt potentiell aber gravierende datenschutzrechtliche Probleme beeinhalten kann, bitte ich Sie hiermit, eine grundsätzliche datenschutzrechtliche Überprüfung dieses Projektes vorzunehmen. Unabhängig von den normalen IFG-Fristen bitte ich Sie, nach der Überprüfung Ihren Abschlussbericht speziell zum vorgenannten Projekt über das Portal Fragdenstaat.de zu veröffentlichen. Ich bitte Sie, diese ungewöhnliche Vorgehensweise zu entschuldigen; es vereinfacht aber für Sie und auch für mich den Verwaltungsaufwand. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 17155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mails vom 19.09.2016 (09:50 h; 09:52 h; 10:19 h; 10:24 h; 10:25 h) Datenschutz im Gesundheitswesen Modellpr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mails vom 19.09.2016 (09:50 h; 09:52 h; 10:19 h; 10:24 h; 10:25 h)
Datum
12. Dezember 2016 12:01
Status
Warte auf Antwort
Datenschutz im Gesundheitswesen Modellprojekte in NRW (DAZ-Meldung vom 20.01.2015 zur Arzneimitteltherapiesicherheit "NRW mit fünf Modellprojekten vorn dabei") Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre o.g. E-Mails vom 19.09.2016. Sie bitten darin um grundsätzliche datenschutzrechtliche Überprüfung der in der DAZ-Meldung genannten fünf Modellprojekte, da die Projekte potentiell gravierende datenschutzrechtliche Probleme beinhalten könnten. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist mit den genannten Modellprojekten nicht befasst. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die genannten Projekte liegt bei den jeweiligen Projektträgern. Das Projekt "Strukturiertes Arzneimittelmanagement" aus der Gesundheitsregion Siegerland wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), der Barmer GEK und dem Versorgungsnetz Siegen getragen. Das Projekt "Team eGK" in der Region Bochum-Wattenscheid wird von den beiden Apothekerkammern in NRW, dem Apothekerverband Nordrhein sowie der ABDA, koordiniert. Das Projekt "Medikationsplan NRW" in der Region Düren wird durch die Ärztekammern NRW in Abstimmung mit der Arzneimittelkommission der Ärzteschaft geleitet. Das Projekt "Arzneimittelkonto NRW" wird von der CompuGroup Medical Deutschland AG betreut. Für das fünfte Projekt "Elektronische Behandlungsinformation eBI" liegt die Verantwortung bei der Knappschaft-Krankenkasse. Bürgerinnen und Bürger können sich bei datenschutzrechtlichen Fragen an die jeweilige Projektleitung oder an das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, das die Projekte fördert, wenden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Sollten Betroffene im Rahmen der fünf genannten Modellprojekte konkrete datenschutzrechtliche Verstöße feststellen, die über reine Vermutungen hinausgehen, könnten diese meiner Behörde mitgeteilt werden, um ggf. weitere Überprüfungen von hier aus zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen