Koaliationsvertrag Bund 2021 / 2025

Bitte senden Sie mir den Koaliationsvertrag 2021 / 2025
bis spätestens 15.Januar 2022 in Papierform zu.
Danke für Ihre Mühe im Voraus
Mit freundlichen Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Koaliationsvertrag Bund 2021 / 2025 [#235058]
Datum
10. Dezember 2021 22:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir den Koaliationsvertrag 2021 / 2025 bis spätestens 15.Januar 2022 in Papierform zu. Danke für Ihre Mühe im Voraus Mit freundlichen Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235058/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG - Koalitionsvertrag Bund 2021 / 2025 [#235058] (#3226) ZII4-13002/4#3226 Sehr Antragsteller/in gedruckte Exe…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Koalitionsvertrag Bund 2021 / 2025 [#235058] (#3226)
Datum
13. Dezember 2021 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#3226 Sehr Antragsteller/in gedruckte Exemplare des Koalitionsvertrages für die Weitergabe an Bürger liegen im BMI leider nicht vor. Den vollständigen Text des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen“ finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1989762/4fe5f73596ec3ca1f41ff5a190ef1337/2021-12-08-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1. Ich verweise insofern auf § 9 Abs. 3 IFG. Danach kann der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen