Koalitionsvertrag 2021

Koalitionsvertrag 2021 in Papierform

Ergebnis der Anfrage

Ich habe bisher keine positive Antwort erhalten, stütze meinen Anspruch auf § 1 S.2 des Informationsfreiheitsgesetz ( IFG)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Koalitionsvertrag…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Koalitionsvertrag 2021 [#234969]
Datum
9. Dezember 2021 18:14
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Koalitionsvertrag 2021 in Papierform
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 234969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234969/upload/05793d4cd9ea73a355aa948917f3bf423306c0b4/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 986/2021 Sehr << Antragsteller:in >> mit nachs…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2021 - Koalitionsvertrag 2021 [#234969]
Datum
10. Dezember 2021 16:18
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 986/2021 Sehr << Antragsteller:in >> mit nachstehendem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten Sie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) um Zugang zu dem "Koalitionsvertrag 2021 in Papierform". Nach § 9 Absatz 3, 2. Alternative IFG kann der Antrag abgelehnt werden, wenn die Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschafft werden können. Den Koalitionsvertrag können Sie u. a. unter den nachstehenden Links der Regierungsparteien abrufen. https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf https://cms.gruene.de/uploads/documents/Koalitionsvertrag-SPD-GRUENE-FDP-2021-2025.pdf https://www.fdp.de/sites/default/files/2021-11/Koalitionsvertrag%202021-2025_0.pdf Eines Zugangs bedarf es daher nicht. Möglicherweise können Sie den Koalitionsvertrag über die Regierungsparteien auch in Papierform erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stütze meinen Rechtsanspruch auf § 1 Abs. 1 IFG!Abs. 2 Satz 2 "ein deutli…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 9. Dezember 2021 - Koalitionsvertrag 2021 [#234969]
Datum
12. Dezember 2021 18:04
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stütze meinen Rechtsanspruch auf § 1 Abs. 1 IFG!Abs. 2 Satz 2 "ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand" trifft sicherlich nicht zu. Der Koalitionsvertrag wird sicherlich nicht nur für die Beschäftigten der 16 Bundesministerien gedruckt, bzw. für die Anspruchsberechtigten in den drei Parteien. Im Sinne der Ökologie will ich keine 177 Seiten ausdrucken. Was wäre, wenn ich keinen PC/Drucker hätte? Sollten Druckkosten etc. bei der Herausgabe eines Exemplars an mich entstehen, bin ich gerne bereit, diese zu bezahlen. Wenn der Verlag: Wurm & Volleritsch GbR, der das Grundgesetz-Magazin für 10.- Euro herausgab, auch den Koalitionsvertrag allerdings zeitnah! herausgibt, bin ich gerne bereit, 10.- Euro z. B. zu bezahlen. Die Parteien habe ich angeschrieben, bisher keine Antwort erhalten. Mit staatsbürgerlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 234969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/234969/upload/05793d4cd9ea73a355aa948917f3bf423306c0b4/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>