Koblenz-Güls Bomben-Belastung im Neubaugebiet "Südliches Güls"

1) Alle Informationen und Schreiben, die zur Thematik einer möglichen oder bereits festgestellten Bomben-Belastung im Koblenzer Stadtteil Güls vorliegen.

2) Senden Sie mir in diesem Zusammenhang bitte auch den kompletten Schriftverkehr mit der Stadtverwaltung Koblenz.

3) Besitzen Sie Kenntnisse zum Vorhandensein von Archivmaterial, das zu weiteren Aufklärung der tatsächlichen Bomben-Belastungslage beitragen könnte?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2015
  • Frist
    5. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Alle Info…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Koblenz-Güls Bomben-Belastung im Neubaugebiet "Südliches Güls" [#9021]
Datum
31. März 2015 10:57
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Alle Informationen und Schreiben, die zur Thematik einer möglichen oder bereits festgestellten Bomben-Belastung im Koblenzer Stadtteil Güls vorliegen. 2) Senden Sie mir in diesem Zusammenhang bitte auch den kompletten Schriftverkehr mit der Stadtverwaltung Koblenz. 3) Besitzen Sie Kenntnisse zum Vorhandensein von Archivmaterial, das zu weiteren Aufklärung der tatsächlichen Bomben-Belastungslage beitragen könnte?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage betreffend Bombenbelastung im Neubaugebiet Südliches Güls über den Webse…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Koblenz-Güls Bomben-Belastung im Neubaugebiet "Südliches Güls" [#9021]
Datum
15. April 2015 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage betreffend Bombenbelastung im Neubaugebiet Südliches Güls über den Webservice fragdenstaat.de habe ich erhalten. Bitte teilen Sie mir Ihre Anschrift, bzw. Ihre mail Adresse mit, damit ich Ihnen die Unterlagen zusenden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Senden Sie die angeforderten Unterlagen bitte denno…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Koblenz-Güls Bomben-Belastung im Neubaugebiet "Südliches Güls" [#9021]
Datum
15. April 2015 16:41
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Senden Sie die angeforderten Unterlagen bitte dennoch an dieses Portal. Das Ministerium des Innern , an das ich zunächst diese Anfrage stellte, verwies mich an Sie und hatte abschließend ebenso eine Anschrift angefordert. Dies ist aber laut Landesbeauftragtem für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in RLP nicht notwendig. Nachfolgende Textpassage stammt von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: "Dem Ministerium des Innern ist bekannt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Ansicht vertritt, dass eine anonyme Antragsstellung möglich ist. Ich verweise hierzu auf Seite 26 des Leitfadens für die Praxis des Landesbeauftragten, den Sie unter http://www.datenschutz.rlp.de/downloads/Leitfaden_fuer_die_Praxis_zum_LIFG.pdf abrufen können." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Koblenz-Güls Bomben-Belastung im Neubauge…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Koblenz-Güls Bomben-Belastung im Neubaugebiet "Südliches Güls" [#9021]
Datum
5. Mai 2015 08:25
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Koblenz-Güls Bomben-Belastung im Neubaugebiet "Südliches Güls"" vom 31.03.2015 (#9021) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie Ihre Dokumente bitte an folgende E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: AW: Koblenz-Güls Bomben-Belastung im Neubaugebiet "Südliches Güls" [#9021]
Datum
5. Mai 2015 09:05
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, senden Sie Ihre Dokumente bitte an folgende E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in an das uns übermittelte E-Mailpostfach erhalten Sie in Beantwortung Ihrer Anfrage …
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage in "Frag den Staat" - Koblenz-Güls Bomben-Belastung im Neubaugebiet "Südliches Güls" [#9021]
Datum
5. Mai 2015 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in an das uns übermittelte E-Mailpostfach erhalten Sie in Beantwortung Ihrer Anfrage · den Schriftverkehr mit der Stadt Koblenz in Sachen Neubaugebiet "Südliches Koblenz-Güls · ergänzend zu den Ihnen bereits vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten Unterlagen betr. der Kleinen Anfrage 3003, den hier vorliegenden Schriftwechsel · eine Stellungnahme des KMRD zu weiteren Archivmaterialien. Die Beantwortung Ihrer Anfrage hat etwas mehr Zeit in Anspruch genommen, da der Kampfmittelräumdienst bezüglich Vorliegen weiterer Erkenntnisse zunächst alle vorhandenen Unterlagen durchsehen musste. Die Kampfmittelbeseitigung ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes RLP. Danach sind grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben können sich diese im Rahmen der Amtshilfe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz RLP an den Kampfmittelräumdienst wenden. Diese Aufgaben der reinen Gefahrenabwehr ( Fundmeldungen, Vernichten von Munition usw.) sind vorrangig, daher war ein Zusammenstellen der vorliegenden Informationen nicht früher möglich. Von der Erhebung von Gebühren gem. § 13 LIFG wird abgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
WG: Anfrage #9021 fragdenstaat; Koblenz-Güls Bomben Belastung im Neubaugebiet "Südliches Güls" Sehr ge…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Anfrage #9021 fragdenstaat; Koblenz-Güls Bomben Belastung im Neubaugebiet "Südliches Güls"
Datum
5. Mai 2015 15:20
Status
geschwärzt
360,1 KB
geschwärzt
47,3 KB
geschwärzt
313,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie in Beantwortung Ihrer Anfrage - den Schriftverkehr mit der Stadt Koblenz in Sachen Neubaugebiet "Südliches Koblenz-Güls - ergänzend zu den Ihnen bereits vom Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten Unterlagen betr. der Kleinen Anfrage 3003, den hier vorliegenden Schriftwechsel - eine Stellungnahme des KMRD zu weiteren Archivmaterialien. Die Beantwortung Ihrer Anfrage hat etwas mehr Zeit in Anspruch genommen, da der Kampfmittelräumdienst bezüglich Vorliegen weiterer Erkenntnisse zunächst alle vorhandenen Unterlagen durchsehen musste. Die Kampfmittelbeseitigung ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Rahmen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes RLP. Danach sind grundsätzlich die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben können sich diese im Rahmen der Amtshilfe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz RLP an den Kampfmittelräumdienst wenden. Diese Aufgaben der reinen Gefahrenabwehr ( Fundmeldungen, Vernichten von Munition usw.) sind vorrangig, daher war ein Zusammenstellen der vorliegenden Informationen nicht früher möglich. Von der Erhebung von Gebühren gem. § 13 LIFG wird abgesehen. Mit freundlichen Grüßen