Kochhanstr 10249 Netto Marken Discount

Zwischen der geteerten Straße und dem Bürgersteig ist ein für uns Anlieferer sehr schwer zu überbrückende Kopfsteinpflaster Straße. Wäre es möglich diesen Kopfsteinpflaster für die Anlieferung der Filiale mit Teer zu schließen es geht nur um die Anlieferung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
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Dennis Kutscher
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zwisch…
An Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
Dennis Kutscher
Betreff
Kochhanstr 10249 Netto Marken Discount [#275542]
Datum
12. April 2023 09:29
An
Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zwischen der geteerten Straße und dem Bürgersteig ist ein für uns Anlieferer sehr schwer zu überbrückende Kopfsteinpflaster Straße. Wäre es möglich diesen Kopfsteinpflaster für die Anlieferung der Filiale mit Teer zu schließen es geht nur um die Anlieferung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dennis Kutscher Anfragenr: 275542 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275542/ Postanschrift Dennis Kutscher << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dennis Kutscher
Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. April 2023 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen

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Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Sehr geehrter Herr Kutscher, ich habe die Anfrage mit dem zuständigen Bearbeiter besprochen, welcher nach örtlich…
Von
Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Kochhanstr 10249 Netto Marken Discount [#275542]
Datum
17. April 2023 09:36
Status
Sehr geehrter Herr Kutscher, ich habe die Anfrage mit dem zuständigen Bearbeiter besprochen, welcher nach örtlicher Inaugenscheinnahme und Prüfung der technischen Möglichkeiten zu folgendem Schluss kam: "Durch einen nachträglichen Asphaltauftrag auf den freigelegten Streifen im Fahrbahnbereich (Kopfsteinpflaster) würde das bestehende Gefälle gestört werden, wodurch eine Ableitung des Regenwassers in die entsprechende Kanalisation nicht gewährleistet werden könnte. Um das anfallende Regenwasser ableiten zu können , müsste die Fahrbahn über die gesamte Fahrbahnbreite und- länge inklusive der betroffenen Bordsteine aufgenommen und unter Beachtung der erforderlichen Höhenbezugspunkte neu hergestellt werden, was im Sinne des Kosten-Nutzen-Faktors nicht zu vertreten ist. Aufgrund der derzeitigen knappen Finanzmittel kann ich daher der gewünschten Komfortabilität nicht zustimmen." Ein kleiner Hinweis noch zu dem Weg Ihrer Anfrage: Sie stellte über das Portal "Frag den Staat" einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), welcher bei Ihrer Anfrage aber inhaltlich gar nicht vorlag. Anfragen wie Ihre untenstehende können Sie zum Beispiel über unser Gruppenpostfach <<E-Mail-Adresse>> stellen. Ich bitte Sie, das in Zukunft zu beachten. Mit freundlichen Grüßen