KOD - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG
(1) Jahresbericht nach AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV
(2) Wie viel Arbeitszeit ist in die Erstellung geflossen?
(3) Wurde der Bericht von der Sachbereichsleitung des KOD erstellt?
Hintergrundinformationen:
Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV) über die Anwendung unmittelbaren Zwanges gemäß § 260 des Landesverwaltungsgesetzes Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) - 14.48 - vom 22. Dezember 2022
AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV.
Soweit die Kommunen kommunale Ordnungsdienste unterhalten,
berichten sie dem Ministerium für Inneres
jährlich
zum aktuellen Ausstattungsstand
der Kommunalen Ordnungsdienste
mit
durch den Dienstherrn zugelassenen
Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen
sowie zu den Einsätzen,
bei denen diese Hilfsmittel und Waffen
gegen Personen
zum Einsatz gekommen sind.
Ergebnis der Anfrage
Im Kalenderjahr 2023 durch den KOD Kiel
12 Handfessel-Einsätze
kein Schlagstock-Einsatz
kein Reizstoff-Einsatz
bei 29 zu allen drei Einsätzen berechtigten Personen.
Ähnliche Anfragen:
Lübeck https://fragdenstaat.de/a/299256
Neumünster https://fragdenstaat.de/a/299255
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Februar 2024
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7. März 2024
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