KOD - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

(1) Jahresbericht nach AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV
(2) Wie viel Arbeitszeit ist in die Erstellung geflossen?
(3) Wurde der Bericht von der Sachbereichsleitung des KOD erstellt?

Hintergrundinformationen:

Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV) über die Anwendung unmittelbaren Zwanges gemäß § 260 des Landesverwaltungsgesetzes Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) - 14.48 - vom 22. Dezember 2022

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/Downloads/kommunaleOrdnungsdienste_AVV.pdf?__blob=publicationFile&v=1

AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV.
Soweit die Kommunen kommunale Ordnungsdienste unterhalten,
berichten sie dem Ministerium für Inneres
jährlich
zum aktuellen Ausstattungsstand
der Kommunalen Ordnungsdienste
mit
durch den Dienstherrn zugelassenen
Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen
sowie zu den Einsätzen,
bei denen diese Hilfsmittel und Waffen
gegen Personen
zum Einsatz gekommen sind.

https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunaler-ordnungsdienst-kod-bestellung-koerperlicher-zwang-hilfsmittel-koerperlicher-gewalt-waffen/842808/anhang/antwortschreiben_geschwaerzt.pdf

Ergebnis der Anfrage

Im Kalenderjahr 2023 durch den KOD Kiel
12 Handfessel-Einsätze
kein Schlagstock-Einsatz
kein Reizstoff-Einsatz
bei 29 zu allen drei Einsätzen berechtigten Personen.

Ähnliche Anfragen:
Lübeck https://fragdenstaat.de/a/299256
Neumünster https://fragdenstaat.de/a/299255

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Jahresbericht nach AVV zu § 260 L…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KOD - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG [#299254]
Datum
5. Februar 2024 08:57
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Jahresbericht nach AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV (2) Wie viel Arbeitszeit ist in die Erstellung geflossen? (3) Wurde der Bericht von der Sachbereichsleitung des KOD erstellt? Hintergrundinformationen: Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV) über die Anwendung unmittelbaren Zwanges gemäß § 260 des Landesverwaltungsgesetzes Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) - 14.48 - vom 22. Dezember 2022 https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/Downloads/kommunaleOrdnungsdienste_AVV.pdf?__blob=publicationFile&v=1 AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV. Soweit die Kommunen kommunale Ordnungsdienste unterhalten, berichten sie dem Ministerium für Inneres jährlich zum aktuellen Ausstattungsstand der Kommunalen Ordnungsdienste mit durch den Dienstherrn zugelassenen Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen sowie zu den Einsätzen, bei denen diese Hilfsmittel und Waffen gegen Personen zum Einsatz gekommen sind. https://fragdenstaat.de/anfrage/kommunaler-ordnungsdienst-kod-bestellung-koerperlicher-zwang-hilfsmittel-koerperlicher-gewalt-waffen/842808/anhang/antwortschreiben_geschwaerzt.pdf
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299254/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel
Guten Tag << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Jahresbericht. Für die Erstellung sind…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: KOD - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG [#299254]
Datum
5. Februar 2024 12:46
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen den Jahresbericht. Für die Erstellung sind ca. 60 Minuten Arbeitszeit notwendig gewesen. Der Bericht wurde von der Sachbereichsleitung des Kommunalen Ordnungsdienstes der Landeshauptstadt Kiel erstellt und wurde von der Amtsleitung des Ordnungsamtes zur Weitergabe an das MIKWS freigegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Übersendung. Der "Stichtag" wird nicht explizit im Dokument ge…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: KOD - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG [#299254]
Datum
5. Februar 2024 15:02
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Übersendung. Der "Stichtag" wird nicht explizit im Dokument genannt. Ist der 31.12.2023 der Stichtag? Ist der Ausstattungsstand auch auf einen Stichtag bezogen? Ist auch hier der 31.12.2023 der Stichtag? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299254/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Kiel
Berichtszeitraum war vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Auf diesen Zeitraum beziehen sich die Daten. Mit freundliche…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: AW: KOD - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG [#299254]
Datum
5. Februar 2024 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Berichtszeitraum war vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Auf diesen Zeitraum beziehen sich die Daten. Mit freundlichen Grüßen

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