Kodex Sicherung gute wissenschaftliche Praxis

Redlichkeit im Rahmen wissenschaftlicher Tätigkeiten bedeutet kurzgefasst, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten und Fehlverhalten in der Forschung zu vermeiden.
Im September 2019 gab die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) diesbezüglich einen verbindlichen Kodex mit Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis heraus (Deutsche Forschungsgemeinschaft (Hrsg.): Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. 2019, ISBN 978-3-527-34740-7 (dfg.de [PDF]).). Von der Anerkennung des Kodexes ist vor allem die Förderung von Projekten maßgeblich abhängig, da es in knapper Eindeutigkeit heißt: „Einrichtungen, die die Leitlinien nicht umsetzen, erhalten keine Fördermittel“ („Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (Kodex der DFG von 2019, S. 27). Dem Grundsatz „ohne Redlichkeit, kein Geld“ folgen im Übrigen auch andere Einrichtungen. Nach dem Willen des Wissenschaftsrats sollen Bund und Länder generell bei der Vergabe von Fördergeldern prüfen, ob die antragstellende Einrichtung ausreichend für gute Strukturen wissenschaftlicher Redlichkeit Sorge trägt (Vgl. „Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität“, Positionspapier des Wissenschaftsrates von 2015, S. 42). Auch der Rat der Europäischen Union hat bereits 2015 beschlossen, dass künftig „bei allen von der EU finanzierten Forschungstätigkeiten“ effektive Strukturen wissenschaftlicher Redlichkeit sicherzustellen sind („Schlussfolgerungen des Rates zur Integrität der Forschung“; Rat der Europäischen Union, 2015), S. 5.).
Die im o.g. Kodex formulierten Leitlinien sollten bis zum 31. Juli 2021 als Rahmenbedingungen für die gute wissenschaftliche Praxis rechtsverbindlich umgesetzt werden.
Frage: Wurden diese Leitlinien/der Kodex durch das HWK und die ihm nachgeordneten Stellen anerkannt (umgesetzt) und wo wurde dies schriftlich niedergelegt?

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  • Datum
    17. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
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Eric Biermann
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Redlichkeit i…
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
Eric Biermann
Betreff
Kodex Sicherung gute wissenschaftliche Praxis [#263430]
Datum
17. November 2022 09:34
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Redlichkeit im Rahmen wissenschaftlicher Tätigkeiten bedeutet kurzgefasst, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu beachten und Fehlverhalten in der Forschung zu vermeiden. Im September 2019 gab die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) diesbezüglich einen verbindlichen Kodex mit Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis heraus (Deutsche Forschungsgemeinschaft (Hrsg.): Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. 2019, ISBN 978-3-527-34740-7 (dfg.de [PDF]).). Von der Anerkennung des Kodexes ist vor allem die Förderung von Projekten maßgeblich abhängig, da es in knapper Eindeutigkeit heißt: „Einrichtungen, die die Leitlinien nicht umsetzen, erhalten keine Fördermittel“ („Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (Kodex der DFG von 2019, S. 27). Dem Grundsatz „ohne Redlichkeit, kein Geld“ folgen im Übrigen auch andere Einrichtungen. Nach dem Willen des Wissenschaftsrats sollen Bund und Länder generell bei der Vergabe von Fördergeldern prüfen, ob die antragstellende Einrichtung ausreichend für gute Strukturen wissenschaftlicher Redlichkeit Sorge trägt (Vgl. „Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität“, Positionspapier des Wissenschaftsrates von 2015, S. 42). Auch der Rat der Europäischen Union hat bereits 2015 beschlossen, dass künftig „bei allen von der EU finanzierten Forschungstätigkeiten“ effektive Strukturen wissenschaftlicher Redlichkeit sicherzustellen sind („Schlussfolgerungen des Rates zur Integrität der Forschung“; Rat der Europäischen Union, 2015), S. 5.). Die im o.g. Kodex formulierten Leitlinien sollten bis zum 31. Juli 2021 als Rahmenbedingungen für die gute wissenschaftliche Praxis rechtsverbindlich umgesetzt werden. Frage: Wurden diese Leitlinien/der Kodex durch das HWK und die ihm nachgeordneten Stellen anerkannt (umgesetzt) und wo wurde dies schriftlich niedergelegt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann Anfragenr: 263430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263430/ Postanschrift Eric Biermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Eric Biermann

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