Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Januar 2023. Sie beziehen sich unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf den am 15. Dezember 2022 veröffentlichten Artikel in der Zeit unter dem Titel "Der Kohleausstieg verpufft" (
https://www.zeit.de/wirtschaft/2022-12/kohleausstieg-kohlekraftwerke-klimaschutz-eu-emissionshandel), in dem beschrieben wird, dass der Kohleausstieg in Deutschland keine Klimawirkung hat, wenn nicht bis Ende 2022 die CO2-Zertifikate bei der EU gelöscht werden und möchten gerne von uns wissen, ob das passiert ist.
Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinn des § 2 Nummer 1 IFG begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Diese beantworten wir gerne wie folgt:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt sich für eine ambitionierte Klimaschutz- und Energiepolitik ein, um die notwendige Transformation für eine erfolgreiche Dekarbonisierung weiterzuführen und die nationalen wie auch internationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
Allerdings wurde in Brüssel am 18. Dezember 2022 mit dem erfolgreichen Verhandlungsabschluss des Trilogverfahrens zum Europäischen Emissionshandel der jährliche Minderungspfad, das sog. „Cap“, deutlich abgesenkt. Dieser Verhandlungserfolg geht auch auf das Engagement der Bundesregierung zurück, eine ambitionierte Klimaschutzpolitik auch auf EU-Ebene zu vertreten und vor allem den deutschen Kohleausstieg auf EU-Ebene im EU-Emissionshandel abzubilden. Zudem gibt es das Instrument der Marktstabilitätsreserve (MSR) im EU Emissionshandel, die die auf dem Markt befindlichen überschüssigen Zertifikate automatisch jährlich in einer bestimmten Höhe entnimmt.
Mit der Verschärfung des Caps, die die Ambition des deutschen Kohleausstiegs bereits weitestgehend berücksichtigt, und der ambitionierten Ausgestaltung der Marktstabilitätsreserve als Mengenanpassungsinstrument im EU-Emissionshandel, ist aus Sicht des BMWK derzeit nicht zu befürchten, dass die Stilllegung von fossilen Kraftwerken durch den EU-Emissionshandel ohne Klimawirkung bleibt.
Das BMWK wird sich weiterhin für eine Löschung von EU-Emissionshandelszertifikaten einsetzen, soweit diese erforderlich ist, um die Klimaschutzwirksamkeit des Kohleausstiegs umfänglich zu gewährleisten.
Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist.
Mit freundlichen Grüßen