Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Kokain

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Ich möchte gern wissen, wieviel Kokain Sie jeden Tag essen (oder schnupfen). Ich habe gehört, dass es sehr viel Kokain auf deutschen Toiletten gibt (jedcenfalls bei den Grünen).

Vielen Dank, ihr Junkies!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Februar 2017
  • Frist
    14. März 2017
  • 0 Follower:innen
Andreas Volk
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte gern …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Andreas Volk
Betreff
Kokain [#20260]
Datum
9. Februar 2017 04:32
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gern wissen, wieviel Kokain Sie jeden Tag essen (oder schnupfen). Ich habe gehört, dass es sehr viel Kokain auf deutschen Toiletten gibt (jedcenfalls bei den Grünen). Vielen Dank, ihr Junkies!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Andreas Volk <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Volk

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Volk, das als Anlage beigefügte Schreiben übersend…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
14. Februar 2017 08:19
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
EB322017.pdf
65,6 KB
Sehr geehrter Herr Volk, das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen