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Kollision zweier Eurofighter am 24.06.2019 in der Nähe von Plau am See

- den, ggf. vorläufigen, Untersuchungsbericht zur Kollision der beiden Eurofighter am 24.06.2019 in der Nähe von Plau am See.
- Auskunft darüber, wie der Pilot dabei zu Tode gekommen ist. Insbesondere darüber, ob der Pilot die Maschine lebendig verlassen hat oder nicht.

- Auskunft darüber, ob die Eurofighter der Deutschen Luftwaffe über ein System zur automatischen Auslösung des Schleudersitzes in Notsituationen verfügen.
- Auskunft darüber, ob die Eurofighter der Deutschen Luftwaffe über ein automatisches System zur Vermeidung einer Kollision mit dem Boden ("Auto-GCAS") verfügen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den, ggf. vorläuf…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kollision zweier Eurofighter am 24.06.2019 in der Nähe von Plau am See [#180735]
Datum
18. Februar 2020 08:49
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den, ggf. vorläufigen, Untersuchungsbericht zur Kollision der beiden Eurofighter am 24.06.2019 in der Nähe von Plau am See. - Auskunft darüber, wie der Pilot dabei zu Tode gekommen ist. Insbesondere darüber, ob der Pilot die Maschine lebendig verlassen hat oder nicht. - Auskunft darüber, ob die Eurofighter der Deutschen Luftwaffe über ein System zur automatischen Auslösung des Schleudersitzes in Notsituationen verfügen. - Auskunft darüber, ob die Eurofighter der Deutschen Luftwaffe über ein automatisches System zur Vermeidung einer Kollision mit dem Boden ("Auto-GCAS") verfügen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180735
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1270 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18.02.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kollision zweier Eurofighter am 24.06.2019 in der Nähe von Plau am See [#180735]
Datum
19. Februar 2020 07:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1270 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18.02.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 18. Februar 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1270 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1270 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kollision zweier Eurofighter am 24.06.2019 in der Nähe von Plau am See [#180735]
Datum
5. März 2020 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1270 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 18.02.2020 (s.u.) 2. BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1270 vom 19.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 18. Februar 2020 (Bezug 1.), mit dem Sie um Informationen zur "Kollision zweier Eurofighter am 24.06.2019 in der Nähe von Plau am See" gebeten haben. Hinsichtlich der Einzelheiten nehme ich auf die Angaben in Ihrem Antrag Bezug. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Der Abschlussbericht zu diesem Unfall liegt noch nicht vor, so dass der erbetene Informationszugang gegenwärtig bereits aus diesem Grunde nicht erfolgen kann. Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass das Waffensystem EUROFIGHTER weder über einen Schleudersitz mit automatischer Auslösung noch über ein automatisches System zur Vermeidung von Kollisionen mit dem Boden verfügt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.