Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

kommerzielle Tätigkeiten

Anfrage an: Deutschlandradio

1. Sie arbeiten mit Landesrundfunkanstalten und ZDF im Verwaltungsrat des Zentralen Beitragsservice zusammen.
2. Sie sind Mitinhaber der deutschen Marke "GEZ", EU-Marken "Beitragsservice", "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und "ARD 1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Mit der EU-Marken haben Sie sogar die gemeinsamen kommerziellen Tätigkeiten EU-weit erweitert.

§ 16a RStV erlaubt keine Zusammenarbeit bei der kommerziellen Tätigkeiten.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage (bzw. Vertragsgrundlage) basiert Ihre gemeinsame kommerzielle Tätigkeit EU-weit?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Januar 2018
  • Frist
    24. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
kommerzielle Tätigkeiten [#26245]
Datum
23. Januar 2018 15:33
An
Deutschlandradio
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sie arbeiten mit Landesrundfunkanstalten und ZDF im Verwaltungsrat des Zentralen Beitragsservice zusammen. 2. Sie sind Mitinhaber der deutschen Marke "GEZ", EU-Marken "Beitragsservice", "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und "ARD 1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Mit der EU-Marken haben Sie sogar die gemeinsamen kommerziellen Tätigkeiten EU-weit erweitert. § 16a RStV erlaubt keine Zusammenarbeit bei der kommerziellen Tätigkeiten. Auf welcher gesetzlichen Grundlage (bzw. Vertragsgrundlage) basiert Ihre gemeinsame kommerzielle Tätigkeit EU-weit?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „kommerzielle Tätigkeiten“ vom 23.01.…
An Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: kommerzielle Tätigkeiten [#26245]
Datum
7. Juli 2018 12:48
An
Deutschlandradio
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „kommerzielle Tätigkeiten“ vom 23.01.2018 (#26245) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 134 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26245 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.