Kommunalaufsicht des LK Mainz-Bingen

Ihrer Internetseite www.mainz-bingen.de ist u.a. folgender Passus über Ihre Kommunalaufsicht zu entnehmen:
"Die Kommunalaufsicht wird ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht aber im Interesse einzelner Rechtsträger tätig (Opportunitätsprinzip).
Dies bedeutet, dass die Kommunalaufsicht jeweils vor ihrem Eingreifen in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens die Entscheidung treffen muss, ob sie ein Tätigwerden überhaupt im öffentlichen Interesse für notwendig hält."

Wie oft ist die Kommunalaufsicht des Landkreises Mainz-Bingen in den Jahren 2014 und 2015 nach dieser Ermessens-Prüfung tätig geworden?

Falls einfach zu untergliedern bitte ich um eine Antwort in Form einer Übersicht der zu beaufsichtigenden
-7 Verbandsgemeinden mit insgesamt 63 Ortsgemeinden
-1 verbandsfreie Gemeinde
-8 Zweckverbände
-kommunale Stiftungen.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2016
  • Frist
    8. März 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihrer Internet…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunalaufsicht des LK Mainz-Bingen [#15012]
Datum
3. Februar 2016 21:53
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihrer Internetseite www.mainz-bingen.de ist u.a. folgender Passus über Ihre Kommunalaufsicht zu entnehmen: "Die Kommunalaufsicht wird ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht aber im Interesse einzelner Rechtsträger tätig (Opportunitätsprinzip). Dies bedeutet, dass die Kommunalaufsicht jeweils vor ihrem Eingreifen in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens die Entscheidung treffen muss, ob sie ein Tätigwerden überhaupt im öffentlichen Interesse für notwendig hält." Wie oft ist die Kommunalaufsicht des Landkreises Mainz-Bingen in den Jahren 2014 und 2015 nach dieser Ermessens-Prüfung tätig geworden? Falls einfach zu untergliedern bitte ich um eine Antwort in Form einer Übersicht der zu beaufsichtigenden -7 Verbandsgemeinden mit insgesamt 63 Ortsgemeinden -1 verbandsfreie Gemeinde -8 Zweckverbände -kommunale Stiftungen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung der Anfrage teilen wir Folgendes mit: Es erreichen die Kommunalaufsic…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
Kommunalaufsicht des LK Mainz-Bingen [#15012]
Datum
23. Februar 2016 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung der Anfrage teilen wir Folgendes mit: Es erreichen die Kommunalaufsicht über das Jahr verteilt viele Anfragen und Beschwerden, die entweder schriftlich, telefonisch oder aber auch persönlich vorgebracht werden. Eine Statistik über Absender, betreffende Kommune oder Ergebnis der kommunalrechtlichen Überprüfung wird hierüber nicht geführt. In den Jahren 2014 und 2015 wurden ca. 120 Fälle jährlich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen