Kommunalaufsicht des LK Mainz-Bingen
Ihrer Internetseite www.mainz-bingen.de ist u.a. folgender Passus über Ihre Kommunalaufsicht zu entnehmen:
"Die Kommunalaufsicht wird ausschließlich im öffentlichen Interesse, nicht aber im Interesse einzelner Rechtsträger tätig (Opportunitätsprinzip).
Dies bedeutet, dass die Kommunalaufsicht jeweils vor ihrem Eingreifen in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens die Entscheidung treffen muss, ob sie ein Tätigwerden überhaupt im öffentlichen Interesse für notwendig hält."
Wie oft ist die Kommunalaufsicht des Landkreises Mainz-Bingen in den Jahren 2014 und 2015 nach dieser Ermessens-Prüfung tätig geworden?
Falls einfach zu untergliedern bitte ich um eine Antwort in Form einer Übersicht der zu beaufsichtigenden
-7 Verbandsgemeinden mit insgesamt 63 Ortsgemeinden
-1 verbandsfreie Gemeinde
-8 Zweckverbände
-kommunale Stiftungen.
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Februar 2016
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8. März 2016
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