Kommunalaufsicht: Fernleitungsanschluss Auerbach an oberfränkischen ZwV-Juragruppe

1. Gibt es für den 2019 fertiggestellten Fernleitungsanschluss Auerbach < Juragruppe (auf oberfränkischem Gebiet) einen Vertrag bezüglich der 50-%igen Kostenbeteiligung (in sechsstelliger Höhe) der Stadt Auerbach an den Baukosten des ZwV, die dieser nach RzWas gefördert erhält?
2. Falls JA - wäre dafür nach der BayHO und BayGO die Zustimmung einer stadtratsmehrheit erforderlich gewesen?
3. Falls Ja - gibt es dazu einen zustimmenden Stadtratsbeschluss?
Falls NEIN -
bedarf diese Vorgehensweis der Stadtverwaltung einer Überprüfung durch die Kommunalaufsichtsbehörde?
würde diese Vorgehensweise einer Überprüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband bdürfen?
4. > Wer würde im Benstandungsfall die Verantwortung tragen?
> Wer müsste im Beanstandungsfall für die rechtswidrig verursachten Kosten haften?
> Müsste die Stadtverwaltung die verursachten Kosten bei den Verantwortlichen
einfordern?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gibt es für…
An FQA Landkreis Amberg-Sulzbach Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Kommunalaufsicht: Fernleitungsanschluss Auerbach an oberfränkischen ZwV-Juragruppe [#224458]
Datum
7. Juli 2021 04:18
An
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gibt es für den 2019 fertiggestellten Fernleitungsanschluss Auerbach < Juragruppe (auf oberfränkischem Gebiet) einen Vertrag bezüglich der 50-%igen Kostenbeteiligung (in sechsstelliger Höhe) der Stadt Auerbach an den Baukosten des ZwV, die dieser nach RzWas gefördert erhält? 2. Falls JA - wäre dafür nach der BayHO und BayGO die Zustimmung einer stadtratsmehrheit erforderlich gewesen? 3. Falls Ja - gibt es dazu einen zustimmenden Stadtratsbeschluss? Falls NEIN - bedarf diese Vorgehensweis der Stadtverwaltung einer Überprüfung durch die Kommunalaufsichtsbehörde? würde diese Vorgehensweise einer Überprüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband bdürfen? 4. > Wer würde im Benstandungsfall die Verantwortung tragen? > Wer müsste im Beanstandungsfall für die rechtswidrig verursachten Kosten haften? > Müsste die Stadtverwaltung die verursachten Kosten bei den Verantwortlichen einfordern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 224458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224458/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunalaufsicht: Fernleitungsanschluss Auerbac…
An FQA Landkreis Amberg-Sulzbach Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Kommunalaufsicht: Fernleitungsanschluss Auerbach an oberfränkischen ZwV-Juragruppe [#224458]
Datum
10. August 2021 08:09
An
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunalaufsicht: Fernleitungsanschluss Auerbach an oberfränkischen ZwV-Juragruppe“ vom 07.07.2021 (#224458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 224458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224458/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Sehr geehrter Herr Mayer, zu Ihrer Anfrage vom 7.7.2021 04:19 (unten nachfolgend) wird mitgeteilt, dass das Land…
Von
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Betreff
AW: Kommunalaufsicht: Fernleitungsanschluss Auerbach an oberfränkischen ZwV-Juragruppe [#224458]
Datum
10. August 2021 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGAuskunftsersuchendesHerrnMeyerberF.eml
11,4 KB
Sehr geehrter Herr Mayer, zu Ihrer Anfrage vom 7.7.2021 04:19 (unten nachfolgend) wird mitgeteilt, dass das Landratsamt Amberg-Sulzbach - Kommunalaufsichtsbehörde nicht die datenführende Stelle ist. Ein Auskunftsanspruch besteht damit nicht. Zu Ihrer Anfrage vom 8.7.2021 07:17 (Anlage) wird mitgeteilt, dass die Fragen auf einen hypothetische Fall bezogen sind. Eine weitere Beantwortung ist nicht erforderlich. Es sei darauf hingewiesen, dass allgemein eine Beratung der Gemeinden durch die Rechtsaufsichtsbehörden selbstverständlich möglich ist. Mit freundlichen Grüßen