Kommunalaufsicht: Fernleitungsanschluss Auerbach an oberfränkischen ZwV-Juragruppe
1. Gibt es für den 2019 fertiggestellten Fernleitungsanschluss Auerbach < Juragruppe (auf oberfränkischem Gebiet) einen Vertrag bezüglich der 50-%igen Kostenbeteiligung (in sechsstelliger Höhe) der Stadt Auerbach an den Baukosten des ZwV, die dieser nach RzWas gefördert erhält?
2. Falls JA - wäre dafür nach der BayHO und BayGO die Zustimmung einer stadtratsmehrheit erforderlich gewesen?
3. Falls Ja - gibt es dazu einen zustimmenden Stadtratsbeschluss?
Falls NEIN -
bedarf diese Vorgehensweis der Stadtverwaltung einer Überprüfung durch die Kommunalaufsichtsbehörde?
würde diese Vorgehensweise einer Überprüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband bdürfen?
4. > Wer würde im Benstandungsfall die Verantwortung tragen?
> Wer müsste im Beanstandungsfall für die rechtswidrig verursachten Kosten haften?
> Müsste die Stadtverwaltung die verursachten Kosten bei den Verantwortlichen
einfordern?
Anfrage abgelehnt
-
Datum7. Juli 2021
-
10. August 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!