Kommunale Aufwendungen für religiöse Dienstleistungen.

Ich bitte um Mitteilung der Beträge die aus kommunalen Budgets für religiöse Dienstleistungen verwendet wurden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
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Simon Kintrup
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Möhnesee Details
Von
Simon Kintrup
Betreff
Kommunale Aufwendungen für religiöse Dienstleistungen. [#247142]
Datum
24. April 2022 21:54
An
Kommunalverwaltung Möhnesee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Mitteilung der Beträge die aus kommunalen Budgets für religiöse Dienstleistungen verwendet wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Kintrup Anfragenr: 247142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247142/ Postanschrift Simon Kintrup << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Kintrup

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Simon Kintrup
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Aufwendungen für religiöse Dienstlei…
An Kommunalverwaltung Möhnesee Details
Von
Simon Kintrup
Betreff
AW: Kommunale Aufwendungen für religiöse Dienstleistungen. [#247142]
Datum
28. Mai 2022 14:08
An
Kommunalverwaltung Möhnesee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Aufwendungen für religiöse Dienstleistungen.“ vom 24.04.2022 (#247142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Des Weiteren fiel mir auf, dass ich keinen Zeitraum spezifiziert hatte. Vielleicht könnten Sie mich über die Aufwendungen in den Jahren 2020 bis heute informieren. Mit freundlichen Grüßen Simon Kintrup