Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-252a

Anfrage an: Stadt Hameln

a) Findet in eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften statt?
Wenn ja:
Bitte geben Sie die folgenden Daten - seit 2018 - getrennt nach Jahren an:
- Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Wärme in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude?
- Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Strom in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude?
- Wie hoch in Prozent ist der Anteil der Gebäudearten Bildung / Verwaltung / Rest verteilt nach Nutzfläche?
- Wie hoch in Prozent ist der Anteil des Stromverbrauchs für Raumwärme je nach Gebäudeart Bildung / Verwaltung / Rest?
Wenn nein: Ist es geplant eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften einzuführen?
b) Findet eine Umsetzung von nicht- und geringinvestiven Maßnahmen an kommunalen Liegenschaften zur Reduktion des Wärmebedarfs statt?
Wenn ja, welche der ergriffenen Maßnahmen betrachten Sie als die effektivste?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    24. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Hameln, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr…
An Stadt Hameln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-252a [#241580]
Datum
22. Februar 2022 05:29
An
Stadt Hameln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Hameln, Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Findet in eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften statt? Wenn ja: Bitte geben Sie die folgenden Daten - seit 2018 - getrennt nach Jahren an: - Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Wärme in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude? - Wie hoch ist der Endenergieverbrauch für Strom in MWh/a für kommunale Nichtwohngebäude? - Wie hoch in Prozent ist der Anteil der Gebäudearten Bildung / Verwaltung / Rest verteilt nach Nutzfläche? - Wie hoch in Prozent ist der Anteil des Stromverbrauchs für Raumwärme je nach Gebäudeart Bildung / Verwaltung / Rest? Wenn nein: Ist es geplant eine kontinuierliche Energieverbrauchskontrolle an kommunalen Liegenschaften einzuführen? b) Findet eine Umsetzung von nicht- und geringinvestiven Maßnahmen an kommunalen Liegenschaften zur Reduktion des Wärmebedarfs statt? Wenn ja, welche der ergriffenen Maßnahmen betrachten Sie als die effektivste?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Hameln (Informationsfreiheitssatzung Hameln). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241580/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzun…
An Stadt Hameln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-252a [#241580]
Datum
2. September 2022 16:00
An
Stadt Hameln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-252a“ vom 22.02.2022 (#241580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 163 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Hameln
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 3 S. 1 der Satzung haben nur Personen mit Wohnsitz in Hameln einen…
Von
Stadt Hameln
Betreff
WG: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-252a [#241580]
Datum
8. September 2022 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 3 S. 1 der Satzung haben nur Personen mit Wohnsitz in Hameln einen Anspruch auf Informationsbereitstellung. Ihr Antrag wird hier deshalb nicht weiter bearbeitet oder beantwortet. Sehen Sie bitte von weiteren diesbezüglichen An- oder Nachfragen ab. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energie…
An Stadt Hameln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-252a [#241580]
Datum
8. September 2022 18:05
An
Stadt Hameln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Energieverbrauchskontrolle, Umsetzung von Maßnahmen - Kz 2022-07-252a“ vom 22.02.2022 (#241580) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 169 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Anfrage bezog sich auf Ihre Informatiosfreiheitssatzung UND ersatzweise das NUIG, welches hier zutrifft. ich erbitte die genannten Informationen nach Nach § 3 Abs. 1 S. 1 UIG zu erlangen. Die genannten Informationen sind Umweltinformationen gemäß § 3 Abs. 3 UIG. Das NUIG verweist an dieser Stelle auf das UIG. Demnach sind Umweltinformationen unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über 1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen; 2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken; 3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder b) den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme; Von den Begriffen der Maßnahmen oder Tätigkeiten werden alle menschlichen Aktivitäten erfasst, die die Umwelt beeinflussen können. Eine Tätigkeit ist jede menschliche Aktivität, unabhängig von Grund, Ursache, Ziel und Zweck. Umweltinformationen über Tätigkeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3 können z.B. Daten über alle Tätigkeiten sein, die einer umweltrechtlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere über die aus der Errichtung einer Anlage resultierenden Umweltauswirkungen, produzierende Tätigkeiten oder auch Daten über Produkte, die die Umwelt beeinträchtigen können. Eine Maßnahme ist gekennzeichnet durch ihre Zweckgerichtetheit. Der Begriff der Maßnahme umfasst sämtliche Formen der Verwaltungstätigkeit, etwa in Form von Rechtsakten, Genehmigungen, Datenbanken, Stellungnahme von Träger öffentlicher Belange (TÖB) oder auch Gutachten über die Schutzwürdigkeit von Tier- und Pflanzenarten. Der Begriff der Umweltinformationen ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) weit auszulegen, so dass eine Vielzahl von Informationen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, darunter fallen. (entnommen aus labuen.de) Ich verweise erneut auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>