Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Gemeinde Seevetal für das Kalenderjahr 2022

Anfrage an: Gemeinde Seevetal

Für die Gemeinde Seevetal für das Kalenderjahr 2022:
- Verbräuche an Wasser aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden.
- Energieverbräuche für Strom- und Heizenergie aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden und Straßenbeleuchtung, sofern dafür Nettoverbräuche entstanden sind.
Die Verbräuche sollen in größtmöglicher Granularität - also gebäudescharf - zur Verfügung gestellt werden. Liegen diese nicht gebäudescharf vor, ist der Gesamtverbrauch anzugeben. Bei Wärmeenergie ist der Energieträger, bei Umrechnung in kWh ist der Umrechnungsfaktor zusätzlich anzugeben. Sofern witterungsbereinigte Daten übermittelt werden, wird um Angabe des verwendeten Klimafaktors gebeten. Bei Nichtwohngebäuden ist zudem die Energiebezugsfläche entweder als Nettogrundfläche (NGF) ermittelt, nach DIN 277 oder als Bruttogrundfläche (BGF) anzugeben und dementsprechend zu kennzeichnen. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger pro Liegenschaft.

- Strom- und Kraftstoffverbräuche aller kommunalen, auch gemieteter oder geleaster Fahrzeuge und Anlagen. Die Verbräuche sollen - zur Wahrung des Datenschutzes - pro Fahrzeug- oder Anlagenkategorie aber auch abgegrenzt nach kommunalen Bereichen angegeben werden. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger, für die die Kosten entstanden sind.

Sollten zudem die entsprechenden CO2-Emissionen (bzw. CO²-Äquivalenten) ausgewiesen werden, ist auch der verwendete Faktor anzugeben.

Die Informationen zu Verbräuchen an Strom- und Heizenenergie der Liegenschaften sollten vorliegen, da Sie nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) §17 (3) verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2023 einen Energiebericht, für den die Verbrauchsdaten die Grundlage bilden, für das Kalenderjahr 2022 zu veröffentlichen.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Gemeinde Seevetal für das Kalen…
An Gemeinde Seevetal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Gemeinde Seevetal für das Kalenderjahr 2022 [#296155]
Datum
3. Januar 2024 10:44
An
Gemeinde Seevetal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Gemeinde Seevetal für das Kalenderjahr 2022: - Verbräuche an Wasser aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden. - Energieverbräuche für Strom- und Heizenergie aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden und Straßenbeleuchtung, sofern dafür Nettoverbräuche entstanden sind. Die Verbräuche sollen in größtmöglicher Granularität - also gebäudescharf - zur Verfügung gestellt werden. Liegen diese nicht gebäudescharf vor, ist der Gesamtverbrauch anzugeben. Bei Wärmeenergie ist der Energieträger, bei Umrechnung in kWh ist der Umrechnungsfaktor zusätzlich anzugeben. Sofern witterungsbereinigte Daten übermittelt werden, wird um Angabe des verwendeten Klimafaktors gebeten. Bei Nichtwohngebäuden ist zudem die Energiebezugsfläche entweder als Nettogrundfläche (NGF) ermittelt, nach DIN 277 oder als Bruttogrundfläche (BGF) anzugeben und dementsprechend zu kennzeichnen. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger pro Liegenschaft. - Strom- und Kraftstoffverbräuche aller kommunalen, auch gemieteter oder geleaster Fahrzeuge und Anlagen. Die Verbräuche sollen - zur Wahrung des Datenschutzes - pro Fahrzeug- oder Anlagenkategorie aber auch abgegrenzt nach kommunalen Bereichen angegeben werden. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger, für die die Kosten entstanden sind. Sollten zudem die entsprechenden CO2-Emissionen (bzw. CO²-Äquivalenten) ausgewiesen werden, ist auch der verwendete Faktor anzugeben. Die Informationen zu Verbräuchen an Strom- und Heizenenergie der Liegenschaften sollten vorliegen, da Sie nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) §17 (3) verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2023 einen Energiebericht, für den die Verbrauchsdaten die Grundlage bilden, für das Kalenderjahr 2022 zu veröffentlichen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296155/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Gemeinde Seevetal f…
An Gemeinde Seevetal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Gemeinde Seevetal für das Kalenderjahr 2022 [#296155]
Datum
20. Februar 2024 07:13
An
Gemeinde Seevetal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Gemeinde Seevetal für das Kalenderjahr 2022“ vom 03.01.2024 (#296155) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Auch die erbetene Empfangsbestätigung ist bisher nicht eingegangen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Gemeinde Seevetal f…
An Gemeinde Seevetal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Gemeinde Seevetal für das Kalenderjahr 2022 [#296155]
Datum
21. März 2024 13:59
An
Gemeinde Seevetal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Gemeinde Seevetal für das Kalenderjahr 2022“ vom 03.01.2024 (#296155) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Gemeinde Seevetal
Umweltinformationen; Ihre Nachricht vom 21.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre N…
Von
Gemeinde Seevetal
Betreff
Umweltinformationen; Ihre Nachricht vom 21.03.2024
Datum
25. März 2024 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.03.2024, auf die ich Ihnen zuständigkeitshalber gerne wie folgt antworte: Soweit die von Ihnen begehrten Umweltinformationen hier verfügbar sind, werden diese auf der Homepage der Gemeinde Seevetal unter der Rubrik "Umweltinformationen" (www.gemeinde-seevetal.de/umweltinformationen<http://www.gemeinde-seevetal.de/umweltinformationen>) veröffentlicht. Unter dem Link https://www.seevetal.de/portal/seiten/umweltinformationen-910000947-20200.html?rubrik=910000106 erhalten Sie direkten Zugang zu dem Energiebericht des Amtes für Gebäudewirtschaft der Gemeinde Seevetal. Ich bitte Sie, sich dort entsprechend zu informieren. Im Übrigen lehne ich Ihren Antrag mit folgender Begründung ab: Gemäß § 3 S. 2 NUIG i.V.m. § 5 Abs. 1 S. 2 UIG liegt eine Ablehnung eines Antrags auch dann vor, wenn der antragstellenden Person der Informationszugang auf andere als die beantragte Weise verschafft wird. Dies ist hier der Fall, da eine Veröffentlichung der Umweltinformationen auf der Homepage für die Gemeinde Seevetal opportun ist, während Sie als antragstellende Person durch diese Art der Informationsübermittlung keinen Nachteil erleiden. Die Gemeinde Seevetal verfolgt insoweit einen transparenten Ansatz und kommt ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Erhebung umweltbezogener Daten stets vollumfänglich nach und veröffentlicht diese, soweit sie vorhanden sind, auf ihrer Homepage. Der Zugang zu den begehrten Umweltinformationen ist damit für Sie persönlich, aber auch für jede interessierte Person mit geringem Aufwand möglich. Gemäß § 3 S. 2 NUIG i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 4 UIG ist ein Antrag abzulehnen, der sich auf die Zugänglichmachung von Material, das gerade vervollständigt wird, noch nicht abgeschlossener Schriftstücke oder noch nicht aufbereiteter Daten bezieht, wenn nicht das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Die Voraussetzungen sind hier erfüllt, soweit sich Ihr Antrag auf Informationen bezieht, die nicht auf der Homepage der Gemeinde Seevetal veröffentlicht sind. Derartige Informationen liegen hier schlicht nicht vor. Auch steht der Nichtzugänglichmachung nicht das überwiegende öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen entgegen, da vorliegend bereits kein - über Ihr subjektives Interesse hinausgehendes - öffentliches Interesse an der Bekanntgabe erkennbar ist. Darüber hinaus stehen Ihrem subjektiven Interesse begrenzte personelle und zeitliche Kapazitäten auf Seiten der Gemeinde Seevetal gegenüber, die eine weitergehende Bearbeitung Ihres Anliegens unmöglich machen. Von der Erhebung von Gebühren sehe ich gem. § 6 Abs. 2 NUIG zunächst ab. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich einen Antrag auf Überprüfung im Rahmen eines Vorverfahrens gem. § 4 Abs. 1 u. 4 NUIG i.V.m. § 68 VwGO bei der Gemeinde Seevetal, Rechtsamt, Kirchstraße 11, 21218 Seevetal, stellen. Vor Erhebung einer Klage ist gem. § 4 Abs. 1 NUIG ein Vorverfahren durchzuführen. Die Überprüfung ist nicht Voraussetzung für die Erhebung einer Klage auf Zugang zu Umweltinformationen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Umweltinformationen; Ihre Nachricht vom 21.03.2024 [#296155] Guten Tag << Antragsteller:in >> viel…
An Gemeinde Seevetal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umweltinformationen; Ihre Nachricht vom 21.03.2024 [#296155]
Datum
19. April 2024 07:48
An
Gemeinde Seevetal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Formal betrachtet wurden meine Fragen vom 03.01.2024 nicht beantwortet. Dennoch danke ich für den Verweis auf den nun auf der Webseite der Gemeinde veröffentlichten Energiebericht Seevetal 2022. Ich betrachte meine Anfrage "Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Gemeinde Seevetal für das Kalenderjahr 2022" vom 03.01.2024 hiermit als erledigt Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296155/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>