Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Samtgemeinde Elbmarsch für das Kalenderjahr 2022

Für die Samtgemeinde Elbmarsch und Ihre Mitgliedsgemeinden für das Kalenderjahr 2022:
- Verbräuche an Wasser aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden.
- Energieverbräuche für Strom- und Heizenergie aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden und Straßenbeleuchtung, sofern dafür Nettoverbräuche entstanden sind.
Die Verbräuche sollen in größtmöglicher Granularität - also gebäudescharf - zur Verfügung gestellt werden. Liegen diese nicht gebäudescharf vor, ist der Gesamtverbrauch anzugeben. Bei Wärmeenergie ist der Energieträger, bei Umrechnung in kWh ist der Umrechnungsfaktor zusätzlich anzugeben. Sofern witterungsbereinigte Daten übermittelt werden, wird um Angabe des verwendeten Klimafaktors gebeten. Bei Nichtwohngebäuden ist zudem die Energiebezugsfläche entweder als Nettogrundfläche (NGF) ermittelt, nach DIN 277 oder als Bruttogrundfläche (BGF) anzugeben und dementsprechend zu kennzeichnen. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger pro Liegenschaft.

- Strom- und Kraftstoffverbräuche aller kommunalen, auch gemieteter oder geleaster Fahrzeuge und Anlagen. Die Verbräuche sollen - zur Wahrung des Datenschutzes - pro Fahrzeug- oder Anlagenkategorie aber auch abgegrenzt nach kommunalen Bereichen angegeben werden. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger, für die die Kosten entstanden sind.

Sollten zudem die entsprechenden CO2-Emissionen (bzw. CO²-Äquivalenten) ausgewiesen werden, ist auch der verwendete Faktor anzugeben.

Die Informationen zu Verbräuchen an Strom- und Heizenenergie der Liegenschaften sollten vorliegen, da Sie nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) §17 (3) verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2023 einen Energiebericht, für den die Verbrauchsdaten die Grundlage bilden, für das Kalenderjahr 2022 zu veröffentlichen.

Vielen Dank.

Antwort verspätet

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  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Samtgemeinde Elbmarsch und Ihre…
An Samtgemeinde Elbmarsch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Samtgemeinde Elbmarsch für das Kalenderjahr 2022 [#296254]
Datum
4. Januar 2024 13:00
An
Samtgemeinde Elbmarsch
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Samtgemeinde Elbmarsch und Ihre Mitgliedsgemeinden für das Kalenderjahr 2022: - Verbräuche an Wasser aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden. - Energieverbräuche für Strom- und Heizenergie aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden und Straßenbeleuchtung, sofern dafür Nettoverbräuche entstanden sind. Die Verbräuche sollen in größtmöglicher Granularität - also gebäudescharf - zur Verfügung gestellt werden. Liegen diese nicht gebäudescharf vor, ist der Gesamtverbrauch anzugeben. Bei Wärmeenergie ist der Energieträger, bei Umrechnung in kWh ist der Umrechnungsfaktor zusätzlich anzugeben. Sofern witterungsbereinigte Daten übermittelt werden, wird um Angabe des verwendeten Klimafaktors gebeten. Bei Nichtwohngebäuden ist zudem die Energiebezugsfläche entweder als Nettogrundfläche (NGF) ermittelt, nach DIN 277 oder als Bruttogrundfläche (BGF) anzugeben und dementsprechend zu kennzeichnen. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger pro Liegenschaft. - Strom- und Kraftstoffverbräuche aller kommunalen, auch gemieteter oder geleaster Fahrzeuge und Anlagen. Die Verbräuche sollen - zur Wahrung des Datenschutzes - pro Fahrzeug- oder Anlagenkategorie aber auch abgegrenzt nach kommunalen Bereichen angegeben werden. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger, für die die Kosten entstanden sind. Sollten zudem die entsprechenden CO2-Emissionen (bzw. CO²-Äquivalenten) ausgewiesen werden, ist auch der verwendete Faktor anzugeben. Die Informationen zu Verbräuchen an Strom- und Heizenenergie der Liegenschaften sollten vorliegen, da Sie nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) §17 (3) verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2023 einen Energiebericht, für den die Verbrauchsdaten die Grundlage bilden, für das Kalenderjahr 2022 zu veröffentlichen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296254/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Samtgemeinde Elbmarsch
Ihre Anfrage zum Energiebericht der SG Elbmarsch Information über evtl Kosten und Dauer der Beschaffung der angefr…
Von
Samtgemeinde Elbmarsch
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage zum Energiebericht der SG Elbmarsch
Datum
22. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
Information über evtl Kosten und Dauer der Beschaffung der angefragten Informationen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich erhielt am 22. Januar von Ihnen - über eine mit dem o.g. Anfrage nicht in Verbin…
An Samtgemeinde Elbmarsch Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Samtgemeinde Elbmarsch für das Kalenderjahr 2022 [#296254]
Datum
30. Januar 2024 07:01
An
Samtgemeinde Elbmarsch
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erhielt am 22. Januar von Ihnen - über eine mit dem o.g. Anfrage nicht in Verbindung stehende Emailadresse - eine Antwort, die u.a. dies enthielt: “Ihre vorgenannte Anfrage ist hier auf dem Postwege eingegangen, eine Mail haben wir hierzu nicht erhalten.” Bitte nutzen Sie für eine Antwort zu o.g. Anliegen für eine Email Kommunikation ausschließlich die Adresse <<E-Mail-Adresse>> oder nutzen den postalischen Weg. Der Vollständigkeit halber erhalten Sie hier dazu das Email Sendeprotokoll meiner ursprünglichen Nachricht, die Sie vorgeben nicht erhalten zu haben. Aus diesem Protokoll lassen die einzuhaltenden Fristen ableiten. Jan 4 13:00:49 brooke postfix/smtpd[2553087]: 6AC5EA4141D: client=mail.fragdenstaat.de[2a01:4f8:10b:2cf1::2], sasl_method=PLAIN, sasl_username=<<E-Mail-Adresse>> Jan 4 13:00:49 brooke postfix/cleanup[2553103]: 6AC5EA4141D: message-id=<<Name und E-Mail-Adresse>> Jan 4 13:00:49 brooke postfix/qmgr[2006888]: 6AC5EA4141D: from=<<Name und E-Mail-Adresse>>, size=5514, nrcpt=1 (queue active) Jan 4 13:01:04 brooke postfix/smtp[2552984]: 6AC5EA4141D: to=<<Name und E-Mail-Adresse>>, relay=mailgw-cluster.kdo.de[194.76.65.92]:25, delay=15, delays=0.12/0/2.5/13, dsn=2.0.0, status=sent (250 2.0.0 from MTA(smtp:[127.0.0.1]:10025): 250 2.0.0 Ok: queued as 8AB62400E68AF) Jan 4 13:01:04 brooke postfix/qmgr[2006888]: 6AC5EA4141D: removed Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296254/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>