Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Samtgemeinde Tostedt für das Kalenderjahr 2022

Anfrage an: Samtgemeinde Tostedt

Für die Samtgemeinde Tostedt und ihre Mitgliedsgemeinden für das Kalenderjahr 2022:
- Verbräuche an Wasser aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden.
- Energieverbräuche für Strom- und Heizenergie aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden und Straßenbeleuchtung, sofern dafür Nettoverbräuche entstanden sind.
Die Verbräuche sollen in größtmöglicher Granularität - also gebäudescharf - zur Verfügung gestellt werden. Liegen diese nicht gebäudescharf vor, ist der Gesamtverbrauch anzugeben. Bei Wärmeenergie ist der Energieträger, bei Umrechnung in kWh ist der Umrechnungsfaktor zusätzlich anzugeben. Sofern witterungsbereinigte Daten übermittelt werden, wird um Angabe des verwendeten Klimafaktors gebeten. Bei Nichtwohngebäuden ist zudem die Energiebezugsfläche entweder als Nettogrundfläche (NGF) ermittelt, nach DIN 277 oder als Bruttogrundfläche (BGF) anzugeben und dementsprechend zu kennzeichnen. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger pro Liegenschaft.

- Strom- und Kraftstoffverbräuche aller kommunalen, auch gemieteter oder geleaster Fahrzeuge und Anlagen. Die Verbräuche sollen - zur Wahrung des Datenschutzes - pro Fahrzeug- oder Anlagenkategorie aber auch abgegrenzt nach kommunalen Bereichen angegeben werden. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger, für die die Kosten entstanden sind.

Sollten zudem die entsprechenden CO2-Emissionen (bzw. CO²-Äquivalenten) ausgewiesen werden, ist auch der verwendete Faktor anzugeben.

Die Informationen zu Verbräuchen an Strom- und Heizenenergie der Liegenschaften sollten vorliegen, da Sie nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) §17 (3) verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2023 einen Energiebericht, für den die Verbrauchsdaten die Grundlage bilden, für das Kalenderjahr 2022 zu veröffentlichen.

Vielen Dank.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Samtgemeinde Tostedt und ihre M…
An Samtgemeinde Tostedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Samtgemeinde Tostedt für das Kalenderjahr 2022 [#296654]
Datum
9. Januar 2024 06:13
An
Samtgemeinde Tostedt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Samtgemeinde Tostedt und ihre Mitgliedsgemeinden für das Kalenderjahr 2022: - Verbräuche an Wasser aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden. - Energieverbräuche für Strom- und Heizenergie aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden und Straßenbeleuchtung, sofern dafür Nettoverbräuche entstanden sind. Die Verbräuche sollen in größtmöglicher Granularität - also gebäudescharf - zur Verfügung gestellt werden. Liegen diese nicht gebäudescharf vor, ist der Gesamtverbrauch anzugeben. Bei Wärmeenergie ist der Energieträger, bei Umrechnung in kWh ist der Umrechnungsfaktor zusätzlich anzugeben. Sofern witterungsbereinigte Daten übermittelt werden, wird um Angabe des verwendeten Klimafaktors gebeten. Bei Nichtwohngebäuden ist zudem die Energiebezugsfläche entweder als Nettogrundfläche (NGF) ermittelt, nach DIN 277 oder als Bruttogrundfläche (BGF) anzugeben und dementsprechend zu kennzeichnen. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger pro Liegenschaft. - Strom- und Kraftstoffverbräuche aller kommunalen, auch gemieteter oder geleaster Fahrzeuge und Anlagen. Die Verbräuche sollen - zur Wahrung des Datenschutzes - pro Fahrzeug- oder Anlagenkategorie aber auch abgegrenzt nach kommunalen Bereichen angegeben werden. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger, für die die Kosten entstanden sind. Sollten zudem die entsprechenden CO2-Emissionen (bzw. CO²-Äquivalenten) ausgewiesen werden, ist auch der verwendete Faktor anzugeben. Die Informationen zu Verbräuchen an Strom- und Heizenenergie der Liegenschaften sollten vorliegen, da Sie nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) §17 (3) verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2023 einen Energiebericht, für den die Verbrauchsdaten die Grundlage bilden, für das Kalenderjahr 2022 zu veröffentlichen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296654/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Samtgemeinde Tostedt
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 09.01.2024. Den Energiebericht der S…
Von
Samtgemeinde Tostedt
Betreff
WG: Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Samtgemeinde Tostedt für das Kalenderjahr 2022 [#296654]
Datum
19. Januar 2024 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 09.01.2024. Den Energiebericht der Samtgemeinde Tostedt für das Jahr 2022 finden Sie im Ratsinformationssystem auf unserer Website: Auf der linken Seite in der Menüleiste unter Bürgerservice > Politik > Kommunalpolitik online können Sie zu den in den Sitzungen behandelten Themen recherchieren. Aus Gründen der Einfachheit für Sie, füge ich den Bericht als Anhang bei. Der aktuelle Bericht für das Jahr 2023 wird derzeit erstellt und soll in der öffentlichen Sitzung des Umwelt-, Bau-, und Planungsausschusses am 15.02.2024 vorgestellt werden. Sie können gerne als Besucher an der Sitzung teilnehmen. Für die Energieberichte der Mitgliedsgemeinden bitte ich Sie, diese direkt anzuschreiben. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende! Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Antwort. Im Energiebericht 2022 Tostedt findet sich keine Antwort …
An Samtgemeinde Tostedt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Samtgemeinde Tostedt für das Kalenderjahr 2022 [#296654]
Datum
27. Februar 2024 06:02
An
Samtgemeinde Tostedt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Antwort. Im Energiebericht 2022 Tostedt findet sich keine Antwort auf den Fragenbereich "Strom- und Kraftstoffverbräuche aller kommunalen, auch gemieteter oder geleaster Fahrzeuge und Anlagen." Diesbezüglich halte ich meinen Antrag hiermit aufrecht. Die übrigen Punkte - Energieverbräuche für Strom- und Heizenergie aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe - Verbräuche an Wasser aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe betrachte ich durch Ihren Verweis auf den Energiebericht 2022 Tostedt als beantwortet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>