Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Stadt Winsen für das Kalenderjahr 2022

Anfrage an: Stadt Winsen

Für die Stadt Winsen für das Kalenderjahr 2022:
- Verbräuche an Wasser aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden.
- Energieverbräuche für Strom- und Heizenergie aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden und Straßenbeleuchtung, sofern dafür Nettoverbräuche entstanden sind.
Die Verbräuche sollen in größtmöglicher Granularität - also gebäudescharf - zur Verfügung gestellt werden. Liegen diese nicht gebäudescharf vor, ist der Gesamtverbrauch anzugeben. Bei Wärmeenergie ist der Energieträger, bei Umrechnung in kWh ist der Umrechnungsfaktor zusätzlich anzugeben. Sofern witterungsbereinigte Daten übermittelt werden, wird um Angabe des verwendeten Klimafaktors gebeten. Bei Nichtwohngebäuden ist zudem die Energiebezugsfläche entweder als Nettogrundfläche (NGF) ermittelt, nach DIN 277 oder als Bruttogrundfläche (BGF) anzugeben und dementsprechend zu kennzeichnen. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger pro Liegenschaft.

- Strom- und Kraftstoffverbräuche aller kommunalen, auch gemieteter oder geleaster Fahrzeuge und Anlagen. Die Verbräuche sollen - zur Wahrung des Datenschutzes - pro Fahrzeug- oder Anlagenkategorie aber auch abgegrenzt nach kommunalen Bereichen angegeben werden. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger, für die die Kosten entstanden sind.

Sollten zudem die entsprechenden CO2-Emissionen (bzw. CO²-Äquivalenten) ausgewiesen werden, ist auch der verwendete Faktor anzugeben.

Die Informationen zu Verbräuchen an Strom- und Heizenenergie der Liegenschaften sollten vorliegen, da Sie nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) §17 (3) verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2023 einen Energiebericht, für den die Verbrauchsdaten die Grundlage bilden, für das Kalenderjahr 2022 zu veröffentlichen.

Vielen Dank.

Antwort verspätet

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  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Kosten dieser Information:
    328,25 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Stadt Winsen für das Kalenderja…
An Stadt Winsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Stadt Winsen für das Kalenderjahr 2022 [#296046]
Datum
2. Januar 2024 13:33
An
Stadt Winsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Stadt Winsen für das Kalenderjahr 2022: - Verbräuche an Wasser aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden. - Energieverbräuche für Strom- und Heizenergie aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden und Straßenbeleuchtung, sofern dafür Nettoverbräuche entstanden sind. Die Verbräuche sollen in größtmöglicher Granularität - also gebäudescharf - zur Verfügung gestellt werden. Liegen diese nicht gebäudescharf vor, ist der Gesamtverbrauch anzugeben. Bei Wärmeenergie ist der Energieträger, bei Umrechnung in kWh ist der Umrechnungsfaktor zusätzlich anzugeben. Sofern witterungsbereinigte Daten übermittelt werden, wird um Angabe des verwendeten Klimafaktors gebeten. Bei Nichtwohngebäuden ist zudem die Energiebezugsfläche entweder als Nettogrundfläche (NGF) ermittelt, nach DIN 277 oder als Bruttogrundfläche (BGF) anzugeben und dementsprechend zu kennzeichnen. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger pro Liegenschaft. - Strom- und Kraftstoffverbräuche aller kommunalen, auch gemieteter oder geleaster Fahrzeuge und Anlagen. Die Verbräuche sollen - zur Wahrung des Datenschutzes - pro Fahrzeug- oder Anlagenkategorie aber auch abgegrenzt nach kommunalen Bereichen angegeben werden. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger, für die die Kosten entstanden sind. Sollten zudem die entsprechenden CO2-Emissionen (bzw. CO²-Äquivalenten) ausgewiesen werden, ist auch der verwendete Faktor anzugeben. Die Informationen zu Verbräuchen an Strom- und Heizenenergie der Liegenschaften sollten vorliegen, da Sie nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) §17 (3) verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2023 einen Energiebericht, für den die Verbrauchsdaten die Grundlage bilden, für das Kalenderjahr 2022 zu veröffentlichen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296046/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Winsen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre vorgenannte Anfrage ist hier eingegangen. Sie wird auch beantwortet, …
Von
Stadt Winsen
Betreff
Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie der Stadt Winsen für das Kalenderjahr 2022 [#296046]
Datum
2. Januar 2024 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre vorgenannte Anfrage ist hier eingegangen. Sie wird auch beantwortet, was allerdings absehbar einen nicht unerheblichen Aufwand verursacht. Dieser wird aller Voraussicht nach eher im oberen Bereich des Gebührenrahmens liegen, der gemäß Nr. 1 der Anlage zu § 6 Abs. 1 NUIG von 25 bis 500 EUR reicht. Darauf will ich vorsorglich hinweisen. Freundliche Grüße
Stadt Winsen
Wasser- und Energieverbrauch der Stadt Winsen im Kalenderjahr 2022 [#296046] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Stadt Winsen
Betreff
Wasser- und Energieverbrauch der Stadt Winsen im Kalenderjahr 2022 [#296046]
Datum
6. Februar 2024 07:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 02.01.2024 beantworte ich wie folgt: 76 Abnahmestellen der Stadt haben insgesamt 22.400 cbm Wasser verbraucht. Für die Versorgung der städtischen Gebäude mit Strom beliefen sich die Kosten im Kalenderjahr 2022 auf 441.000 EUR, bei einem Verbrauch von 1.259.626 kWh. Dies entspricht einer Emission von Kohlendioxid in Höhe von 705,39 to. Im gleichen Zeitraum betrugen die Gaskosten für die Beheizung der städtischen Gebäude 762.000 EUR, bei einem Verbrauch von 6.356.192 kWh, entsprechend einer Menge von 1.525,49 to CO2. Für die Straßenbeleuchtung sind im Jahr 2022 1.027.050 kWh Strom aufgewendet worden, die Kosten hierfür beliefen sich auf 209.500 Euro, entsprechend 575,15 to CO2. Für den Betrieb des Klärwerks und der Pumpstationen wurden 2022 687.995 kWh Strom benötigt, zu Kosten von 167.800 EUR. Hierdurch wurden rechnerisch 385,277 Tonnen CO2 erzeugt. Weiterhin sind dafür 672.365 kWh Gas verbraucht worden, zu Kosten von 49.100 Euro. Hierdurch wurden rechnerisch 161,36 Tonnen CO2 erzeugt. Der witterungsbereinigte Verbrauch an Heizenergie für das Jahr 2022 beträgt bei einem Klimafaktor von 1,08 x 6.356.192 kWh = 6.864.688 kWh. Der Kraftstoffverbrauch belief sich 2022 * beim Bauhof mit 29 Fahrzeugen auf 551 l Autogas, 1042 l Benzin und 49.680 l Diesel, * beim Hausmeisterteam mit 4 Fahrzeugen auf 115 kg CNG, 29 l Benzin und 1.053 l Diesel, * bei den 4 Fahrzeugen für die anderen Bediensteten des Rathauses auf 927 l Benzin und 1161 l Diesel. Der Stromverbrauch der vorgehaltenen Elektrofahrzeuge kann nicht gesondert ausgewiesen werden, da diese ohne Zwischenzähler über eine Abnahmestelle des Rathauses aufgeladen werden. Über weitere Details gibt der Energiebericht Auskunft, der in Kürze veröffentlicht wird. Der Gebührenbescheid geht Ihnen in Schriftform zu. Freundliche Grüße

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Stadt Winsen
Gebührenbescheid Für die Übermittlung der gewünschten Informationen wird gemäß §6 Abs. 1Satz NUIG ein Betrag von 3…
Von
Stadt Winsen
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
6. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Für die Übermittlung der gewünschten Informationen wird gemäß §6 Abs. 1Satz NUIG ein Betrag von 328,25 Euro erhoben.