Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie des Landkreises Harburg für das Kalenderjahr 2022

Anfrage an: Landkreis Harburg

Für den Landkreis Harburg für das Kalenderjahr 2022:
- Verbräuche an Wasser aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden.
- Energieverbräuche für Strom- und Heizenergie aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden und Straßenbeleuchtung, sofern dafür Nettoverbräuche entstanden sind.
Die Verbräuche sollen in größtmöglicher Granularität - also gebäudescharf - zur Verfügung gestellt werden. Liegen diese nicht gebäudescharf vor, ist der Gesamtverbrauch anzugeben. Bei Wärmeenergie ist der Energieträger, bei Umrechnung in kWh ist der Umrechnungsfaktor zusätzlich anzugeben. Sofern witterungsbereinigte Daten übermittelt werden, wird um Angabe des verwendeten Klimafaktors gebeten. Bei Nichtwohngebäuden ist zudem die Energiebezugsfläche entweder als Nettogrundfläche (NGF) ermittelt, nach DIN 277 oder als Bruttogrundfläche (BGF) anzugeben und dementsprechend zu kennzeichnen. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger pro Liegenschaft.

- Strom- und Kraftstoffverbräuche aller kommunalen, auch gemieteter oder geleaster Fahrzeuge und Anlagen. Die Verbräuche sollen - zur Wahrung des Datenschutzes - pro Fahrzeug- oder Anlagenkategorie aber auch abgegrenzt nach kommunalen Bereichen angegeben werden. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger, für die die Kosten entstanden sind.

Sollten zudem die entsprechenden CO2-Emissionen (bzw. CO²-Äquivalenten) ausgewiesen werden, ist auch der verwendete Faktor anzugeben.

Die Informationen zu Verbräuchen an Strom- und Heizenenergie der Liegenschaften sollten vorliegen, da Sie nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) §17 (3) verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2023 einen Energiebericht, für den die Verbrauchsdaten die Grundlage bilden, für das Kalenderjahr 2022 zu veröffentlichen.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den Landkreis Harburg für das Kalen…
An Landkreis Harburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunale Verbräuche an Wasser und Energie des Landkreises Harburg für das Kalenderjahr 2022 [#296047]
Datum
2. Januar 2024 13:51
An
Landkreis Harburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Landkreis Harburg für das Kalenderjahr 2022: - Verbräuche an Wasser aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden. - Energieverbräuche für Strom- und Heizenergie aller kommunaler Liegenschaften, auch derer kommunaler Eigenbetriebe, welche keine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, sowie derer von angemieteten Gebäuden und Straßenbeleuchtung, sofern dafür Nettoverbräuche entstanden sind. Die Verbräuche sollen in größtmöglicher Granularität - also gebäudescharf - zur Verfügung gestellt werden. Liegen diese nicht gebäudescharf vor, ist der Gesamtverbrauch anzugeben. Bei Wärmeenergie ist der Energieträger, bei Umrechnung in kWh ist der Umrechnungsfaktor zusätzlich anzugeben. Sofern witterungsbereinigte Daten übermittelt werden, wird um Angabe des verwendeten Klimafaktors gebeten. Bei Nichtwohngebäuden ist zudem die Energiebezugsfläche entweder als Nettogrundfläche (NGF) ermittelt, nach DIN 277 oder als Bruttogrundfläche (BGF) anzugeben und dementsprechend zu kennzeichnen. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger pro Liegenschaft. - Strom- und Kraftstoffverbräuche aller kommunalen, auch gemieteter oder geleaster Fahrzeuge und Anlagen. Die Verbräuche sollen - zur Wahrung des Datenschutzes - pro Fahrzeug- oder Anlagenkategorie aber auch abgegrenzt nach kommunalen Bereichen angegeben werden. Sollten die erbetenen Informationen nicht vorliegen, so bitte ich um die Übermittlung der Kosten und Angabe der Art der Energieträger, für die die Kosten entstanden sind. Sollten zudem die entsprechenden CO2-Emissionen (bzw. CO²-Äquivalenten) ausgewiesen werden, ist auch der verwendete Faktor anzugeben. Die Informationen zu Verbräuchen an Strom- und Heizenenergie der Liegenschaften sollten vorliegen, da Sie nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) §17 (3) verpflichtet sind, bis zum 31. Dezember 2023 einen Energiebericht, für den die Verbrauchsdaten die Grundlage bilden, für das Kalenderjahr 2022 zu veröffentlichen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296047/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Samtgemeinde Elbmarsch
Ihre Anfrage zum Energiebericht der SG Elbmarsch Sehr << Antragsteller:in >> Ihre vorgenannte Anfrage …
Von
Samtgemeinde Elbmarsch
Betreff
Ihre Anfrage zum Energiebericht der SG Elbmarsch
Datum
22. Januar 2024 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre vorgenannte Anfrage ist hier auf dem Postwege eingegangen, eine Mail haben wir hierzu nicht erhalten. Die Beantwortung Ihrer Informationsabfrage bedeutet einen erheblichen Aufwand, der sich in der Beantwortung Ihrer Fragen nicht kurzfristig umsetzen lässt. Im Rahmen der Gebührenerhebung reicht gemäß Nr. 1 der Anlage zu § 6 Abs. 1 NUIG die Gebührenspanne von 25 bis 500 EUR. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass diesbezüglich eine Gebührenerhebung im oberen Bereich des in der Anlage 1 beschriebenen Rahmens zu zahlen sein wird. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Harburg
FragDenStaat.de Guten Abend << Antragsteller:in >> vielen Dank nochmals für das gestrige Telefonat. …
Von
Landkreis Harburg
Betreff
FragDenStaat.de
Datum
8. Februar 2024 16:37
Status
Warte auf Antwort
Guten Abend << Antragsteller:in >> vielen Dank nochmals für das gestrige Telefonat. Zwischenzeitlich konnte ich rekonstruieren, in welcher Abteilung Ihre Anfrage angekommen ist. Wir stellen zunächst einmal intern den Empfang vom Bürgerservice auf unsere Pressestelle um; hier wiederum wird ein offizieller Zugang für FragDenStaat eingerichtet. Meine Antwort befindet sich bereits in Finalisierung und wird tendenziell in der kommenden Woche über unser Presseteam versendet. Bis dahin bitte ich Sie nochmals um wenige Tage Geduld. Freundliche Grüße

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Landkreis Harburg
FragDenStaat.de - Ergänzung Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Einfachh…
Von
Landkreis Harburg
Betreff
FragDenStaat.de - Ergänzung
Datum
14. Februar 2024 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-12-19-zusammenfassung-pol-entscheidungstrger-energiebericht-2022-update.pdf
725,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Einfachheit halber antworte ich per E-Mail auf Ihre öffentlich gestellte Frage via www.FragDenStaat.de<http://www.FragDenStaat.de> Die Information bzw. die Anlage dürfen Sie selbstverständlich dort veröffentlichen. Die Kreisverwaltung hat ihren ersten Energiebericht für die Gebäude des Landkreises Harburg im Februar 2020 auf freiwilliger Basis im Rahmen des Ausschusses für Agrar, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt und auf der virtuellen Energie- und Klimaschutzagentur des Landkreises Harburg veröffentlicht (vgl. https://www.energiewegweiser.de/zielgruppen/politik). Der Bericht berücksichtigt die Jahre 2008 bis 2020. Die verpflichtende Erstellung der Energieberichte ist mittlerweile verankert im NKlimaG (Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels). In §17 des NKlimaG gibt es detaillierte Ausführungen zum Energiebericht und zu den Inhalten. Der Energiebericht ist erstmalig für das Kalenderjahr 2022 zu erstellen und bis zum 31. Dezember 2023 zu veröffentlichen. Die Kreisverwaltung hat den vorläufigen (!) Energiebericht für das Abrechnungsjahr 2022 im Dezember 2023 veröffentlicht auf www.energiewegweiser.de<http://www.energiewegweiser.de> (Aktionskachel "Energiebericht gem. § 17 NKlimaG). Der Bericht liegt gegenwärtig als Präsentation für den bevorstehenden Ausschuss für Agrar, Umwelt und Klimaschutz am 20.02.2024 vor. Es handelt sich um einen vorläufigen Bericht, da noch einzelne Abrechnungsdaten der Energieversorger fehlen. Sobald diese Daten vorliegen, wird der Bericht im gewohnten Berichtsformat veröffentlicht. Die Strom- und Kraftstoffverbräuche werden intern erfasst, jedoch wird vom NKlimaG keine Veröffentlichung gefordert. Diese Daten werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher nicht veröffentlicht, sondern sind ggf. Gegenstand einer Debatte innerhalb der politischen Gremien (Fachausschuss). Vielen Dank nochmals für Ihr Interesse an unseren Klimaschutzthemen sowie Ihre aufgebrachte Geduld. Freundliche Grüße