Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

(1) Jahresbericht nach AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV
(2) Wie viel Arbeitszeit ist in die Erstellung geflossen?
(3) Welcher Arbeitsplatz ist/war mit der Berichts-Erstellung beauftragt?

Hintergrundinformationen:

Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV)
über die Anwendung unmittelbaren Zwanges
gemäß § 260 des Landesverwaltungsgesetzes
Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS)
- 14.48 - vom 22. Dezember 2022

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/Downloads/kommunaleOrdnungsdienste_AVV.pdf?__blob=publicationFile&v=1

AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV.
"Soweit die Kommunen kommunale Ordnungsdienste unterhalten,
berichten sie dem Ministerium für Inneres
jährlich
zum aktuellen Ausstattungsstand
der Kommunalen Ordnungsdienste
mit
durch den Dienstherrn zugelassenen
Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen
sowie zu den Einsätzen,
bei denen diese Hilfsmittel und Waffen
gegen Personen
zum Einsatz gekommen sind."

Ergebnis der Anfrage

4 Handfessel-Nutzungen 2023
bei 29 dazu berechtigten Personen
und 58 zum unmittelbaren Zwang Berechtigten

Ähnliche Anfragen:
Neumünster https://fragdenstaat.de/a/299255
Kiel https://fragdenstaat.de/a/299254

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Jahresbericht nach AVV zu § 260 L…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG [#299256]
Datum
5. Februar 2024 09:00
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Jahresbericht nach AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV (2) Wie viel Arbeitszeit ist in die Erstellung geflossen? (3) Welcher Arbeitsplatz ist/war mit der Berichts-Erstellung beauftragt? Hintergrundinformationen: Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV) über die Anwendung unmittelbaren Zwanges gemäß § 260 des Landesverwaltungsgesetzes Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) - 14.48 - vom 22. Dezember 2022 https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/Downloads/kommunaleOrdnungsdienste_AVV.pdf?__blob=publicationFile&v=1 AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV. "Soweit die Kommunen kommunale Ordnungsdienste unterhalten, berichten sie dem Ministerium für Inneres jährlich zum aktuellen Ausstattungsstand der Kommunalen Ordnungsdienste mit durch den Dienstherrn zugelassenen Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen sowie zu den Einsätzen, bei denen diese Hilfsmittel und Waffen gegen Personen zum Einsatz gekommen sind."
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299256/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hansestadt Lübeck
4 Mal kamen im Kalenderjahr 2023 Handfesseln zum Einsatz, ein oder mehrere Kriterien aus § 255 LVwG-SH war/en jewe…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
790,8 KB
4 Mal kamen im Kalenderjahr 2023 Handfesseln zum Einsatz, ein oder mehrere Kriterien aus § 255 LVwG-SH war/en jeweils erfüllt, https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VwG_SH_!_255 2 Mal wurde § 127 StPO angewendet, https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html 1 Mal wurde § 201 LVwG-SH angewendet. https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VwG_SH_!_201 Nach § 252 Absatz 2 Nummer 2 LVwG-SH ermächtigt sind 53 Personen. https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VwG_SH_!_252 29 Personen mit RSG seit 31.08.2024 (sic!) ausgestattet 29 Personen mit Handfesseln seit 01.01.2020 ausgestattet. 29 Personen mit Schlagstock seit 01.01.2020 ausgestattet. ... ich erteile Ihnen hiermit Zugang zu den von Ihnen angefragten Informationen: 1. Jahresbericht nach AW zu § 260 LVwG Abschnitt IV Der Jahresbericht ist Ihnen in der Anlage beigefügt. Die geschwärzten Bestandteile können aufgrund von § 9 Abs. 1 Nr. 4 IZG-SH nicht bekanntgegeben werden. 2. Wie viel Arbeitszeit ist in die Erstellung geflossen? Die reine Erstellung des Berichts hat weniger als zwei Stunden in Anspruch genommen. Das interne Berichtswesen wurde bereits im Hinblick auf die Berichtspflichten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift hin optimiert, um die Erstellung des Jahresberichts effizienter vornehmen zu können. Der erforderliche Arbeitsaufwand für die Optimierung des Berichtswesens war natürlich erheblich umfangreicher. 3. Welcher Arbeitsplatz ist/war mit der Berichts-Erstellung beauftragt? Zuständig für die Erstellung des Berichts ist die Abteilungsleitung des Kommunalen Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck.
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Ihr Zeichen: 3.320.5; Kl - Ihr Schreiben vom 09.02.2024 [#299256] Guten Tag, vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. …
An Hansestadt Lübeck Details
Von
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Betreff
Ihr Zeichen: 3.320.5; Kl - Ihr Schreiben vom 09.02.2024 [#299256]
Datum
26. Februar 2024 16:08
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. In dem mitgesendeten Anhang heißt es einmal "31.08.2024". Dies ist sicherlich ein Fehler. Es wird ferner ein "Stichtag" erwähnt, aber nicht näher spezifiziert. Es wirkt so, als könnten einfach ein paar Seiten des Berichts fehlen, daher die explizite Nachfrage: RSG und Schlagstock sind 2023 nicht zum Einsatz gekommen? Wie erklärt sich die Differenz zwischen den 53 ermächtigten Personen und den 29 mit Hilfsmitteln ausgestatteten Personen. Wer ist alles nicht mit Hilfsmitteln ausgestattet und warum? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299256/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihr Zeichen: 3.320.5; Kl - Ihr Schreiben vom 09.02.2024 [#299256] Guten Tag, vielen Dank für Ihr o.g. Schreib…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Zeichen: 3.320.5; Kl - Ihr Schreiben vom 09.02.2024 [#299256]
Datum
8. April 2024 11:41
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. (Ihr Zeichen: 3.320.5; Kl - Ihr Schreiben vom 09.02.2024) In dem mitgesendeten Anhang heißt es an einer Stelle "31.08.2024". Dies ist sicherlich ein Fehler. Welches Datum ist stattdessen gemeint? Es wird ferner ein "Stichtag" erwähnt, aber dieser nicht näher spezifiziert. Es wirkt so, als könnten womöglich ein paar Seiten des Berichts fehlen, daher die explizite Nachfrage: RSG und Schlagstock sind 2023 nicht zum Einsatz gekommen? Wie erklärt sich die Differenz zwischen den 53 ermächtigten Personen und den 29 mit Hilfsmitteln ausgestatteten Personen. Wer ist alles nicht mit Hilfsmitteln ausgestattet und warum? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299256/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Hansestadt Lübeck
AW: Ihr Zeichen: 3.320.5; Kl - Ihr Schreiben vom 09.02.2024 [#299256] Sehr << Antragsteller:in >> Ihr…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Ihr Zeichen: 3.320.5; Kl - Ihr Schreiben vom 09.02.2024 [#299256]
Datum
9. April 2024 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachfragen beantworte ich gerne. [Frage] In dem mitgesendeten Anhang heißt es an einer Stelle "31.08.2024". Dies ist sicherlich ein Fehler. Welches Datum ist stattdessen gemeint? [Antwort] Da haben Sie Recht. Gemeint war der 31.08.2023. [Frage] Es wird ferner ein "Stichtag" erwähnt, aber dieser nicht näher spezifiziert. [Antwort] Die Daten beziehen sich auf den 31.12.2023. [Frage] Es wirkt so, als könnten womöglich ein paar Seiten des Berichts fehlen, daher die explizite Nachfrage: RSG und Schlagstock sind 2023 nicht zum Einsatz gekommen? [Antwort] Das ist korrekt. Auf den Einsatz von RSG und Schlagstock konnte erfreulicherweise verzichtet werden. [Frage] Wie erklärt sich die Differenz zwischen den 53 ermächtigten Personen und den 29 mit Hilfsmitteln ausgestatteten Personen. Wer ist alles nicht mit Hilfsmitteln ausgestattet und warum? [Antwort] Anders als andere Kommunale Ordnungsdienste hat die Hansestadt Lübeck sich dazu entschlossen, einen Großteil der Außendienstmitarbeiter:innen in einer Organisationseinheit zu bündeln. Neben den "klassischen" KOD-Kräften beinhaltet dies auch Kräfte der Geschwindigkeitsüberwachung und Kräfte zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Überwachungskräfte für den ruhenden Verkehr sind ebenfalls zu Vollzugsbeamt:innen bestellt und insofern grundsätzlich ermächtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden. Die Ausstattung mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und mit dem Schlagstock erfolgt jedoch abhängig von einer Beurteilung der Erforderlichkeit im Kontext der wahrzunehmenden Aufgaben und ist natürlich an die Absolvierung der notwendigen Ausbildungsmaßnahmen gekoppelt. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Zeichen: 3.320.5; Kl - Ihr Schreiben vom 09.02.2024 [#299256] Guten Tag, herzlichen Dank für die schnelle…
An Hansestadt Lübeck Details
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Betreff
AW: Ihr Zeichen: 3.320.5; Kl - Ihr Schreiben vom 09.02.2024 [#299256]
Datum
9. April 2024 14:59
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung, die keinerlei Fragen bei mir offen lässt. Vielen Dank für Ihre Dienste hier im Speziellen und auch vielen Dank für die Dienste des Kommunalen Ordnungsdienstes Lübeck als Ganzes. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299256/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>