Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG
(1) Jahresbericht nach AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV
(2) Wie viel Arbeitszeit ist in die Erstellung geflossen?
(3) Welcher Arbeitsplatz ist/war mit der Berichts-Erstellung beauftragt?
Hintergrundinformationen:
Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV)
über die Anwendung unmittelbaren Zwanges
gemäß § 260 des Landesverwaltungsgesetzes
Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS)
- 14.48 - vom 22. Dezember 2022
AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV.
"Soweit die Kommunen kommunale Ordnungsdienste unterhalten,
berichten sie dem Ministerium für Inneres
jährlich
zum aktuellen Ausstattungsstand
der Kommunalen Ordnungsdienste
mit
durch den Dienstherrn zugelassenen
Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen
sowie zu den Einsätzen,
bei denen diese Hilfsmittel und Waffen
gegen Personen
zum Einsatz gekommen sind."
Ergebnis der Anfrage
keine Anwendung unmittelbaren Zwangs in 2023
Ähnliche Anfragen:
Lübeck https://fragdenstaat.de/a/299256
Kiel https://fragdenstaat.de/a/299254
Anfrage erfolgreich
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9. April 2024
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