Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG

Anfrage an: Stadt Neumünster

(1) Jahresbericht nach AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV
(2) Wie viel Arbeitszeit ist in die Erstellung geflossen?
(3) Welcher Arbeitsplatz ist/war mit der Berichts-Erstellung beauftragt?

Hintergrundinformationen:

Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV)
über die Anwendung unmittelbaren Zwanges
gemäß § 260 des Landesverwaltungsgesetzes
Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS)
- 14.48 - vom 22. Dezember 2022

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/Downloads/kommunaleOrdnungsdienste_AVV.pdf?__blob=publicationFile&v=1

AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV.
"Soweit die Kommunen kommunale Ordnungsdienste unterhalten,
berichten sie dem Ministerium für Inneres
jährlich
zum aktuellen Ausstattungsstand
der Kommunalen Ordnungsdienste
mit
durch den Dienstherrn zugelassenen
Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen
sowie zu den Einsätzen,
bei denen diese Hilfsmittel und Waffen
gegen Personen
zum Einsatz gekommen sind."

Ergebnis der Anfrage

keine Anwendung unmittelbaren Zwangs in 2023

Ähnliche Anfragen:
Lübeck https://fragdenstaat.de/a/299256
Kiel https://fragdenstaat.de/a/299254

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Jahresbericht nach AVV zu § 260 L…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG [#299255]
Datum
5. Februar 2024 08:59
An
Stadt Neumünster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Jahresbericht nach AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV (2) Wie viel Arbeitszeit ist in die Erstellung geflossen? (3) Welcher Arbeitsplatz ist/war mit der Berichts-Erstellung beauftragt? Hintergrundinformationen: Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV) über die Anwendung unmittelbaren Zwanges gemäß § 260 des Landesverwaltungsgesetzes Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) - 14.48 - vom 22. Dezember 2022 https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/Downloads/kommunaleOrdnungsdienste_AVV.pdf?__blob=publicationFile&v=1 AVV zu § 260 LVwG Abschnitt IV. "Soweit die Kommunen kommunale Ordnungsdienste unterhalten, berichten sie dem Ministerium für Inneres jährlich zum aktuellen Ausstattungsstand der Kommunalen Ordnungsdienste mit durch den Dienstherrn zugelassenen Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und Waffen sowie zu den Einsätzen, bei denen diese Hilfsmittel und Waffen gegen Personen zum Einsatz gekommen sind."
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299255/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) - Jahresbericht zum unmittelbaren …
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG [#299255]
Datum
7. März 2024 01:12
An
Stadt Neumünster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG“ vom 05.02.2024 (#299255) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Kiel hat für die gleiche Antwort 4h gebraucht, Lübeck hat 4 Tage gebraucht. Sie liegen jetzt schon bei über einem Monat! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Neumünster
Guten Tag, zu 1. Der Bericht befindet sich in der Anlage. zu 2. 30 Minuten. Zu 3. Die Erstellung wurde durch ei…
Von
Stadt Neumünster
Betreff
AW: Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) - Jahresbericht zum unmittelbaren Zwang nach AVV Abschnitt IV zu § 260 LVwG [#299255]
Datum
11. März 2024 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, zu 1. Der Bericht befindet sich in der Anlage. zu 2. 30 Minuten. Zu 3. Die Erstellung wurde durch einen MA des KOD durchgeführt. Freundliche Grüße