Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg

1. Aktuelle Ausfertigung des vollständigen kommunalen Pandemieplans der Stadt Duisburg (sofern Anlagen vorhanden sind inkl. der vollständigen Anlagen)

2. (Unterlagen zur) Pandemieplanung der Stadtverwaltung

3. Informationen, welche weiteren Bereiche/Stellen/Einrichtungen/Eigenbetriebe/eigenbetriebliche Einrichtungen der Stadtverwaltung Duisburg bzw. des Konzerns Stadt Duisburg über eigene Pandemiepläne verfügen (bspw. Berufsfeuerwehr der Stadt Duisburg, Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg ...). Sollten diese Pandemiepläne innerhalb der Stadtverwaltung Duisburg als Unterlagen vorgehalten werden bzw. gespeichert sein, so bitte ich ebenfalls um Übersendung.

Sofern sich der kommunale Pandemieplan der Stadt Duisburg bzw. die Pandemieplanung der Stadtverwaltung oder andere bei der Stadtverwaltung Duisburg vorgehaltene/gespeicherte Pandemiepläne derzeit in Überarbeitung befinden, so bitte ich um Übersendung der jeweils aktuellen Version sowie der ggf. (nur) teilweise überarbeiteten Version. In diesem Fall bitte ich zudem um Mitteilung, wann mit einer Fertigstellung der jeweiligen Überarbeitung zu rechnen ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg [#181699]
Datum
1. März 2020 13:42
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Aktuelle Ausfertigung des vollständigen kommunalen Pandemieplans der Stadt Duisburg (sofern Anlagen vorhanden sind inkl. der vollständigen Anlagen) 2. (Unterlagen zur) Pandemieplanung der Stadtverwaltung 3. Informationen, welche weiteren Bereiche/Stellen/Einrichtungen/Eigenbetriebe/eigenbetriebliche Einrichtungen der Stadtverwaltung Duisburg bzw. des Konzerns Stadt Duisburg über eigene Pandemiepläne verfügen (bspw. Berufsfeuerwehr der Stadt Duisburg, Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg ...). Sollten diese Pandemiepläne innerhalb der Stadtverwaltung Duisburg als Unterlagen vorgehalten werden bzw. gespeichert sein, so bitte ich ebenfalls um Übersendung. Sofern sich der kommunale Pandemieplan der Stadt Duisburg bzw. die Pandemieplanung der Stadtverwaltung oder andere bei der Stadtverwaltung Duisburg vorgehaltene/gespeicherte Pandemiepläne derzeit in Überarbeitung befinden, so bitte ich um Übersendung der jeweils aktuellen Version sowie der ggf. (nur) teilweise überarbeiteten Version. In diesem Fall bitte ich zudem um Mitteilung, wann mit einer Fertigstellung der jeweiligen Überarbeitung zu rechnen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 181699 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre E-Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg [#181699]
Datum
2. März 2020 07:13
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, Ihre E-Mail wurde entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / P…
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Von
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Betreff
AW: Antwort: Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg [#181699]
Datum
23. Juni 2020 15:02
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg“ vom 01.03.2020 (#181699) (Ihre Eingangsbestätigung per E-Mail vom 02.03.2020) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend per E-Mail über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Duisburg
Guten Tag, Ihre E-Mail wurde an das Bürgerreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg [#181699]
Datum
23. Juni 2020 15:06
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Guten Tag, Ihre E-Mail wurde an das Bürgerreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pan…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg [#181699]
Datum
17. Juli 2020 06:31
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg“ vom 01.03.2020 (#181699) wurde von Ihnen - trotz schriftlicher Erinnerung vom 23.06.2020 - nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 105 Tage überschritten. Ich bitte daher um unverzügliche und vollständige Auskunft, spätestens bis zum 31.07.2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181699/
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte die späte Antwort zu entschuldigen. Die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfr…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
WG: Re: Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg [#181699]
Datum
20. Juli 2020 12:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte die späte Antwort zu entschuldigen. Die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage ist auf die erhebliche Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt durch die Kontaktnachverfolgung bei Corona-Infektionen zurückzuführen. Vorab eine Bitte: Da mir leider keine Postanschrift für die Beantwortung Ihrer Anfrage vorliegt, bitte ich darum, mir diese zukommen zu lassen. Die Entscheidung über Ihren Antrag nach dem IFG NRW wird Ihnen dann auf dem Postwege übersandt. Vielen Dank vorab! Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Die Erinnerung habe ich aufgrund der Situation entspr…
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Von
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Betreff
AW: WG: Re: Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg [#181699]
Datum
20. Juli 2020 15:40
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Die Erinnerung habe ich aufgrund der Situation entsprechend erst sehr spät versandt, da mit durchaus die hohe Arbeitsbelastung Ihres Amtes bewusst ist/war. Meine postalische Erreichbarkeit ist angefügt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181699/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in in Ergänzung meiner Nachricht vom heutigen Tage weise ich nochmals auf folgendes hin…
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Betreff
AW: WG: Re: Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg [#181699]
Datum
20. Juli 2020 16:12
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ergänzung meiner Nachricht vom heutigen Tage weise ich nochmals auf folgendes hin (siehe auch ursprünglicher Anfragetext vom 01.03.2020): Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Zudem bitte ich unter Hinweis auf die Bestimmungen nach § 5 Absatz 1 IFG NRW um elektronische Auskunft - auch für den Fall einer (zusätzlichen) postalischen Übersendungen. Tatsächliche Gründe, die einer elektronischen Auskunft entgegen stehen, sind mir nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181699/
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Sehr geehrteAntragsteller/in da aus Ihrer heutigen Antwort nicht hervor ging, wer die Bearbeitung der IFG-Anfrage…
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Betreff
AW: WG: Re: Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg [#181699]
Datum
20. Juli 2020 16:24
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in da aus Ihrer heutigen Antwort nicht hervor ging, wer die Bearbeitung der IFG-Anfrage innerhalb der Stadtverwaltung Duisburg tatsächlich übernommen hat, erhalten Sie meine Antworten an Herrn Dr. Weber angehängt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in — Sehr geehrtAntragsteller/in in Ergänzung meiner Nachricht vom heutigen Tage weise ich nochmals auf folgendes hin (siehe auch ursprünglicher Anfragetext vom 01.03.2020): Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Zudem bitte ich unter Hinweis auf die Bestimmungen nach § 5 Absatz 1 IFG NRW um elektronische Auskunft - auch für den Fall einer (zusätzlichen) postalischen Übersendungen. Tatsächliche Gründe, die einer elektronischen Auskunft entgegen stehen, sind mir nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in — Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Die Erinnerung habe ich aufgrund der Situation entsprechend erst sehr spät versandt, da mir durchaus die hohe Arbeitsbelastung Ihres Amtes bewusst ist/war. Meine postalische Erreichbarkeit ist angefügt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in — Anfragenr: 181699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181699/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage erfolgt durch das Gesundheitsamt der Stadt Duisbu…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: WG: Re: Kommunaler Pandemieplan der Stadt Duisburg / Pandemieplanung der Stadtverwaltung Duisburg [#181699]
Datum
21. Juli 2020 09:50
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage erfolgt durch das Gesundheitsamt der Stadt Duisburg. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Duisburg
Ablehnender Bescheid zum IFG-Antrag
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnender Bescheid zum IFG-Antrag
Datum
21. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
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