Kommunalwahlen am 14. März 2021 Wahlrecht

Anfrage an: Gemeinde Erzhausen

Haben Wahlberechtigte die eine medizinische Befreiung für eine Mund-Nasenbedeckung Zugang zu den Räumen um schriftlich an der Wahl teil zu nehmen?
Wie kann sichergestellt werden das die Risikopatienten, die älteren Mitbürger auch Altersheim Bewohner an der Wahl teilnehmen können.
Wie ist hier die Gefährdungsbeurteilung gestaltet, diese bitte uns zusenden da hier ein großes Interesse besteht, das alle ausreichend Geschützt sind.
Wie kann sicher gestellt werden das alle Wahlberechtigten die gleichen Informationen über die Kandidaten bekommt.
Da aufgrund der Pandemie Situation öffentliche Wahlveranstaltungen nicht stattfinden können. Wenn diese doch erlaubt sein sollten wie wird das öffentlich gemacht.
Gibt es dann Teilnehmer Beschränkungen .
Auch hier wäre von Interesse wie das Schutzkonzept und Auflagen gestaltet sind auch diese bitte zusenden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Februar 2021
  • Frist
    4. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Haben Wahlberech…
An Gemeinde Erzhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunalwahlen am 14. März 2021 Wahlrecht [#210363]
Datum
2. Februar 2021 19:53
An
Gemeinde Erzhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Haben Wahlberechtigte die eine medizinische Befreiung für eine Mund-Nasenbedeckung Zugang zu den Räumen um schriftlich an der Wahl teil zu nehmen? Wie kann sichergestellt werden das die Risikopatienten, die älteren Mitbürger auch Altersheim Bewohner an der Wahl teilnehmen können. Wie ist hier die Gefährdungsbeurteilung gestaltet, diese bitte uns zusenden da hier ein großes Interesse besteht, das alle ausreichend Geschützt sind. Wie kann sicher gestellt werden das alle Wahlberechtigten die gleichen Informationen über die Kandidaten bekommt. Da aufgrund der Pandemie Situation öffentliche Wahlveranstaltungen nicht stattfinden können. Wenn diese doch erlaubt sein sollten wie wird das öffentlich gemacht. Gibt es dann Teilnehmer Beschränkungen . Auch hier wäre von Interesse wie das Schutzkonzept und Auflagen gestaltet sind auch diese bitte zusenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210363/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Erzhausen
Sehr Antragsteller/in durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist d…
Von
Gemeinde Erzhausen
Betreff
AW: Kommunalwahlen am 14. März 2021 Wahlrecht [#210363]
Datum
1. März 2021 18:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Sie können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag zu minimieren. Dazu zählen folgende Maßnahmen : - Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Wahlraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Wählerinnen oder Wähler diese vergessen haben. - Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann. - Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt. - Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden. - Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen ausgestattet. Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen können. Sie können den Antrag auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail stellen. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein: - je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind, - je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels, - einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat, und - ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landeswahlleiters (https://wahlen.hessen.de/kommunen/kommu…). Mit freundlichen Grüßen