Kommunengenaue Veröffentlichung der Covid-19 Infizierten

Bitte geben Sie mir Auskunft, auf die einzelnen Kommunen des NOK heruntergebrochen, über die bestätigten Covid-19 Fälle.

Die aktuelle Rechtsprechung sieht eine Veröffentlichung der Zahlen vor. Siehe auch https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/jetzt-gibt-es-doch-corona-zahlen-fuer-einzelne-kommunen-im-landkreis;art140897,4387916

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. August 2020
  • Frist
    25. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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Dagmar Hufnagel
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben Si…
An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Details
Von
Dagmar Hufnagel
Betreff
Kommunengenaue Veröffentlichung der Covid-19 Infizierten [#196036]
Datum
26. August 2020 21:05
An
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben Sie mir Auskunft, auf die einzelnen Kommunen des NOK heruntergebrochen, über die bestätigten Covid-19 Fälle. Die aktuelle Rechtsprechung sieht eine Veröffentlichung der Zahlen vor. Siehe auch https://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/jetzt-gibt-es-doch-corona-zahlen-fuer-einzelne-kommunen-im-landkreis;art140897,4387916
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dagmar Hufnagel Anfragenr: 196036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196036/ Postanschrift Dagmar Hufnagel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dagmar Hufnagel
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Sehr geehrte Frau Hufnagel, hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihre Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG bei uns eingega…
Von
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Betreff
Kommunengenaue Veröffentlichung der Covid-19 Infizierten
Datum
31. August 2020 11:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hufnagel, hiermit bestätige ich Ihnen, dass Ihre Anfrage nach dem LIFG/UVwG/VIG bei uns eingegangen ist. Für den Fall einer Gebührenpflicht für die Informationserteilung haben Sie um vorherige Mitteilig gebeten. Die begehrten Informationen unterfallen dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG); Umweltinformationen liegen nicht vor. Der individuell zurechenbare Aufwand für das erforderliche Heraussuchen und Aufbereiten der Informationen für Sie unterfällt der Gebührenpflicht nach § 10 LIFG. Eine Gebührenfreiheit für einfache Fälle aus § 10 Abs. 3 LIFG gilt nicht für das Landratsamt (als Landkreis oder unteren Verwaltungsbehörde, vgl. Gesetzesbegründung zum LIFG in der Landtagsdrucksache 15 / 7720). Wegen des hier voraussichtlich entstehenden Arbeitsaufwands wird eine Gebühr von ca. 30,- EUR anfallen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag aufrecht erhalten. Sollte dies der Fall sein, werden wir die Auskunft, die gem. LIFG als Verwaltungsakt ergehen muss, schriftlich an Ihre genannte Postadresse erteilen. Mit freundlichem Gruß [geschwärzt] <<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Dagmar Hufnagel
Sehr geehrte [geschwärzt], Vielen Dank für die schnelle Antwort. Bitte teilen Sie mir, wie die Gebühr von €30 für…
An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Details
Von
Dagmar Hufnagel
Betreff
AW: Kommunengenaue Veröffentlichung der Covid-19 Infizierten [#196036]
Datum
2. September 2020 16:23
An
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], Vielen Dank für die schnelle Antwort. Bitte teilen Sie mir, wie die Gebühr von €30 für eine Auskunft zu Stande kommt. Rechne ich die Gebühr auf den Monat hoch, komme ich auf €900€ Gebühren um die Zahlen eines Monats zu erhalten. Dies erscheint mir unverhältnismäßig, vor allem aufgrund der Tatsache, dass die umliegenden Landkreise Heilbronn, Hohenlohe und Main-Tauber die Zahlen kostenlos und für alle Bürger einsehbar kommunengenau veröffentlichen. Vielen Dank für ihre Auskunft Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 196036 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Dagmar Hufnagel [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Sehr geehrte Frau Hufnagel, die Bemessung der Gebühr richtet sich nach § 10 LIFG und § 7 LGebG. Danach ist die Geb…
Von
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Betreff
AW: Kommunengenaue Veröffentlichung der Covid-19 Infizierten [#196036]
Datum
4. September 2020 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hufnagel, die Bemessung der Gebühr richtet sich nach § 10 LIFG und § 7 LGebG. Danach ist die Gebühr so zu bemessen, dass sie die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten deckt. Entsprechend haben wir die Gebühr berechnet. Mit freundlichem Gruß