Kommunikation Abkommen mit Carabineros de Chile

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Mailverkehr und sonstige Kommunikation zwischen verschiedenen Behörden, insbesondere der deutschen Botschaft in Santiago de Chile zum Thema des "Besuchs deutscher Experten" zwischen dem 4.- 8. Oktober 2021 und 19.-23 Januar 2022 in Chile und des Vertrags der Zusammenarbeit der Carabineros de Chile und der deutschen Bereitschaftspolizei.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2022
  • Frist
    5. Juli 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mailverkehr und s…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Kommunikation Abkommen mit Carabineros de Chile [#250290]
Datum
31. Mai 2022 23:09
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mailverkehr und sonstige Kommunikation zwischen verschiedenen Behörden, insbesondere der deutschen Botschaft in Santiago de Chile zum Thema des "Besuchs deutscher Experten" zwischen dem 4.- 8. Oktober 2021 und 19.-23 Januar 2022 in Chile und des Vertrags der Zusammenarbeit der Carabineros de Chile und der deutschen Bereitschaftspolizei.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250290/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31.05.2022 (Besuch Experten/Zusammenarbeit chilenische…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31.05.2022 (Besuch Experten/Zusammenarbeit chilenischer Carabineros mit deutscher Polizei); Vg. 205-2022
Datum
2. Juni 2022 12:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31.05.2022 (Besuch Experten/Zusammenarbeit chileni…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31.05.2022 (Besuch Experten/Zusammenarbeit chilenischer Carabineros mit deutscher Polizei); Vg. 205-2022 [#250290]
Datum
2. Juni 2022 14:27
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Gerne weise ich Sie zusätzlich daraufhin, dass ich in diesem Zusammenhang als Journalist tätig bin. Da es im August 2021 parlamentarische Anfragen im Bundestag zu dem gleichen Thema gab, gehe ich davon aus, dass hier ein öffentliches Interesse besteht mehr über die Hintergründe der Zusammenarbeit zu erfahren. Ich danke Ihnen deshalb bereits im Vorraus, sofern Sie bei einem grösserem Aufwand eine Ermässigung der Gebühren erstatten können. Besten Dank und freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250290/
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31.05.2022 (Besuch Experten/Zusammenarbeit chilenische…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31.05.2022 (Besuch Experten/Zusammenarbeit chilenischer Carabineros mit deutscher Polizei); Vg. 205-2022
Datum
1. August 2022 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre nachstehende Anfrage nach dem Informationsgesetz (IFG) und unsere bisherige Kommunikation hierzu, insbesondere mein Schreiben vom 10.06.2022 und Ihre E-Mail vom 24.06.2022, mit der Sie mitteilen, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, mithin die Zahlung anfallender Gebühren zugesagt haben. Zwischenzeitlich konnten die Informationen identifiziert werden, die von Ihrer Anfrage erfasst sind. Es handelt sich überwiegend um Kommunikation verschiedener Stellen zu den Reisen, bei der zumeist technische Fragen (Reisedaten, Einreise, Unterkunft, Dolmetscherdienste, Reisekosten u. ä.) erörtert bzw. ausgetauscht werden. Für das Aussondern von Daten (z. B. personenbezogene Daten oder Informationen, die nicht von Ihrer Anfrage erfasst sind) und die erforderliche Einbindung der beteiligten Behörden wird voraussichtlich eine Gebührenschuld im unteren bis mittleren Bereich des Gebührenrahmens von EUR 15,00 bis EUR 500,00 entstehen. Daneben liegt auch Kommunikation mit der chilenischen Seite zur Abstimmung vor den Reisen sowie letztlich die nach den Reisen erstellten Berichte und auch die Absichtserklärung zwischen der deutschen und chilenischen Seite (von Ihnen als "Vertrag" bezeichnet) vor. Einer Herausgabe dieser Informationen wird voraussichtlich der Schutz öffentlicher Belange entgegenstehen (insbesondere § § Nr. 1 a, c und Nr. 3 b IFG). Bevor wir mit der finalen Bearbeitung beginnen und damit die Gebührenpflicht endgültig entsteht, wollte ich Ihnen Gelegenheit für eine Abwägung geben, ob die zu erwartende Gebühr überhaupt in einem ausgewogenen Verhältnis zu Ihrem Informationsinteresse steht. Darüber hinaus haben Sie auch die Gelegenheit, den Antragsgegenstand einzugrenzen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrecht erhalten bzw. ggf. eingrenzen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31.05.2022 (Besuch Experten/Zusammenarbeit chileni…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 31.05.2022 (Besuch Experten/Zusammenarbeit chilenischer Carabineros mit deutscher Polizei); Vg. 205-2022 [#250290]
Datum
2. August 2022 10:28
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
programas.pdf
308,4 KB
Guten Tag Herr Lotz, besten Dank für Ihr Mail. Gerne bestätige ich Ihnen ein weiteres Mail mit der IFG-Anfrage fortschreiten zu wollen. Um den Umfang etwas zu reduzieren können Sie gerne Kommunikation betreffend der Termine und Unterkunft aussondern. Insbesondere Kommunikation betreffend der Kosten liegen in meinem Interessensbereich. Gerne bekräftige ich insbesondere mein Interesse Zugang zu den Powerpointpresentationen der gehaltenen Vorträge und den Berichten zu erhalten. Im Anhang finden Sie im übrigen die Programme zweier Treffen, in der die Namen der Powerpointpresentationen auf Spanisch erkenntlich sind. Ebenfalls würde ich gerne Zugang zur deutschsprachigen Version der Absichtserklärung erhalten. Da ich diese bereits in auf Spanisch von der chilenischen Seite - über das chilenische IFG - erhalten habe, denke ich nicht, dass die Herausgabe dem Schutz öffentlicher Belange entgegensteht. Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - programas.pdf Anfragenr: 250290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250290/

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Auswärtiges Amt
Besuch Experten/Zusammenarbeit chilenischer Carabineros mit deutscher Polizei Gesuch abgelehnt aufgrund "mögl…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Besuch Experten/Zusammenarbeit chilenischer Carabineros mit deutscher Polizei
Datum
18. August 2022
Status
Gesuch abgelehnt aufgrund "möglicher Beeinträchtigung internationaler Beziehungen".