Kommunikation Bauvorhaben Interimsschulgebäude am Standorten Venloer Wall 13

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport hat der Bebauung des Außenbereichs der Kindertagesstätten Venloer Wall 13 und 13a zugestimmt.

Ich bitte folgende Daten zu liefern:

Kommunikation und Dokumentationen (Niederschriften, Protokolle, Notizen o.Ä.) in Bezug auf das Bauvorhaben "Interimsschulgebäude am Standorten Venloer Wall 13"
Diese Anfrage wird begrenzt auf
1. Entscheidungsrelevante Daten zur Zustimmung der Bebauung durch das Dezernat IV
2. Vollständige Kommunikation mit der Leitung der Kindertagesstätte Venloer Wall 13 und 13a.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort der Stadt Köln zeigt, dass diese zu keinem Zeitpunkt plante, sich an die geltenden Gesetze zur Beteiligung zu halten. Eine Beteiligung der Elternbeiräte entsprechend § 10 Kinderbildungsgesetz – KiBiz https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_an… wurde nicht in Betracht gezogen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in Das Dezernat IV - Bildung, J…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation Bauvorhaben Interimsschulgebäude am Standorten Venloer Wall 13 [#224085]
Datum
28. Juni 2021 21:50
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in Das Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport hat der Bebauung des Außenbereichs der Kindertagesstätten Venloer Wall 13 und 13a zugestimmt. Ich bitte folgende Daten zu liefern: Kommunikation und Dokumentationen (Niederschriften, Protokolle, Notizen o.Ä.) in Bezug auf das Bauvorhaben "Interimsschulgebäude am Standorten Venloer Wall 13" Diese Anfrage wird begrenzt auf 1. Entscheidungsrelevante Daten zur Zustimmung der Bebauung durch das Dezernat IV 2. Vollständige Kommunikation mit der Leitung der Kindertagesstätte Venloer Wall 13 und 13a. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224085/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation Bauvorhaben Interimsschulgebäude …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation Bauvorhaben Interimsschulgebäude am Standorten Venloer Wall 13 [#224085]
Datum
30. Juli 2021 07:35
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation Bauvorhaben Interimsschulgebäude am Standorten Venloer Wall 13“ vom 28.06.2021 (#224085) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224085/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kommunikation Bauvorhaben Interimsschulgebäude am Standorten Venloer Wall 13“ [#224085]
Datum
19. September 2021 17:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224085/ Die Anfrage wurde trotz Rückfrage nicht bearbeitet. Ich habe überhaupt kein Feedback bekommen. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 224085.pdf Anfragenr: 224085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224085/
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.1-7659/21 Informationszugang zu einer Anfrage „Kommunikation und Dokumentation Bauvorhaben …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein AZ: 209.2.3.2.1-7659/21 Informationszugang zu einer Anfrage „Kommunikation und Dokumentation Bauvorhaben Interimsschulgebäude Standort Venloer Wall 13“ [#224085]
Datum
3. Januar 2022 15:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr 2022. Zum AZ: 209.2.3.2.1-7659/21 Meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation Bauvorhaben Interimsschulgebäude am Standorten Venloer Wall 13“ vom 28.06.2021 (#224085) wurde von der Stadt Köln immer noch nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Haben Sie etwas erreichen können? Vielen Dank und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224085/
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