Kommunikation Bundeskanzleramt mit FC Bayern München

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die gesamte Korrespondenz/Kommunikation (inkl. Notizen) des Bundeskanzleramts mit dem FC Bayern München e.V. und der FC Bayern München AG sowie deren Tochterunternehmen, ausgenommen der Glückwunschschreiben über den Gewinn von Pokalen und Meisterschaften, sowie die vom FC Bayern ans Bundeskanzleramt überbrachte Einladung zur 100-Jahrfeier im Jahre 2000.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesamte Korresp…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation Bundeskanzleramt mit FC Bayern München [#201211]
Datum
19. Oktober 2020 17:53
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gesamte Korrespondenz/Kommunikation (inkl. Notizen) des Bundeskanzleramts mit dem FC Bayern München e.V. und der FC Bayern München AG sowie deren Tochterunternehmen, ausgenommen der Glückwunschschreiben über den Gewinn von Pokalen und Meisterschaften, sowie die vom FC Bayern ans Bundeskanzleramt überbrachte Einladung zur 100-Jahrfeier im Jahre 2000.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201211/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
2,7 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#201211] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum von 2001 bis heute. Mit f…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: [#201211]
Datum
11. November 2020 12:51
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage bezieht sich auf den Zeitraum von 2001 bis heute. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 201211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201211/
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#201211] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation Bundeskanzleramt mit…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#201211]
Datum
19. Dezember 2020 17:05
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation Bundeskanzleramt mit FC Bayern München“ vom 19.10.2020 (#201211) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 201211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201211/
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
5,6 MB

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Widerspruch [#201211] Sehr geehrteAntragsteller/in den folgenden Widerspruch sendete ich Ihnen soeben per Fax zu.…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch [#201211]
Datum
7. Januar 2021 23:09
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in den folgenden Widerspruch sendete ich Ihnen soeben per Fax zu. Der Übersicht halber schicke ich Ihnen eine Kopie dessen per Mail. Vielen Dank für die Bearbeitung meiner IFG-Anfrage. In meinem hiermit erfolgenden Widerspruch möchte ich auf die nicht vollständig erfolgte Bearbeitung hinweisen und Sie bitten, dies nachzuholen. So fehlt beispielsweise die die angefragte Korrespondenz/Kommunikation umfassende Antwort des Bundeskanzleramt bzw. der Bundeskanzlerin an den FC Bayern München bezugnehmend auf die von Herrn Karl-Heinz Rummenigge im Namen des FC Bayern München übermittelte Einladung der Bundeskanzlerin zu Kaffee und Kuchen. Laut der Notiz auf dem von Ihnen übermittelten Schreiben des FC Bayern München ist die Einladung zu Kaffee und Kuchen "durch persönliche Antwort erledigt". Ich würde Sie daher bitten, mir die erwähnte Antwort zu übermitteln, da diese zur angefragten Korrespondenz/Kommunikation zugehörig ist. Des Weiteren fehlen zur vollständigen Bearbeitung meiner Anfrage weitere Kommunikationen, beispielsweise das "Schreiben an das Bundeskanzleramt", in dem Rummenigge und sein Stellvertreter im Vorstand, Antragsteller/in-Christian Dreesen, die Bundesregierung baten, „im Namen des FC Bayern bei der spanischen Regierung gegen den unverhältnismäßigen, gewalttätigen Polizeieinsatz Protest einzulegen und Aufklärung zu verlangen“. (Quelle: https://fcbayern.com/de/news/2017/04/presseerklarung-masslose-gewalt-gegen-anhanger-des-fc-bayern-rummenigge-bittet-bundesregierung-um-unterstutzung). Ebenso umfasst die Bearbeitung der IFG-Anfrage von Ihrer Seite aus nicht die "dem FC Bayern geratene Kontaktaufnahme zu einer Menschenrechtsorganisation und der vermittelte Kontakt zu Human Rights Watch" in Sachen Partnerschaft/Engagement/Geschäftsbeziehung des FC Bayern München mit bzw. in Katar. (Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/084/1908434.pdf). Somit ist von einer nicht vollständigen Bearbeitung auszugehen, sodass Widerspruch mit der Bitte auf vollständige Übermittlung der von mir entsprechend meiner IFG-Anfrage angefragten Korrespondenz/Kommunikation ergeht. Da meine Anfrage trotz Bewilligung nicht vollständig bearbeitet wurde, widerspreche ich hiermit auch der Kostenfestsetzung und bitte darum, diese entsprechend erneut zu prüfen. Ich würde Sie bitten, in Anbetracht dessen den Antrag kostenfrei zu bearbeiten und hoffe auf Ihr Verständnis. Ich würde Sie bitten, mir eine Eingangsbestätigung meines Widerspruchs zu übermitteln und bedanke mich im Voraus für Ihre Mühen. mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 201211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201211/