Kommunikation bzgl Nicht-Veröffentlichung NINA Quellcode

* Protokolle, Termine, Beschlüsse, Kommunikation, oä die im Haus zu der Entscheidung zur Nicht-Veröffentlichung des Quellcodes der Warn-App NINA entstanden geführt haben.

Ergebnis der Anfrage

Dokumente zur Entscheidung den Quellcode wegen der Sicherheit nicht zu veröffentlichen können nicht veröffentlicht werden - wegen der Sicherheit

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Protokolle, Termine, Beschlüsse, Ko…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation bzgl Nicht-Veröffentlichung NINA Quellcode [#286200]
Datum
15. August 2023 20:27
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Protokolle, Termine, Beschlüsse, Kommunikation, oä die im Haus zu der Entscheidung zur Nicht-Veröffentlichung des Quellcodes der Warn-App NINA entstanden geführt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286200/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Dokumente zur Entscheidung Source wegen der Sicherheit nicht zu veröffentlichen können nicht veröffentlicht werden…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Dokumente zur Entscheidung Source wegen der Sicherheit nicht zu veröffentlichen können nicht veröffentlicht werden wegen der Sicherheit