Kommunikation der Stadt München mit dem FC Bayern München

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die gesamte Kommunikation/Korrespondenz (z.B. Protokolle von Besprechungen) der Stadt München mit dem FC Bayern München e.V. und der FC Bayern München AG sowie deren Tochterunternehmen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs, des Spielbetriebs und zu sonstigen Maßnahmen während der Zeit der Corona-Pandemie.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation der Stadt München mit dem FC Bayern München [#186521]
Datum
13. Mai 2020 14:38
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesamte Kommunikation/Korrespondenz (z.B. Protokolle von Besprechungen) der Stadt München mit dem FC Bayern München e.V. und der FC Bayern München AG sowie deren Tochterunternehmen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs, des Spielbetriebs und zu sonstigen Maßnahmen während der Zeit der Corona-Pandemie. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186521 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Kommunikation der Stadt München mit dem FC Bayern München [#186521]
Datum
14. Mai 2020 10:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen könn Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer nachfolgenden Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die I…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Kommunikation der Stadt München mit dem FC Bayern München [#186521]
Datum
8. Juni 2020 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer nachfolgenden Anfrage teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München gewährt einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen, die bei der Landeshauptstadt München oder ihren Eigenbetrieben im eigenen Wirkungskreis vorhanden sind (vgl. §1 Abs. 2 Informationsfreiheitssatzung). Regelungsgegenstände des übertragenen Wirkungskreises – wie vorliegend der Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - fallen dagegen nicht unter die Informationsfreiheitssatzung. Daher besteht vorliegend kein Anspruch auf Auskunft aus der Informationsfreiheitssatzung. Auch sonstige Auskunftsansprüche kommen vorliegend nicht in Betracht. Insbesondere kann ein Auskunftsanspruch nicht aus dem UIG resp. dem BayUIG abgeleitet werden. Umweltinformationen sind nach dem BayUIG alle Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre (vgl. Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayUIG) bzw. Daten über Maßnahmen, die sich auf solche Umweltbestandteile beziehen (vgl. Art. 2 Abs. 2 Nr. 3 BayUIG). Daten in diesem Sinne liegen uns nicht vor. Verhandlungen mit den Vereinen oder der DFL wurden nicht auf kommunaler Ebene geführt. Wir teilen Ihnen aber gerne mit, dass die Wiederzulassung des Spiel- und Trainingsbetriebs der 1. und 2. Fußballbundesliga durch die Verordnung zur Änderung der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BaylfSMV) vom 14. Mai 2020 erfolgte (BayMBl. 2020 Nr. 269). Seit Inkrafttreten der nunmehr 5. BaylfSMV vom 29. Mai 2020 ist der Spiel- und Trainingsbetrieb in allen Profiligen und damit auch in der 3. Fußball-Liga wieder zugelassen. Wir verweisen auch auf das offizielle Hygienekonzept der DFL zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs. Mit freundlichen Grüßen