Kommunikation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit TSG Hoffenheim

die gesamte Korrespondenz und Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (und seiner Vertreter) mit dem Bundesliga-Klub TSG Hoffenheim (und seiner ausgegliederten Kapitalgesellschaften bzw. Tochterunternehmen).

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bin damit einverstanden, dass persönliche Daten Dritter geschwärzt werden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die gesamte Korre…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit TSG Hoffenheim [#263198]
Datum
14. November 2022 10:30
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die gesamte Korrespondenz und Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (und seiner Vertreter) mit dem Bundesliga-Klub TSG Hoffenheim (und seiner ausgegliederten Kapitalgesellschaften bzw. Tochterunternehmen). Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bin damit einverstanden, dass persönliche Daten Dritter geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263198/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-0292/114; hier: Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> ich b…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-0292/114; hier: Eingangsbestätigung
Datum
14. November 2022 12:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.11.2022, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bearbeitungsdauer Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Mögliche Gebührenerhebung Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Datenschutz Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Beruf und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach fünf Jahren gelöscht. Informationen zum Datenschutzbeauftragten und Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMZ: https://www.bmz.de/de/service/datenschutzerklaerung Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-0292/114; hier: Eingangsbestätigung [#263198] Guten Tag, meine Informationsfr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Gz.: Z14 O4010-0292/114; hier: Eingangsbestätigung [#263198]
Datum
16. Dezember 2022 14:58
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit TSG Hoffenheim“ vom 14.11.2022 (#263198) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ.: Z14 O4010 0292/114 - hier: Gebührenkonkretisierung Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ.: Z14 O4010 0292/114 - hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
20. Dezember 2022 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema „Kommunikation des BMZ mit TSG Hoffenheim“ vom 14. November 2022; GZ.: Z14 O4010 0292/114. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass sich die Bearbeitung Ihres IFG Antrags zeitlich verzögert. Die Verzögerung ist in der Abwesenheit von in den Bearbeitungsprozess einzubindenden Personen begründet. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Ich kann Ihnen jedoch nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags mitteilen, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihrem Antrag zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 300 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Darüber hinaus enthalten die von Ihnen angefragten Unterlagen personenbezogene Daten Dritter und mögliche Geschäftsgeheimnisse Dritter. Es sind daher zunächst ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 i.V.m. § 5 Abs. 1, § 6 Satz 2 IFG durchzuführen. Die Monatsfrist gemäß § 7 Abs. 5 IFG wird daher nicht gehalten werden können. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, übermitteln Sie mir bitte bis zum 27. Dezember 2022 eine ladungsfähige Anschrift und erklären Sie sich schriftlich bis zum 27. Dezember 2022 bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sobald Ihre ladungsfähige Postanschrift sowie die Kostenübernahmebestätigung vorliegen, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
WG: Ihr IFG Antrag - GZ.: Z14 O4010 0292/114 - hier: Gebührenkonkretisierung Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
WG: Ihr IFG Antrag - GZ.: Z14 O4010 0292/114 - hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
29. Dezember 2022 14:02
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> mit u.a. Mail habe ich Sie gebeten, mir bis zum 27. Dezember 2022 mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag unter den u.a. Umständen aufrechterhalten wollen und zur Übernahme der Gebühren bereit sind. Da Sie sich bis zu der angegebenen Frist nicht geäußert haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird daher eingestellt. Mit freundlichen Grüßen