Kommunikation des Drittbeteiligungsverfahren "Marktanalyse"

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anfrage „Marktanalyse zu digitale Schul-/Bildungsplattformen“ vom 11. April 2019 an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ist eine Marktanalyse von digitalen Schul-/Bildungsplattformen angefragt worden [1]. Die Schwärzungen im herausgegebenen Dokument sind jedoch sehr umfangreich [2], da die beteiligten Unternehmen während des Drittbeteiligungsverfahrens einer Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht zugestimmt haben [3].
Daher bitte ich Sie um die Korrespondenz zwischen Ihnen als BITBW und den beteiligten Unternehmen, die im Zusammenhang mit diesem Drittbeteiligungsverfahren geführt wurde.

[1] https://fragdenstaat.de/a/130540
[2] https://fragdenstaat.de/dokumente/9394-versandmarktanalyse/
[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/marktanalyse-zu-digitale-schul-bildungsplattformen/629895/anhang/2021-09-20_NAME_LIFG_Marktanalyse_geschwaerzt.pdf

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Oktober 2021
  • Frist
    24. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anfrage „Marktanalyse zu digitale Schul-/Bi…
An Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation des Drittbeteiligungsverfahren "Marktanalyse" [#231554]
Datum
22. Oktober 2021 21:16
An
Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anfrage „Marktanalyse zu digitale Schul-/Bildungsplattformen“ vom 11. April 2019 an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg ist eine Marktanalyse von digitalen Schul-/Bildungsplattformen angefragt worden [1]. Die Schwärzungen im herausgegebenen Dokument sind jedoch sehr umfangreich [2], da die beteiligten Unternehmen während des Drittbeteiligungsverfahrens einer Veröffentlichung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht zugestimmt haben [3]. Daher bitte ich Sie um die Korrespondenz zwischen Ihnen als BITBW und den beteiligten Unternehmen, die im Zusammenhang mit diesem Drittbeteiligungsverfahren geführt wurde. [1] https://fragdenstaat.de/a/130540 [2] https://fragdenstaat.de/dokumente/9394-versandmarktanalyse/ [3] https://fragdenstaat.de/anfrage/marktanalyse-zu-digitale-schul-bildungsplattformen/629895/anhang/2021-09-20_NAME_LIFG_Marktanalyse_geschwaerzt.pdf Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231554/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation des Drittbeteiligungsverfahren &…
An Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation des Drittbeteiligungsverfahren "Marktanalyse" [#231554]
Datum
24. November 2021 16:39
An
Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation des Drittbeteiligungsverfahren "Marktanalyse"“ vom 22.10.2021 (#231554) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231554/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW)
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 22.10.20…
Von
Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW)
Betreff
AW: Kommunikation des Drittbeteiligungsverfahren "Marktanalyse" [#231554]
Datum
25. November 2021 20:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 22.10.2021. Eine Fristverlängerung nach § 7 Absatz 7 LIFG ist notwendig, weil die Herausgabe nur unter Beachtung des Schutzes personenbezogener Daten (§ 5 LIFG) und des Schutzes von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen (§6 LIFG) erfolgen kann und Dokumentteile, nach Klärung, diesbezüglich geschwärzt werden müssen. Sie werden jedoch unverzüglich und innerhalb der Frist des § 7 Absatz 7, Satz 2 LIFG informiert werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW)
Sehr Antragsteller/in nach weiterer, eingehender Prüfung des Sachverhaltes kommen wir zu dem Ergebnis, dass die B…
Von
Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW)
Betreff
AW: Kommunikation des Drittbeteiligungsverfahren "Marktanalyse" [#231554]
Datum
4. Januar 2022 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach weiterer, eingehender Prüfung des Sachverhaltes kommen wir zu dem Ergebnis, dass die BITBW für den Antrag auf Informationszugang nicht zuständig ist. Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg als die für die digitale Bildungsplattform zuständige und federführende Behörde. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen