Kommunikation des Landesjustizministers zum Cannabisgesetz

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

in diversen Medien konnte man in den letzten Tagen lesen, dass NRWs Justizminister schreibt, er habe frühzeitig auf das Problem einer möglichen Justizüberlastung in den Ländern durch das Cannabisgesetz hingewiesen.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese widerspricht den Aussagen des Landesjustizministers. Er sagte dem WDR, er könne sich "nicht daran erinnern, dass Herr Limbach dort selbst oder seine jetzige Position von den Grünen dort Eingang gefunden" hat.

Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-justiziminister-limbach-cannabis-legalisierung-100.html

Ich hätte gerne alle amtlichen Informationen, die dem Justizministerium vorliegen, aus denen das frühe persönliche Engagement des Landesjustizministers in der Angelegenheit hervorgeht.

Darunter zählen alle amtlichen Informationen, wie z.B. E-Mails, Briefe oder anderweitige Kommunikation aus denen hervorgeht, wann und wie sich Herr Limbach gegenüber dem Bund und / oder parlamentarischen Ausschüssen / Mitgliedern des Bundestags persönlich bzgl. einer drohenden Überlastung der Justiz in NRW durch das Cannabisgesetz geäußert oder davor gewarnt hat.

Sollte das Justizministerium für das Cannabisgesetz eine eigene Akte angelegt haben, in denen die Bedenken bzgl. der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken und den Aufwand für das Bundesland NRW veraktet wurden, teilen Sie mir bitte den Aktentitel und das dazugehörige Zeichen mit.

Personenbezogene Daten von dritten können gerne geschwärzt werden, soweit damit eine Drittbeteiligung vermieden werden kann.

Ich weise vorab darauf hin, dass ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts empfange, hier Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) / Bürgergeld und bitte aufgrund meiner sozialen Situation darum, die Anfrage gebührenfrei zu bearbeiten oder zumindest die Gebühren auf ein für mich sozialverträgliches Maß zu reduzieren.

Einen aktuellen Leistungsbescheid sende ich Ihnen zum Nachweis gerne auf Verlangen zu und bitte aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um empfindliche personenbezogene Daten handelt, um die Bereitstellung eines sicheren, verschlüsselten Übertragungsweges.

Ich bitte des Weiteren zu bedenken, dass hier die Glaubwürdigkeit des Landesjustizministers durch ein Mitglied des Bundestags, das nachweislich bis zum Schluss aktiv an der Gesetzgebung zum Cannabisgesetz mitgearbeitet hat, infrage gestellt wird.

Zusätzlich zu den in den Medien kursierenden Vorwürfen gegenüber Herrn Limbach bzgl. des Besetzungsverfahrens für eines der höchsten Ämter in der NRW-Justiz halte ich es daher von großem öffentlichen Interesse, jegliche Bedenken über die Glaubwürdigkeit des Justizministers auszuräumen. Es sollte daher auch im Interesse des Landesjustizministeriums sein, vor der Bundesratsentscheidung am 22. März zum Thema, die geforderten Informationen aus diesem Antrag der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
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An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation des Landesjustizministers zum Cannabisgesetz [#301549]
Datum
29. Februar 2024 14:36
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, in diversen Medien konnte man in den letzten Tagen lesen, dass NRWs Justizminister schreibt, er habe frühzeitig auf das Problem einer möglichen Justizüberlastung in den Ländern durch das Cannabisgesetz hingewiesen. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese widerspricht den Aussagen des Landesjustizministers. Er sagte dem WDR, er könne sich "nicht daran erinnern, dass Herr Limbach dort selbst oder seine jetzige Position von den Grünen dort Eingang gefunden" hat. Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-justiziminister-limbach-cannabis-legalisierung-100.html Ich hätte gerne alle amtlichen Informationen, die dem Justizministerium vorliegen, aus denen das frühe persönliche Engagement des Landesjustizministers in der Angelegenheit hervorgeht. Darunter zählen alle amtlichen Informationen, wie z.B. E-Mails, Briefe oder anderweitige Kommunikation aus denen hervorgeht, wann und wie sich Herr Limbach gegenüber dem Bund und / oder parlamentarischen Ausschüssen / Mitgliedern des Bundestags persönlich bzgl. einer drohenden Überlastung der Justiz in NRW durch das Cannabisgesetz geäußert oder davor gewarnt hat. Sollte das Justizministerium für das Cannabisgesetz eine eigene Akte angelegt haben, in denen die Bedenken bzgl. der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken und den Aufwand für das Bundesland NRW veraktet wurden, teilen Sie mir bitte den Aktentitel und das dazugehörige Zeichen mit. Personenbezogene Daten von dritten können gerne geschwärzt werden, soweit damit eine Drittbeteiligung vermieden werden kann. Ich weise vorab darauf hin, dass ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts empfange, hier Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) / Bürgergeld und bitte aufgrund meiner sozialen Situation darum, die Anfrage gebührenfrei zu bearbeiten oder zumindest die Gebühren auf ein für mich sozialverträgliches Maß zu reduzieren. Einen aktuellen Leistungsbescheid sende ich Ihnen zum Nachweis gerne auf Verlangen zu und bitte aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um empfindliche personenbezogene Daten handelt, um die Bereitstellung eines sicheren, verschlüsselten Übertragungsweges. Ich bitte des Weiteren zu bedenken, dass hier die Glaubwürdigkeit des Landesjustizministers durch ein Mitglied des Bundestags, das nachweislich bis zum Schluss aktiv an der Gesetzgebung zum Cannabisgesetz mitgearbeitet hat, infrage gestellt wird. Zusätzlich zu den in den Medien kursierenden Vorwürfen gegenüber Herrn Limbach bzgl. des Besetzungsverfahrens für eines der höchsten Ämter in der NRW-Justiz halte ich es daher von großem öffentlichen Interesse, jegliche Bedenken über die Glaubwürdigkeit des Justizministers auszuräumen. Es sollte daher auch im Interesse des Landesjustizministeriums sein, vor der Bundesratsentscheidung am 22. März zum Thema, die geforderten Informationen aus diesem Antrag der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301549 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301549/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen 1451E.Z.9/24 Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen
Datum
4. März 2024 11:19
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
998,7 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
merkblattdsgvo.pdf
153,5 KB
1451E.Z.9/24 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen - 1451E.Z.9/24 [#301549]
Guten Ta…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen - 1451E.Z.9/24 [#301549]
Datum
9. April 2024 23:14
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sie machen es mir nicht einfach mit der Harmonie und dem Einklang zwischen Bürgern und Behörde im Justizministerium in NRW. Ich habe ein gesundes Grundvertrauen in Beamte und den Staat. Das beruht auf der Tatsache, dass ich viele IFG Anfragen gestellt und die hervorragende Arbeit vieler Beamte vom BMWK in Berlin bis hin zu einer Behindertenbehörde in Hamburg gesehen und auch für andere sichtbar gemacht habe. Auch wenn Behördenjurist:innen und ich niemals Freunde werden, ich weiß ihre Arbeit und das Opfer als hoch qualifizierte Beamte auf hoch dotierte Posten in der freien Wirtschaft zu verzichten, um den Menschen in unserem Bundesland zu dienen, ehrlich zu schätzen. Anfragen wie diese sind eigentlich eine gute Möglichkeit jedem zu zeigen, der sagt Behörden und Beamte wären unzuverlässig und was sie tun ist nicht nachvollziehbar, dass es einfach unwahr ist und damit dem Futter für rechtspopulistische Verschwörungstheorien, die Nährstoffzufuhr abzudrehen. Sie sollten sich daher gerade in diesen Zeiten bewusst sein, welche Art von Verantwortung sie als Staatsbeamte tragen, auch wenn viele von Ihnen Informationsfreiheitsanfragen als nervig empfinden und das sie viel Arbeit machen, anstatt sie als Privileg zu sehen, sich mit Bürgern an der Basis austauschen zu können, die sich ehrlich für Vorgänge in und um eine Behörde interessieren und Teile der hervorragenden Arbeit, die jeder von Ihnen Tag für Tag leistet auch sichtbar zu machen. Wenn ich Bedenken habe als Bürger mit Wohnsitz in NRW, dass mein Justizminister vor laufender Kamera gelogen hat und ein Bundestagsabgeordneter das ihm quasi ebenso öffentlich vorwirft, dann möchte ich mir gerne faktenbasiert eine Meinung darüber bilden. Nicht in zwei Jahren, sondern innerhalb eines Monats, den §5 IFG NRW Abs.2 mir zusichert, denn Gründe für eine Ablehnung, oder solche, die eine Fristverlängerung rechtfertigen würden, haben sie nicht vorgebracht. Von mir als Bürgergeldempfänger erwartet die Gesellschaft zurecht, dass wenn ich einen Termin im Jobcenter habe, ich pünktlich und pflichtbewusst auf der Behörde erscheine, tue ich das nicht, kürzt man mir 30 % des Regelsatzes. Im Gegenzug finde ich es nicht vermessen, denselben hohen Anspruch an Beamt:innen des Staates zu stellen, dass er oder sie sich an das Gesetz hält und mein Anliegen ernst nimmt oder daraus Konsequenzen ziehen muss, wenn er sich nicht daran hält und auch keine validen Gründe für sein Verhalten vorbringen kann. Ich fühle mich gerade weder sehr gut behandelt als Bürger im Umgang mit einem meiner Grundrechte, nämlich das auf Informationsfreiheit, noch ernst genommen, weil ich von außen, obwohl ich mir sicher bin, dass sie pflichtbewusst und sorgfältig arbeiten, am Ende wie sorgfältig mit meinem Anliegen umgegangen wird, überhaupt nur objektiv entscheiden bewerten kann, wenn nicht der Mindeststandard der fristgerechten Bescheidung eines Antrags gerissen wird. Ich finde das uncool. Ich habe jetzt extra ein paar Tage länger gewartet, weil Krankheit oder Verzögerungen passieren ja, aber möchte einmal freundlich darauf hinweisen, dass es relativ respektlos ist, wenn Sie Fristen reißen, ohne jeglichen Anstand zu machen, mich darüber proaktiv in Kenntnis zu setzen. Ich hätte diese E-Mail nicht schreiben müssen. Ich hätte auch einfach die Aufsichtsbehörde informieren können und um Vermittlung beten. Vielleicht denken Sie einfach mal darüber nach, dass es nicht gut sein kann, wenn über 800 IFG Anfragen im Jahr wegen Rechtsbrüchen durch Beamte nach §5 Abs.2 IFG NRW bei der Aufsichtsbehörde in NRW zur Vermittlung landen und dort zusätzlichen Frust und Ärger für den Antragsteller produzieren, ganz zu Schweige von dem Vertrauensverlust der damit zwischen Staat und Bürger, als auch den finanziellen Schaden beim Steuerzahler in sechsstelliger Höhe, der vermeidbar wäre. Ich erwarte bis Freitag eine Information von Ihnen, wie es in der Angelegenheit weitergeht. Ich habe keine Lust der LDI NRW extra Arbeit zu machen und Sie mit Sicherheit auch nicht. Ich bin kein Journalist, ich bin nicht der Feind des Ministers oder ihrer Behörde, sondern einfach nur ein interessierter Bürger der gerne die Wahrheit wissen möchte und Sie haben die Informationen, die ich benötige um mir eine faktenbasierte Meinung zu bilden, ob ich Herrn Limbach weiter mein Vertrauen schenken kann oder nicht und hoffe das Sie diese mit mir teilen können, ohne das mein Sozialstatus darüber entscheidet, ob ich mir dir Wahrheit leisten kann oder nicht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. April 2024 23:14
Status
Warte auf Antwort

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) 1451 E - Z. 9/24 Mit freund…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
10. April 2024 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
578,4 KB
1451 E - Z. 9/24 Mit freundlichen Grüßen