Kommunikation des Landesjustizministers zum Cannabisgesetz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
in diversen Medien konnte man in den letzten Tagen lesen, dass NRWs Justizminister schreibt, er habe frühzeitig auf das Problem einer möglichen Justizüberlastung in den Ländern durch das Cannabisgesetz hingewiesen.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese widerspricht den Aussagen des Landesjustizministers. Er sagte dem WDR, er könne sich "nicht daran erinnern, dass Herr Limbach dort selbst oder seine jetzige Position von den Grünen dort Eingang gefunden" hat.
Ich hätte gerne alle amtlichen Informationen, die dem Justizministerium vorliegen, aus denen das frühe persönliche Engagement des Landesjustizministers in der Angelegenheit hervorgeht.
Darunter zählen alle amtlichen Informationen, wie z.B. E-Mails, Briefe oder anderweitige Kommunikation aus denen hervorgeht, wann und wie sich Herr Limbach gegenüber dem Bund und / oder parlamentarischen Ausschüssen / Mitgliedern des Bundestags persönlich bzgl. einer drohenden Überlastung der Justiz in NRW durch das Cannabisgesetz geäußert oder davor gewarnt hat.
Sollte das Justizministerium für das Cannabisgesetz eine eigene Akte angelegt haben, in denen die Bedenken bzgl. der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken und den Aufwand für das Bundesland NRW veraktet wurden, teilen Sie mir bitte den Aktentitel und das dazugehörige Zeichen mit.
Personenbezogene Daten von dritten können gerne geschwärzt werden, soweit damit eine Drittbeteiligung vermieden werden kann.
Ich weise vorab darauf hin, dass ich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts empfange, hier Leistungen nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) / Bürgergeld und bitte aufgrund meiner sozialen Situation darum, die Anfrage gebührenfrei zu bearbeiten oder zumindest die Gebühren auf ein für mich sozialverträgliches Maß zu reduzieren.
Einen aktuellen Leistungsbescheid sende ich Ihnen zum Nachweis gerne auf Verlangen zu und bitte aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um empfindliche personenbezogene Daten handelt, um die Bereitstellung eines sicheren, verschlüsselten Übertragungsweges.
Ich bitte des Weiteren zu bedenken, dass hier die Glaubwürdigkeit des Landesjustizministers durch ein Mitglied des Bundestags, das nachweislich bis zum Schluss aktiv an der Gesetzgebung zum Cannabisgesetz mitgearbeitet hat, infrage gestellt wird.
Zusätzlich zu den in den Medien kursierenden Vorwürfen gegenüber Herrn Limbach bzgl. des Besetzungsverfahrens für eines der höchsten Ämter in der NRW-Justiz halte ich es daher von großem öffentlichen Interesse, jegliche Bedenken über die Glaubwürdigkeit des Justizministers auszuräumen. Es sollte daher auch im Interesse des Landesjustizministeriums sein, vor der Bundesratsentscheidung am 22. März zum Thema, die geforderten Informationen aus diesem Antrag der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere aufgrund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum29. Februar 2024
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3. April 2024
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