Kommunikation des Refrat

Herausgabe der schriftlichen Kommunikation in Chatgruppen/Mails oder anderen weiteren verwendeten Kommunikationsmitteln des Refrat seit 01.08.2022 in Dateiform

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Heraus…
An RefRat der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kommunikation des Refrat [#265545]
Datum
13. Dezember 2022 15:44
An
RefRat der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herausgabe der schriftlichen Kommunikation in Chatgruppen/Mails oder anderen weiteren verwendeten Kommunikationsmitteln des Refrat seit 01.08.2022 in Dateiform
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265545/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation des Refrat“ vom 13.12.2022 (#265545) wurde von Ihnen…
An RefRat der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kommunikation des Refrat [#265545]
Datum
17. Januar 2023 08:06
An
RefRat der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation des Refrat“ vom 13.12.2022 (#265545) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Ansonsten werde ich die Berliner Datenschutzbeauftragte in Kenntnis setzen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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RefRat der Humboldt-Universität zu Berlin
Guten Tag << Antragsteller:in >> Wir bitten darum, die Anfrage auf eine oder mehrere bestimmte Themat…
Von
RefRat der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
Re: AW: Kommunikation des Refrat [#265545]
Datum
17. Januar 2023 15:55
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> Wir bitten darum, die Anfrage auf eine oder mehrere bestimmte Thematiken zu beschränken, da bei uns eine Fülle an Unterlagen vorliegt. Darüber hinaus bitten wir um Mitteilung, ob Interesse an personenbezogenen Daten besteht. Wir würden dann anschließend prüfen, ob die amtlichen Informationen vollständig oder nur teilweise offengelegt werden können. Unabhängig davon, ob personenbezogene Daten angefragt werden, prüfen wir, ob und in welchen Umfang die Offenlegung der amtlichen Informationen in Betracht kommt. Auf die Gebührenpflicht nach § 16 IFG weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin. Ihnen können Kosten in maximaler Höhe von 500 Euro entstehen. Dieses Vorgehen ist mit Frau Gardain von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Das IDF ist zusammen mit den Gebührenvorschriften abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Liebe << Antragsteller:in >>